DHH - Umgekehrte Familienheimfahrten

  • Hallo,


    meine Frau hat seit mehreren Jahren einen beruflich veranlassten Zweitwohnsitz, dessen Kosten wir im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend machen können.


    Da beide Haushalte über 700km auseinander liegen wechseln wir uns gegenseitig mit den Besuchen ab. Rein formell sind meine Fahrten daher umgekehrte Familienheimfahrten, die nicht anerkannt werden müssen. In der Vergangenheit wurden diese aber immer akzeptiert. Mit dem Urteil des BFH vom 02.02.2011, Az. VI R 15/10 wurde in 2011 höchstrichterlich entschieden, dass umgekehrte Familienheimfahrten keine Werbungskosten sind, wenn diese nicht beruflich veranlasst sind. Mit Bezug auf dieses Urteil wurden uns die Kosten für die umgekehrten Familienheimfahrten in 2011 nicht anerkannt.


    Mich würden zwei Sachen interessieren:

    • Ist das inzwischen in allen Fällen gelebte Praxis oder gibt es mit Bezug auf andere Urteile auch davon abweichende Fälle, in denen die umgekehrten Familienheimfahrten weiterhin anerkannt wurden?
    • Welche "beruflichen Gründe" kann es geben, dass die umgekehrte Familienheimfahrt beruflich veranlasst sind und damit Werbungskosten darstellen?


    Viele Grüße
    Andreas