Umbuchungen - Differenzbesteuerung

  • Und schon wieder ich :D


    Kurz zur Erklärung bevor ich zu meiner Frage komme.


    Ich habe ein Secondhandgeschäft und verkaufe Kleider auf Kommission. Der Kunde bekommt 50% vom Nettoerlös und ich bekomme die anderen 50%.


    Man sollte es ja nicht glauben aber ich habe in der ganzen Zeit der theoretischen Buchhaltung, die man in der Schule, Ausbildung und Zusatzausbildung so mitbekommen hat, nie vom "Durchlaufenden Posten" gehört und erst neulich mal aus purer Neugierde gegoogelt was das denn ist.


    Und da ist mir aufgegangen, dass ich die ganze Zeit "falsch" gebucht habe. Ich hab die 50% meiner Kunden, die ich ja im ersten Moment einnehme, obwohl sie mir nicht gehören, immer auf "Erlöse" gebucht (also ohne Umsatzsteuer) und meine eigenen Einnahmen auf Erlöse mit Steuer. Was natürlich spätestens zum Jahresende hin ein Problem wird wenn da viel mehr Erlöse stehen, als mir eigentlich gehören.


    Die Auszahlungen an die Kunden habe ich immer auf "sonstige betriebliche Aufwendungen gebucht", da das ein "freies" Konto ist, also ich da sonst nichts drauf buche, so konnte ich immer sehen, wieviel ich den Kunden schon ausbezahlt habe.


    Und wie gesagt, jetzt bin ich mehr durch Zufall auf die Durchlaufenden Posten gestoßen und würde nun gerne alles von dem Konto "Erlöse" und "Sonstige betriebliche Aufwendungen" auf Durchlaufende Posten buchen.


    Nun kommt die Frage.


    Bevor ich mir jetzt die ganze Arbeit mache und jeden einzelnen Buchungssatz einzeln umbuche, würde ich gerne wissen, ob es irgendwie die Möglichkeit gibt, das ganze Konto Erlöse und das ganze Konto Sonstige betriebliche Aufwendungen auf Durchlaufende Posten umzubuchen.


    Kann man vielleicht die ganze EÜR auf Excel ziehen, dort die Kontierung ändern und wieder hochladen?


    Ich muss dazu sagen, ich hab bisher in Wiso nur immer die einzelnen Buchungen gemacht und die Umsatzsteuer ans Finanzamt übermittelt, mehr kann ich nicht und mehr weiß ich nicht. Ich weiß zum Beispiel nicht wie und wo ich die Konten sehen kann.


    So, ich hoffe es kann jemand der Unwissenden, also mir, weiterhelfen ?(


    Vielen Dank schon mal und viele Grüße,
    Eisprinzessin

  • Welch unbeschwertes Buchen! Deine schöne Story hört sich ja wie ein Kindermärchen an - nach der Devise: Dem Glücklichen schlägt keine Stunde!


    Wenn am Erfolg bestimmter Geschäfte exakt bezifferbare fremde Interessen mit dranhängen, ist derjenige, der die Geschäfte "macht", handelsrechtlich entweder ein "Agent", der nach Art des Handelsvertreters als bloßer Vermittler auftritt, d. h. im Namen des fremden Dritten handelt (und dann auch nur eine Provision als seinen Umsatzerlös aus "sonstiger Leistung" erfasst und umsatzversteuert), oder er ist ein sog. "Kommissionär". Ein Mittelding gibt es handelsrechtlich nicht (vom Reihengeschäft einmal abgesehen). Dieser Verkaufs-Kommissionär hat es zur einen Seite mit dem Einkaufskunden und zur anderen Seite mit einem Verkaufskunden zu tun. Dem Verkaufskunden kommen die bestehenden internen Verflechtungen in Richtung Einkaufskunden nicht zur Kenntnis, der Kommissionär tritt hier immer wie ein Eigenhändler auf.


    Das Umsatzsteuerrecht folgt auch beim Kommissionär der handelsrechtlichen Behandlung. Das bedeutet, dass erstens schon die Warenübergabe des Einkaufskunden an den Kommissionär eine Lieferung ist, die der Kommissionär als seinen regulären Wareneinkauf zu erfassen hat, und dass zweitens die Warenübergabe an den Verkaufskunden wiederum eine Lieferung ist, die der Kommissionär umsatzsteuerlich als ganz normalen Warenverkauf zu erfassen hat, so dass der Verkaufs-Kommissionär dafür das volle Entgelt zu versteuern hat.


