Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen §13 - wie finde ich das?

  • Hallo,


    ich habe für das 1. Quartal vor kurzem die Umsatzsteuervoranmeldung gemacht.


    Nun taucht in der Voranmeldung in Zeile 47: Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern ( §13b ABs. 1 UstG) auf. Bei mit mir Betrag 2447 €, Steuer 464,97.


    Ich hab jetzt das Problem, dass ich das nicht zuordnen kann. Ist das 3121 sonstige Leistungen im Inland von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern ??


    Wenn ja, das wurde bei mir für Leistungen aus dem EU Ausland eingestellt. Da muss ich jedoch keine Umsatzsteuer zahlen, Händler zu Händler aus EU Ausland. Wenn ich die Beträge im ersten Quartal zusammen addiere komme ich auch nicht auf die 2447, sondern auf 21xx.


    Ich habe ein Foto von der Ust.voranmeldung angehängt.


    Viele Grüße
    Gerald

  • Hm, scheint komplizierter zu sein. ;(


    Dann mal von Anfang:


    Welchen Steuerschlüssel ist zu verwenden, wenn eine Lieferung aus dem EU Ausland kommt? Also ohne Umsatzsteuer, da B2B?


    Ist 3121 richtig?


    Viele Grüße
    Gerald

    • Offizieller Beitrag

    Nein. Konto 3121 (SKR03) steht für "sonstige LEISTUNGEN im Inland...". Du beschreibst eine Lieferung.
    Eine Lieferung aus der EU ist KEINE Leistung, sondern eine Lieferung.


    Bitte wende Dich mit derlei Fragen an einen Steuerberater - für derartige Fragestellungen ist dieses Forum nicht geeignet. Nicht umsonst braucht es für eine steuerberatende Tätigkeit eine besondere Ausbildung!

  • Hallo,


    eigentlich dachte ich, dass hier doch viele auch Lieferungen aus dem EU-Ausland erhalten, so dass die Antwort recht einfach von jemanden zu beantworten wäre. :rolleyes:
    Als Anfänger ist es nicht so einfach. Meine Steuerberaterin kennt das Programm nicht. Sie könnte mir natürlich sagen, welches Konto ich verwenden muss.
    Das habe ich nun mit viel suchen gefunden: 3420 und 3425 sollte es sein.


    Bei Konto 3420 und 3425: Erstellt der Kaufmann die Umsatzsteuer im Hintergrund automatisch für die Umsatzsteuervoranmeldung, so dass 0 € Umsatzsteuer rauskommt? Feld 83 in Ustvoranmeldung=0 ?


    Viele Grüße
    Gerald

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde mal ein bisschen unter häschens umfangreiche Erläuterungen zu innergemeinschaftlichen Erwerben hier im Forum nachlesen.


    Ich kann der Empfehlung von ComputerHaus, die Hilfe eines Angebhörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen, nur unterstreichen. Nur mit dem Unterschied, dass ich nicht meine, wir grenzen hier schon an eine unerlaubte steuerliche Hilfeleistung, sondern vielmehr, weil Du anscheinend keinerlei Grundkenntnisse im Bereich des Steuerrechts hast. Und in diesem Fall sollte man lieber früher als später fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen. Wenn erst einmal, vor allem im Umsatzsteuerbereich, das FA auf der Matte steht, kann die Liquiditätsgrenze ansonsten schnell erreicht sein.

  • Hallo Gerald,


    Schau einmal in die Paramter > Sontige > Umsatzsteuer und Umsatzsteuerkategorien
    Dort findest Du alle Detail


    Das Konto fuer Wareneinkauf aus EU, wenn Du eine Rechnung ohne die USt des Lieferantenlandes ist
    3426 Innergemeinschaftlicher Erwerb19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer


    Beim Kaufmann wird der Sachverhalt der Umkehr der Stuerschuld (reverse charge) automatisch gebucht

  • Schau einmal in die Paramter > Sontige > Umsatzsteuer und Umsatzstuerkategorien
    Dort findest Du alle Detail


    Das Konto fuer Wareneinkauf aus EU, wenn Du eine Rechnung ohne die USt des Lieferantenlandes ist
    3426 Innergemeinschaftlicher Erwerb19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer


    Beim Kaufmann wird der Sachverhalt der Umkehr der Stuerschuld (reverse charge) automatisch gebucht

    Vielen Dank!
    Die Übersicht ist sehr gut und auch für mich verständlich.
    Die 3426 ist wahrscheinlich ein Tippfehler und soll 3425 heissen.


    Ich muss das jetzt ja alles anders buchen, da mit Konto 3121 total falsch gebucht (zu meinem Nachteil, deshalb brauch ich keine Angst vorm Finanzamt haben).


