Kein Kleinunternehmer und dennoch nicht vorsteuerabzugsberechtigt

  • Hallo liebe Leute!


    Ich habe mich entschlossen, mit "Lohn&Gehalt" meine Gehaltsabrechnungen selber zu erstellen.


    Jetzt bin ich bei der Einrichtung meiner Firma über das Feld "Firma ist vorsteuerabzugsberechtigt" gestolpert - das ist zwar für die Gehaltsabrechnungen nicht wichtig, aber dennoch möchte ich alles korrekt eingeben.


    Wenn ich dort den Haken rausnehme, dann sagt mir ein Hinweisfeld, dass dies nur dann zulässig ist, wenn ich sog. "Kleinunternehmer" bin - bin ich aber nicht, dennoch gibt es ja Ausnahmetatbestände, deretwegen ich umsatzsteuerbefreit bin und in Folge dessen auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin (vgl. § 4 Nr. 11 UStG).


    Kann mir jmd. sagen, wass ich tun bzw. lassen soll? :) Danke einstweilen!

  • Vielen Dank!


    Ich finde es aber schon merkwürdig, dass, wenn ich den Haken korrekterweise entferne, der Hinweis kommt:


    "Prüfen Sie, ob Sie der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG unterliegen.


    Nur dann darf dieses Kennzeichen deaktiviert werden."


    NUR DANN??? Der von mir zitierte § im UStG sagt, dass es noch andere Ausnahmetatbestände gibt - insofern wäre es weniger verwirrend, wenn das Programm einfach sagen würde "Bitte entfernen Sie den Haken nur, wenn Sie sich absolut sicher sind." (oder so ähnlich)...


    Wie auch immer, ich wollte nur auf Nr. Sicher gehen... also nochmals vielen Dank! :)

    • Offizieller Beitrag

    Mal unabhängig von dem Programm, das ich nicht kenne: Du bist nicht von der Umsatzsteuer befreit. Du darfst lediglich insoweit eben keine Vorsteuer abziehen, als diese ausschließlich mit umsatzsteuerfreien Ausgangsumsätzen in Zusammenhang stehen (§ 15 Absatz 2 Satz 1 Nr.1 UStG). Das ist ein riesiger Unterschied.


    Ich vermute mal, da sollte sich doch im Bedienerbuch zu der Software etwas zu finden lassen. Im Zweifel sollten sich doch die Eingangsvorgänge ggf. mit 0% Vorsteuer buchen lassen.

  • Mal unabhängig von dem Programm, das ich nicht kenne: Du bist nicht von der Umsatzsteuer befreit. Du darfst lediglich insoweit eben keine Vorsteuer abziehen, als diese ausschließlich mit umsatzsteuerfreien Ausgangsumsätzen in Zusammenhang stehen (§ 15 Absatz 2 Satz 1 Nr.1 UStG). Das ist ein riesiger Unterschied.


    Ich vermute mal, da sollte sich doch im Bedienerbuch zu der Software etwas zu finden lassen. Im Zweifel sollten sich doch die Eingangsvorgänge ggf. mit 0% Vorsteuer buchen lassen.

    Du liebe Zeit, woher bekommst Du soviele Korinthiaki-Trauben? Ich dachte, die gäbe es gar nicht mehr zu kaufen... na wie auch immer, iss doch einfach nicht soviel davon :D

    • Offizieller Beitrag

    Beleidigen muss sich hier niemand lassen, der sich an der Diskussion beteiligt, auch ein Moderator nicht. Zumal es ein wirklich ernst und gut gemeinter Rat war, der auf reichlich Erfahrung basiert.


    Als ebenso gut gemeinter Rat zur Höflichkeit nun auch noch eine Verwarnung.

  • Hallo MAKLERPOHL


    miwe4 hat voellig recht und Du solltest froh sein, dass Dir jemand Deine Wissen ueber Deinen steuerlichen Sachverhalt erlaeutert.



    Die Einstellungen sind also mit Haken: Du unterliegts nicht UStG §19.
    Alle Programmhinweis sind also voellig korrekt und Dein Vorschlag, den Hinweistext zu aendern entbehrt jeder Grundlage.


    Wenn Du jetzt die Kaufmann Version haettest und Aufwand und Erloese buchen muesstest waere diese entsprechend ueber Steuerkategorien zu handhaben.

  • Also ich lese in § 4 UStG:


    Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:


    ...


    11. die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler;...


    Und natürlich heißt das nur, dass meine Umsätze steuerfrei sind und nicht zwangsläufig, dass ich als Person/Firma per se umsatzsteuerbefreit bin. Wenn also bei mir ausschließlich steuerfreie Umsätze generiert werden, dann bin ich de facto nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Deswegen hat mich der Haken in dem Programm irritiert...


    Aber wie auch immer, ich hab' die Problematik nun erkannt... Vielen Dank!