    Da du also in der Regel keine Handelsvertreterin bist, gibt es für dich auch keine "durchlaufenden Posten". Als Verkaufs-Kommissionärin gibt es für dich nur Einkauf und Verkauf mit der Besonderheit, dass die Realisation des Einkaufs erst perfekt wird mit der Realisation der Verkaufs. Am besten buchst du künftig den Einkauf immer erst im direkten Anschluss an den erfolgten Verkauf, da du jetzt erst den Einkaufspreis kennst. Als Einkaufsbelege dienen dir dafür die separat gesammelten Warenannahmequittungen, denen du von vornherein eine fortlaufende WE-Nummer gibst, damit du diese beim späten Buchen des Wareneingangs nur noch zu zitieren brauchst. Die Kommissions- verkäufe wickelst du mit handschriftlichen Rechnungsausgangsbelegen ab, denen du ebenfalls beim Verbuchen diejenige RA-Nummer zuteilst, die mit der WE-Nummer des Wareneingangs übereinstimmt.


    Und was machst du nun mit der verfahrenen Vergangenheit? Lege dir eine Liste an, in die du alle Kommissionsvorgänge mit WE- und RA-Nummern und WE- und RA-Tagen einträgst, ermittle die aufgelaufene Summe und die fehlgebuchten Teilsummen, buche dann alles in einem Rutsch so um, dass im Wareneinkauf und in den Umsatzerlösen exakt soviel steht, als wäre von Anfang an alles korrekt per WE und RA gebucht worden. Wenn du nun auf der Stelle die nötige Umsatznachversteuerung der bisher unversteuerten Umsatzanteile "in tätiger Reue" nachholst und bezahlst und, sollte die "Nachsteuer" 500 € übersteigen, auch die korrigierende Liste dem Finanzamt mitschickst, wird das Finanzamt nichts weiter beanstanden.


    Es grüßt
    eulaka

    • Offizieller Beitrag

    Und was machst du nun mit der verfahrenen Vergangenheit? Lege dir eine Liste an, in die du alle Kommissionsvorgänge mit WE- und RA-Nummern und WE- und RA-Tagen einträgst, ermittle die aufgelaufene Summe und die fehlgebuchten Teilsummen, buche dann alles in einem Rutsch so um, dass im Wareneinkauf und in den Umsatzerlösen exakt soviel steht, als wäre von Anfang an alles korrekt per WE und RA gebucht worden. Wenn du nun auf der Stelle die nötige Umsatznachversteuerung der bisher unversteuerten Umsatzanteile "in tätiger Reue" nachholst und bezahlst und, sollte die "Nachsteuer" 500 € übersteigen, auch die korrigierende Liste dem Finanzamt mitschickst, wird das Finanzamt nichts weiter beanstanden.

    Woher nimmst Du Deine Zuversicht, ohne vorherige Absprache mit dem FA, zu einem solchen Vorgehen zu raten? Die TE kann bei dieser Vorgehensweise schon einmal die Kaffemaschine für den Umsatzsteuer-Sonderprüfer warmlaufen lassen.


    Da man ja auch einmal an die Möglichkeit einer Differenzbesteuerung denken müsste, würde hier, auch im Hinterkopf berücksichtigend den vorherigen Thread zu Z-Belegen, ein kurzfristiger Besuch bei einem Steuerberater mein erster Tipp sein. Da sollte dringendst einmal über das sinnvolle Prozedere in einem solchen Geschäftszweig gesprochen werden und das Feld für alles Weitere bestellt werden.

  • Ja Miwe, da hast Du wohl Recht, ich hatte gehofft, mir das ersparen zu können aber es bringt nix darauf zu hoffen.


    eulaka: Bisschen kompliziert das ganze oder? Miwe hat schon Recht mit der Differenzbesteuerung, ich zahle nicht den vollen Umsatzsteuersatz, es sei denn ich verkaufe Sachen aus meinem Privatbesitz, die ich vorher per Privateinlage gebucht habe, dann bezahl ich 19% Umsatzsteuer.


    Verkaufe ich aber Teile von den Kunden auf Kommission, zahle ich nur auf die Differenz von Einkauf - Verkaufspreis Steuer, sprich in der Regel auf 50%, da die meisten Kunden 50% Anteil vom Nettoverkaufserlös bekommen. Es gibt auch noch 60/40 aber das soll jetzt hier keine Rolle spielen.
    Mein Umsatzsteuersatz beträgt also in den meisten Fällen 9,5%.


