Doppelte Haushaltsführung anteilig Nebenkosten

  • Guten Tag,


    ich versuche mal kurz meine Frage zu schildern:
    Ich setze eine Doppelte Haushaltsführung ab.
    Wohne am Wochenende bei meinen Eltern im Anbau.
    Unter der Woche wohne ich bei meinem Beschäftigungsort.


    Ich bezahle meinen Eltern monatlich eine „anteilige Nebenkosten Vorauszahlung“ – mit Quittung belegt.
    Diese habe ich immer den letzten Jahren der Steuer beigefügt.


    Nun kam ich auf die Idee diese Nebenkosten (am Wohnort des Lebensmittelpunktes) auch mit abzusetzen – ist dies möglich?


    Euch schon einmal vielen Dank im voraus ;)

    • Offizieller Beitrag

    M.E. sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung, nach dem geschilderten Sachverhalt, überhaupt nicht gegeben.


    Begründung: siehe andere Forenthreads zu diesem Thema

  • Doppelte Haushaltsführung wird seit Jahren anerkannt - aus bestimmten Gründen.
    Mir gings nur darum, ob ich die Nebenkosten am Lebensmittelpunkt mit absetzen kann.

  • Wo wäre denn da der Sinn? Es geht doch darum, das man den MEHRauswand für die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen kann. Den MEHRaufwand machst Du doch geltend und das wird doch auch nach Deinen Worten anerkannt. Thema durch!


    Jeder hat irgentwo einen Haushalt und dort Nebenkosten, die steuerlich überhaupt nicht zur Debatte stehen. Einige haben zwei Haushalte, von denen einer erforderlich ist, um zu einem Einkommen zu gelangen. Dann kann man die Aufwendungen für diesen zusätzlichen Haushalt ansetzen. Der "Ersthaushalt" ist private Lebensführung und fertig.

    • Offizieller Beitrag

    Ich frage mich gerade, wer hier tiefer geschlafen hat, Sie oder Ihr Sachbearbeiter im Finanzamt... [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_irre.gif]



    Erstmal ist zu differenzieren- und das machen Sie m.E. falsch- was der Lebensmittelpunkt, der überwiegende Aufenthaltsort und der Beschäftigungsort sind.
    Der überwiegende Aufenthalt bestimmt sich aus dem Wortlaut der Beschreibung: es ist der Ort, an dem Sie sich überwiegend (warum auch immer) aufhalten. Meist ist das der Beschäftigungsort. Dieser Ort bestimmt das zuständige Finanzamt, das Ihre Steuererklärung bearbeitet.
    Der Beschäftigungsort ist der Ort, an dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat.
    Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, der aus sachlichen und tatsächlichen Gründen Ihre private Lebensgestaltung bestimmt- bei Verheirateten ist das z.B. ganz klassisch der Ort des Familienwohnsitzes.
    Eine doppelter Haushaltsführung setzt in jedem Falle zwei Haushalte voraus, die tatsächlich und selbst- oder mitbestimmt geführt werden.
    Eine steuerlich abzugsfähige doppelte Haushaltsführung setzt noch dazu voraus, dass sich einer der Haushalte am Beschäftigungsort und der andere am Lebensmittelpunkt befindet- sonst gibt es aus steuerlicher Sicht keinen mit der Beschäftigung zu erklärenden Grund, zwischen den Haushalten zu pendeln.


    Beispielsweise ist die Villa meiner Eltern in St. Moritz nicht mein zweiter Haushalt, weil ich dort keinerlei Haushaltsführung inne habe. Meine monegassische Eigentumswohnung hingegen ist selbstverständlich mein zweiter Haushalt, sicher aber nicht steuerlich abziehbar- weil es weder mein Beschäftigungsort noch mein Lebensmittelpunkt ist- meine verwandschaftsähnliche Beziehung zur Fürstenfamilie hilft mir hier garnichts- es ist und bleibt mein Privatvergnügen. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_razz.gif]


    Zu Ihnen:
    Liegt der Lebensmittelpunkt am Beschäftigungsort fahren Sie zu Ihren Eltern nur zu Besuch (auch dann, wenn Sie dort Geld lassen)- was zu Ihrer privaten Lebensführung und nicht in Ihre Steuererklärung gehört.
    Wenn Sie aus tatsächlichen Gründen (die ja das FA auch abfragt) Ihren Lebensmittelpunkt im Wohnort Ihrer Kindheit belassen und dafür von Ihren Eltern eine kostenfreie Unterkunft gestellt bekommen, die einen "Haushalt" im Sinne des Einkommensteuergesetzes darstellt, dann gehören alle dort anfallenden Kosten zu Ihrer privaten Lebensführung- auch Ihre Verbrauchskosten für Strom und Gas usw.
    Liegt Ihr Lebensmittelpunkt am Beschäftigungsort erledigt sich die doppelte Haushaltsführung- denn dann haben Sie keinerlei Möglichkeiten zwischen Beschäftigungsort und Lebensmittelpunkt zu pendeln- es ist ja eins.


    Haben Sie aber Ihren Lebensmittelpunkt in einer angeschlossenen Wohneinheit im Haus Ihrer Eltern, dann handelt es sich DORT um ihren Lebensmittelpunkt und alle dort entstehenden Kosten gehören zu Ihrem Privatvergnügen.


    Die Kosten, die Ihnen als berufsbedingter Aufwand entstehen können nur die am Beschäftigungsort sein und somit NUR die dort entstandenen Nebenkosten sein.


    Ich hoffe, ich habe mich sinnvoll ausgedrückt.