    Jetzt habe ich zum Test 2 Buchungen vom Januar mit Konto 3121 storniert. Blöderweise muss ich dann die Stornierung im April buchen, so dass die Umsatzsteuervoranmeldung für das 1. Quartal gleich bleibt (falsch) und dafür im 2. Quartal wegen der Stornierung in Zeile 46 und 47 ein Betrag mit Minus eingetragen wird. Im Prinzip ergibt es ja zum Schluss das Gleiche.


    Gibt es keine Möglichkeit im Kaufmann, dass ich so storniere und neu buche, damit die Umst.voranm. für 1. Quartal richtig ist und ich eine Korrektur dem Finanzamt zusenden kann?


    Wenn nicht oder zu kompliziert, dann storniere ich halt einfach jetzt im April, so dass ein Negativbetrag dann im 2. Quartal drinsteht. Ich weiss aber nicht, ob das Finanzamt sich daran stören wird?


    Viele Grüße
    Gerald

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Meinung nach wird es nicht nötig sein, die einzelnen Vorgänge zu stornieren. Ich kenne Art und Umfang der Aktenlage nicht, möchte aber behaupten, dass buchhalterische Korrekturbuchungen ausreichen sollten.
    Die Sache mit dem Stornieren ist nämlich irgendwann... "etwas" unübersichtlich; spätestens dann, wenn Du den Jahresabschluss machen willst... nicht, dass ich hier ein gebranntes Kind wäre :sleeping:

  • Meiner Meinung nach wird es nicht nötig sein, die einzelnen Vorgänge zu stornieren. Ich kenne Art und Umfang der Aktenlage nicht, möchte aber behaupten, dass buchhalterische Korrekturbuchungen ausreichen sollten.
    Die Sache mit dem Stornieren ist nämlich irgendwann... "etwas" unübersichtlich; spätestens dann, wenn Du den Jahresabschluss machen willst... nicht, dass ich hier ein gebranntes Kind wäre :sleeping:


    Danke für Deine Antwort.
    Da ich soeben auch eine Fehlermeldung bei erstellen einer Rechnung erhalten habe und ich die Hotline anrufen musste, habe ich das "Problem" auch gleich erörtert.
    Was ich halt nicht wusste: Wenn ich eine Buchung aus Januar storniere und diese Stornierung soll dann auch im Januar auftauchen, muss im Wirtschaftsjahr Januar geöffnet sein.
    So könnte ich dann die Ust.Voranmeldung für Quartal 1 korrigieren. Ich soll aber erst beim Finanzamt anrufen und fragen, wie das Ganze dort gehandhabt wird.
    Stornieren muss ich ja die falschen Buchungen, sonst würde ich über 400,- € herschenken. Das will ich garantiert nicht. 8)


    Viele Grüße
    Gerald

    • Offizieller Beitrag


    Was ich halt nicht wusste: Wenn ich eine Buchung aus Januar storniere und diese Stornierung soll dann auch im Januar auftauchen, muss im Wirtschaftsjahr Januar geöffnet sein.

    Ach so... ja, es muss die Buchungsperiode aktuell geöffnet sein, in der die Stornierung stattfindet, damit die Korrektur sich in dieser Periode auswirkt...

    So könnte ich dann die Ust.Voranmeldung für Quartal 1 korrigieren.

    Richtig. Bitte UNBEDINGT darauf achten bzw. überprüfen, dass dann auch das Korrekturkennzeichen gesetzt ist!

    Ich soll aber erst beim Finanzamt anrufen und fragen, wie das Ganze dort gehandhabt wird.

    Macht bei aussergewöhnlichen Vorgängen immer Sinn, mal kurz mit dem FA zu sprechen...

    Stornieren muss ich ja die falschen Buchungen, sonst würde ich über 400,- € herschenken. Das will ich garantiert nicht. 8)

    DAS ist falsch. Wenn Du eine Januarrechnung erst im April stornierst, dann verschenkst Du nicht 400 €. Du gewährst sie aber dem Staat als Darlehen. Die Korrektur (und damit die Korrektur des USt-"Saldos" würde halt im schlimmsten Fall erst im nächsten Quartal erfolgen - und nicht wie beabsichtigt im ersten. Es wäre lediglich ein kurzfristiger Liquiditätsnachteil...

  • Hallo Gerald2211


    ganz grundsaetzlich:


    wenn bei Deiner Buchung das Feld 46 oder 52 angesprochen wird, wird in jedem Fall der gleiche Betrag auch in Feld 67 der USt Voranmeldung aufgefuehrt.
    bei den erstgenannten Feldnr handelt es sich um die USt die abzufuehren waere, bei dem letztgenannten 67 handelt es sich um die abziehbare VSt.
    Beide Seiten haben sich auf


    Pruefe bitte noch einmal diese Felder, dann das Du bei innergemeinschaftlichen Steuertatbestaenden nur USt an das Finanzamt zahlen musst waere voellig falsch.

  • Vielen Dank für Eure Antworten.


    Alles im grünem Bereich! :) Im Feld 67 wird der Betrag dann wieder aufgeführt und somit neutralisiert.


    Viele Grüße
    Gerald