    Das ist so mit einer Steuerberaterin bei der ich vor Geschäftseröffnung ein Mal war, besprochen. Nur leider hatten wir damals nicht besprochen, wie ich das ganze buchen soll.


    Ich sehe nicht, warum der Durchlaufende Posten dann falsch sein soll, ich nehme Geld ein auf fremde Rechnung und zahle dieses Geld dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder aus, das ist es doch was der Durchlaufende Posten für eine Funktion hat. Ich werde sicherlich nicht fremdes Geld versteuern, wie käme ich denn dazu, das muss selbst ein Finanzamt einsehen!


    Trotzdem danke für die Antworten, ich werde aber jetzt zu einem Steuerberater gehen.


    Gruß

  • buche dann alles in einem Rutsch so um, dass im Wareneinkauf und in den Umsatzerlösen exakt soviel steht, als wäre von Anfang an alles korrekt per WE und RA gebucht worden.

    Das ist ja genau das, was ich eigentlich wissen wollte! WIE man ein einem Rutsch umbucht! Es ist ja nett, dass Du Dir die ganze Mühe gemacht hast, das alles zu schreiben aber mein Prozedere ist schon richtig so wie ich das mache, ich hab nur die falschen Konten erwischt und wollte wissen wie ich das relativ einfach und zeitsparend umbuchen kann (weil sonst werde ich halt jede einzelne Buchung umbuchen müssen und das wird mich Stunden Zeit kosten).


    Aber wie oben schon gesagt, Steuerberater ich komme (nur ob der mir sagen kann wie ich in Wiso umbuchen kann, wage ich mal zu bezweifeln)

    • Offizieller Beitrag

    Mein Umsatzsteuersatz beträgt also in den meisten Fällen 9,5%.

    Es gibt keinen Umsatzsteuersatz von 9,5%. Du meinst vielleicht das richtige, durch diese Denkweise bringst Du Dich dann allerdings komplett aus dem Konzept.


    Das ist so mit einer Steuerberaterin bei der ich vor Geschäftseröffnung ein Mal war, besprochen. Nur leider hatten wir damals nicht besprochen, wie ich das ganze buchen soll.

    Die wird Dir dann aber auch gesagt haben, wie genau die Aufzeichnungspflichten hinsichtlich der Waren im Rahmen der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG aussieht und wie Di die Bemessungsgrundlage für den jeweiligen (Vor-)Anmeldungszeitraum ermittelst.


    Ich sehe nicht, warum der Durchlaufende Posten dann falsch sein soll, ich nehme Geld ein auf fremde Rechnung und zahle dieses Geld dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder aus, das ist es doch was der Durchlaufende Posten für eine Funktion hat.

    Das sehe ich allerdings auch auf jeden Fall als falsch an.


    Differenzbesteuerung

  • Es gibt keinen Umsatzsteuersatz von 9,5%. Du meinst vielleicht das richtige, durch diese Denkweise bringst Du Dich dann allerdings komplett aus dem Konzept.

    Ja das weiß ich doch, dass es keinen Umsatzsteuersatz von 9,5% gibt. Meine Kasse ist nur der Einfachheithalber so programmiert, da ich eben nur nach Differenzbesteuerung Umsatzsteuer zahle. D.h. man zahlt nur auf die Differenz von Verkaufspreis - Einkaufspreis 19% Steuer.
    Da ich in dem Sinne keinen Einkaufspreis habe, da ich ja nur auf Kommission verkaufe und stattdessen am Ende eine Provision von 50% einbehalte, zahle ich eben nur auf 50% vom Verkaufspreis Steuer. Und das kann man einfacher machen, in dem man einen Steuersatz programmiert, der 50% von 19%, also 9,5% beträgt.


    Beispiel:
    Ich verkaufe ein Kleid, das 20,-€ kostet. Dann steht auf dem Kassenzettel:
    20,-€ brutto inklusive 1,74€ UmSt bei Steuersatz 9,5%, 18,26€ netto (von diesen 18,26€ bekomme ich die Hälfte und die andere Hälfte die Kundin, der das Kleid mal gehört hat).
    Wenn man das ganze mit 19% und anstatt mit dem nicht offiziellen Steuersatz von 9,5% ausdrücken möchte, dann müsste auf dem Kassenzettel so was in der Art stehen:
    20,-€ brutto, Kundenanteil 9,13€, Anteil Kommissionär (also ich): 10,87€ inklusive 19% UmSt über 1,74€ (diese 1,74€ finden sich im obigen Beispiel auch wieder nur bei einem anderen Steuersatz und einem anderen Bezugspreis).


