Hallo,
ich bin Freiberufler, nutze EÜR und SKR04.
Nun habe ich von einem Anwalt (hat mit gegenüber Kunden vertreten) Rechnung erhalten. Angesichts der Höhe habe ich mich mit dem Anwalt auf Ratenzahlung verständigt. Nun habe ich die erste Rate überwiesen. Ich frage mich, welche Buchungen in SKR04 ich vorzunehmen habe. Ist eine Verb.L+L entstanden mit Rechnungserhalt; kann ich Vorsteuer komplett geltend machen; wie wirkt sich, wenn ich so buche die erste Rate aus, die zweite...
Vorab danke für Eure Hilfe