Hallo,
ich bin Student und da ich einige Kapitaleinkünfte habe, für das Jahre 2012 wie davor eine NV-Bescheinigung gehabt sodass die Kapitaleinkünfte nicht versteuert wurden.
Zudem habe ich in einigen Monaten ein sehr gut bezahltes Praktikum gemacht und war parallel studentisch beschäftigt sodass ich u.a. wegen Klasse 6 in den Monaten relativ viele Steuern gezahlt habe.
Jetzt stellt sich mir die Frage zur Steuererklärung: Wieviel darf ich verdient haben, damit die NV-Bescheinigung noch gilt? Ich habe folgendermaßen gerechnet:
Grundfreibetrag 8.130 Euro
+ Pauschbetrag 801 Euro
+ Sonderausgabenpauschale 36 Euro
= 8.841 Euro.
Gelten diese Grenzen für die NV-Bescheinigung für Kapitaleinkünfte und Arbeitseinkünfte zusammen?
Ist es möglich darüber hinaus noch irgendwelche Werbungskosten aus dem Studium, PKV-Beiträge etc. abzuziehen?
Danke und Grüße
Andi