Kostenumlage Wasser- und Wärmemengenzähler

  • Die Zähler für Warmwasser und Wärmemengen müssen ausgetauscht werden. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand können die Kosten nur auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie angemietet sind. Hier im ländlichen Raum bieten die Heizungsfirmen keine Mietverträge an. Welche Kosten können auf die Mieter umgelegt werden? Ist es sinnvoll, dass die Eigentümer die Gesamtkosten vorstrecken um anschließend die Kosten (m.W. ohne Montagekosten) als "Gerätemiete" an die Mieter weiter zu geben?


    Für Ihre Hinweise bin ich dankbar.


    wnock

  • Zähler zur Miete gibt es deutschlandweit von verschiedenen großen Anbietern. Minol, Ista und techem sind nur drei Beispiele. Auch der Einbau wird von diesen bzw. deren Service-Partnern vorgenommen. Lasse Dir Angebote machen. Sinnvoll ist es, im Vorfeld die technische Situation zu kennen - häufig sind in Altbauten noch keine Standard-Einbausätze / Passstücke (= die Stelle im Rohr in denen der Zähler eingebaut wird) vorhanden. Aber auch das ist alles lösbar und macht auch Sinn, da die Zähler regelmässig (Kaltwasser alle 5 Jahre und Warmwasser alle 6 Jahre) getauscht werden müssen.


    Völlig richtig ist dass nur Mietkosten (keine Einbau-/ Umbaukosten etc.) umgelegt werden können und auch nur dann, wenn das im Mietvertrag wirksam vereinbart worden ist.