Anwaltsrechnung erhalten, nach Absprache 1.Teil bezahlt - Buchungen - Vorsteuerabzug ?

  • Hallo,


    ich bin Freiberufler, nutze EÜR und SKR04.


    Nun habe ich von einem Anwalt (hat mit gegenüber Kunden vertreten) Rechnung erhalten. Angesichts der Höhe habe ich mich mit dem Anwalt auf Ratenzahlung verständigt. Nun habe ich die erste Rate überwiesen. Ich frage mich, welche Buchungen in SKR04 ich vorzunehmen habe. Ist eine Verb.L+L entstanden mit Rechnungserhalt; kann ich Vorsteuer komplett geltend machen; wie wirkt sich, wenn ich so buche die erste Rate aus, die zweite...


    Vorab danke für Eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Sie dürfen die Vorsteuer mit Erhalt der Rechnung vollständig abziehen.


    Buchen Sie:


    Volle Rechnungssumme mit Vorsteuerabzug an aktive Rechnungsabrenzung 0980 (S), Gegenkonto 1370 Verrechnungskonto 4/3 ergebniswirksam (H)
    Bei einer Rechnungssummer von 1190 Euro sollte es so aussehen:
    980 (1.000)
    1576 (190)
    an 1370 (1.190)


    Buchen sie die laufenden Raten dann immer gegen das Verrechnungskonto.
    Bei einer Rate von 190 Euro sollte es so aussehen:
    1370 (190) an 1200 (190)
    Sofern Sie 195 Euro zahlen, von denen 5 Euro Zinsen sind, dann:
    1370 (190)
    2110 (5) an 1200 (195)


    Dann müssen Sie den manuell monatlich den NETTO-Betrag der Zahlung in die Kosten buchen:
    4950 (100) an 980 (100)