NV-Bescheinigung und Werbungskosten

  • Hallo,


    ich bin Student und da ich einige Kapitaleinkünfte habe, für das Jahre 2012 wie davor eine NV-Bescheinigung gehabt sodass die Kapitaleinkünfte nicht versteuert wurden.
    Zudem habe ich in einigen Monaten ein sehr gut bezahltes Praktikum gemacht und war parallel studentisch beschäftigt sodass ich u.a. wegen Klasse 6 in den Monaten relativ viele Steuern gezahlt habe.


    Jetzt stellt sich mir die Frage zur Steuererklärung: Wieviel darf ich verdient haben, damit die NV-Bescheinigung noch gilt? Ich habe folgendermaßen gerechnet:
    Grundfreibetrag 8.130 Euro
    + Pauschbetrag 801 Euro
    + Sonderausgabenpauschale 36 Euro
    = 8.841 Euro.


    Gelten diese Grenzen für die NV-Bescheinigung für Kapitaleinkünfte und Arbeitseinkünfte zusammen?
    Ist es möglich darüber hinaus noch irgendwelche Werbungskosten aus dem Studium, PKV-Beiträge etc. abzuziehen?


    Danke und Grüße
    Andi

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlicher Fall einer Pflichtveranlagung, bei dem ggf. das FA, bei Kenntnisnahme der Lohnsteuerbescheinigungen, auch eine Einkommensteuererklärung zwecks Überprüfung der getroffenen Entscheidung anfordern wird. Es gelten für die Erklärung die ganz normalen gesetzlichen Vorschriften.