Hallo liebe Wissende,
ich rätsel ein wenig an folgendem Fall für die Eingabe der EB-Werte. Einige Kunden haben noch "Guthaben", die für die Verrechnung mit späteren Rechnungen sein sollen. Eigentlich sind ja Personenkonten keine Bilanzkonten, aber wenn ich auf den Personenkonten EB-Werte eintrage und dann die EB-Buchungen erzeuge, erstellt das Programm automatisch Sammelbuchungen auf 1400 und 1600 (SKR 03) Dem kann ich folgen. Mein Problem: Darf ich den Debitoren denn negative EB-Werte eintragen, weil ich ja eigentlich ihnen gegenüber Verbindlichkeiten habe? Dann wird das bei der Eröffnungsbilanz als negativer Aktiv-Posten ausgegeben, aber das darf ja eigentlich nicht der Fall sein, oder? Eigentlich müßten die offenen Guthaben doch den Verbindlichkeiten, sprich der Passiv-Seite zugeordnet werden. Hm, irgendwie hakt es da bei mir.
Kann mir da einer Licht ins Dunkel geben?