Handwerkerleistungen

  • Hallo,


    wenn ich verheiratet bin und die getrennte Veranlagung wähle, trage ich dann bei beiden die Handwerkerleistungen in voller Höhe ein?
    Ich habe das mal nur bei mir eingetragen und ELSTER gibt mir "nur die Hälfte" der Erstattung und sagt dann in der Berechnung : "davon bei Ihrem Ehegatten berücksichtigt"
    Oder muss ich das bei meiner Frau dann nicht mehr angeben und das Finanzamt macht das automatisch?
    Und könnte ich auch alles bei mir in Ansatz bekommen? Ich habe da noch kein Optionskästchen in ELSTER gefunden.

    • Offizieller Beitrag

    Wozu dann dieses Forum?

    Das ist hier aber kein allgemeines Steuerberatungsforum, sondern es geht um Fragen in Zusammenhang mit der Nutzung der WISO-Software. Und deshalb setzen wir auch voraus, daß die umfangreichen Hilfestellungen im Programm genutzt werden.
    Du hingegen erweckst den Anschein, daß Du jeden Punkt Deiner Einkommensteuererklärung diskutieren möchtest.

  • Danke miwe4 . Und dafür muss ich jetzt extra beim Finanzamt eine andere Aufteilung beantragen? Dafür gibt es keine "Option" in den Formularen? - Ja gibt es, habe Sie gefunden...
    Aber wie gebe ich jetzt die Handwerkerleistungen ein? Bei mir zu 100% und bei meiner Frau gar nicht oder auch zu 100% oder bei beiden zu 50%?

  • Das ist hier aber kein allgemeines Steuerberatungsforum, sondern es geht um Fragen in Zusammenhang mit der Nutzung der WISO-Software.

    Sorry, das wußte ich nicht.


    Und deshalb setzen wir auch voraus, daß die umfangreichen Hilfestellungen im Programm genutzt werden.

    Und wenn das dann alles so verständlich währe, währe dieses Forum obsolet - also warum existiert es, dieses Forum?


    Du hingegen erweckst den Anschein, daß Du jeden Punkt Deiner Einkommensteuererklärung diskutieren möchtest.

    Ist das hier verboten?


    OK, natürlich kann ich auch zum Steuerberater mit meinen Fragen gehen und dafür x Euro ausgeben. Aber gerade Foren sollten ja eigentlich dafür da sein, eben NICHT für x Euro die Hilfe von Fachleuten in Anspruch zu nehmen.


    Bei diesem Forum frage ich mich mittlerweile allerdings wirklich nach der Existensberechtigung, da man ja


    a) nur Fragen stellen darf wenn man die Software verwendet
    b) nur Fragen stellen darf wenn man auch die Hilfe der Software verwendet


    und in allen anderen Fällen auf jeden Fall zuvor seinen Steuerberater konsulitert hat.

    • Offizieller Beitrag

    Aber wie gebe ich jetzt die Handwerkerleistungen ein? Bei mir zu 100% und bei meiner Frau gar nicht oder auch zu 100% oder bei beiden zu 50%?

    Warst Du es nicht, der ELSTER-Programm der Finanzverwaltung als so gut erachtet hast? Da hättest Du gar keine Möglichkeit das zu prüfen bzw. zu vergleichen. Aber damit das Steuer-Sparbuch dies prüfen kann, musst Du ihm natürlich erst einmal sagen, dass es die getrennte Veranlagung durchrechnen soll. Ansonsten sagt es ja nur, "nach den eingegebenen Daten ist die xx-Veranlagung günstiger.". Nur zum rechnen braucht es Futter. Und da das Programm nur entsprechend der bereits vorhadenen Eingaben rechnen kann, musst Du ihm eben sagen, dass es die getrennte Veranlagung durchführen soll. Und wie durch Wunden tauchen dann die eben für diese Veranlagungsart erforderlichen Daten auf.


    Man könnte dies natürlich auch mit der Programmfunktion "Planspielmodus" erledigen. Eine Testdatei nach einer Dateikopie (speicherhn unter neuem Namen) wäre auch ein Mittel der Wahl.


    Und da waren wir doch glatt schon bei Funktionen, die das ELSTER-Programm der Finanzverwaltung wohl kaum zu bieten hat.


    Sorry, das wußte ich nicht.


    Und wenn das dann alles so verständlich wäre, wäre dieses Forum obsolet - also warum existiert es, dieses Forum?

    Das Forum dient dazu, Hilfesuchenden bei einzelnen Problemen, im Rahmen des Erlaubten, zur Seite zu stehen. Das bedeutet aber nicht, dass der Hilfesuchende sich nicht auch selber intensiv mit der Materie auseinanderzusetzen hat.


    Aber Foren sind Grenzen durch das Steuerberatungsgesetz gesetzt. Und man kann dies nicht dadurch aushebln, indem man die Fragen auf einhundert Einzelfragen verteilt.


    Gerade Du kannst Dich doch bisher wirklich nicht beschweren. Wir arbeiten die letzten zwei Tage in unserer Freizeit ja fast nur noch für Dich. Und dies, obwohl Du meinst, an jeder Stelle erwähnen zu müssen, wie schlecht dieses mit unter 30€ Marktpreis so teure Bezahlprogramm im Vergleich zu dem kostenlosen ELSTER-Standardwerk der Finanzverwaltung sei.


    Wir sind hier beileibe nicht buhlhörig und äußern regelmäßig auch Kritik an gewissen Programmfunktionen (oder nicht vorhandenen Funktionen), aber es bleibt immer noch ein Buhl-Forum. Und trotz vereinzelter, verbessungswürdiger Punkte ist es dem ELSTER-Programm der Finanzverwaltung um Welten überlegen. Und deshalb erlauben wir uns auch unsere Freizeit hier im Wesentlichen anderen Buhl-Usern zu opfern. Wem dies nicht gefällt, dem bleiben genügend andere Foren im WWW.

  • Zitat von »Billy1963« Du hingegen erweckst den Anschein, daß Du jeden Punkt Deiner Einkommensteuererklärung diskutieren möchtest.



    Ist das hier verboten?


    Ja.
    Das ist dann Steuerberatung, und die darf nicht sein.
    MfG Günter