Hallo,
zum Studiumsbeginn haben wir unserem Sohn (unter 25 Jahre, also Kindergeld) ein Laptop gekauft und die Studiengebühren bezahlt. Gleichzeitig haben wir unsere Tochter (über 25 Jahre, also kein Kindergeld) bei ihrem Studium in Frankreich finanziell unterstützt. Können diese Ausgaben geltend gemacht werden und wenn ja, wo müssen Sie eingetragen werden ? Habe mal was gehört von "Unterstützung Bedürftiger".
Vielen Dank für Eure Hilfe