    Kurz und einfach gesagt, ich zahle eben nur auf meinen Nettoanteil 19% Umsatzsteuer.


    Das ist so von zwei Steuerberatern abgesegnet (die, bei der ich selbst mal war und dem Steuerberater meines Kassenprogrammierers).


    Das hatte zwar jetzt absolut nichts mit meiner usprünglichen Frage zu tun aber ich wollte das doch noch mal klar stellen.


    Danke und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Du weist in Deinen Rechnungen allen ernstes Umsatzsteuer gesondert aus? Dann hast Du m.E. ein extremes Problem, denn Du schuldest die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer. Und das sogar neben der USt nach § 25a UStG.


    Hintergrund:
    Bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG darf auf der Rechnung nur draufstehen "Der Rechnungsbetrag unterliegt der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG."


    Wenn Du jetzt einen gesonderten USt-Ausweis auf der Ausgangsrechnung vornimmst, schuldest Du diesen dem FA auch.


    Außerdem steht Deinen kunden bei einer Aufteilung 50:50 der hälftige Verkaufsbetrag zu. Aus Deinen 50% Anteil hast Du dann die 19% USt herauszurechnen. Der USt-Satz bei der Differenzbesteuerung ist gemäß § 25a Absatz 5 Satz 1 UStG immer der Regelsteuersatz des § 12 Absatz 1 UStG.


    Bei Deinem Beispiel bleibend:
    Verkauf 20€, Kunde/Kundin bekommt 50% = 10€, Du bekommst 50% = 10€, davon wäre dann die BMG für die USt = 10/1,19 = 8,40€ und die daruf entfallende USt 19% = 1,60€


    Und die zu Unrecht ausgewiesene USt i.H.v. 1,74€ schuldest Du noch einmal zusätzlich gemäß § 14c Absatz 2 UStG aus Deiner eigenen Tasche.


    Ich zweifel immer noch, was Du eigentlich mit den privaten Warenlieferanten vertraglich vereinbarst hast und was für Deine Endabnehmer lesbar an der Ladentür steht.


    Oder machst Du eine Margenbesteuerung für jedes einzelne Wirtschaftsgut (und eben tatsächlich keine Differenzbesteuerung)? Aber auch dann wäre die von Dir oben beschriebene Rechnungsausstellung m.E. auf jeden Fall fehlerhaft, da neben dem Gesamtkaufpreis auch Deine Marge und die darin betragsmäßig enthaltenen 19% USt nach dem Regelsteuersatz des § 12 Absatz 1 UStG aufgeführt sein müssten.


    Ich würde dringendst zu einem erneuten Besuch eines Steuerberaters raten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte mich an dieser Stelle einmal aufdrängen...


    Liebes Prinzesschen:


    was genau möchten Sie denn überhaupt ändern? Ich verstehe es so, dass sie die auf Erlöse gebuchten Einnahmen, sowie die dazugehörenden Kosten nun auf "durchlaufende Posten" buchen möchten?


    Das sollten Sie lassen, das wäre nicht korrekt.


    Ich verstehe ihr bisheriges Vorgehen wie folgt: Sie haben die Erlöse auf Erlöse gebucht und dabei den Anteil, der den Mehrwert darstellt immer auf umsatzsteuerpflichtige Erlöse und der Teil, der die Höhe der darauf gezahlten Kosten ausmacht auf umsatzsteuerfreie Erlöse. Die dazugehörenden Kosten durch den Ankauf der Kleidung wurde umsatzsteuerfrei auf ein Kostenkonto gebucht. Wenn Sie das so gemacht haben, dann haben Sie alles richtig gemacht und sollten das Vorgehen nicht verändern.


    Was Sie aber ändern MÜSSEN: nehmen Sie den Umsatzsteuersatz aus der Kasse- den Grund dafür hat miwe Ihnen genannt: Unternehmer, die differenzbesteuerte Erlöse generieren dürfen auf die differenzbesteuerten Erlöse keine Umsatzsteuer ausweisen- nicht in voller Höhe und nicht anteilig! Hier können Sie im Falle einer Prüfung Probleme bekommen. Den Fehler können Sie nicht mehr rückwirkend korrigieren, sollten aber für die Zukunft (sofort) den Ausweis der Umsatzsteuer aus Ihrer Registrierkasse entfernen.



    Aber ich denke, Ihr Steuerberater wird es Ihnen ähnlich erklären.