Mitarbeiteranteil an Restaurant-Schecks, wie erfassen?

  • Hallo liebe Leute!


    Ich gebe meiner Mitarbeiterin 15 x pro Monat einen Restaurant-Scheck über je 6,03 EUR Wert. Davon stammen 2,93 EUR vom Nettolohn der Mitarbeiterin und 3,10 EUR zahle ich als Arbeitgeber, steuer- und sozialversicherungsfrei.


    Wie kann ich den Nettoabzug/Eigenanteil der Mitarbeiterin (2,93 x 15 = 43,95 EUR) auf der Gehaltsabrechnung darstellen?


    Ist es eigentlich richtig, dass ich die 46,50 EUR (3,10 x 15) Arbeitgeberanteil nichts auf der Gehaltsabrechnung zu suchen haben?


    Danke für Eure Antworten... :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich _glaube_, dass das in der Praxis so läuft:
    MA bekommt 15x 6,- € Gutscheine.
    Von seinem Nettogehalt wird der "Eigenanteil" abgezogen, der Gesamtbetrag wird dann als freiwillige Soziale Leistung wieder draufgeschlagen. Bin da aber nicht sicher...

  • Hallo MAKLERPOHL ,


    Zitat

    Ist es eigentlich richtig, dass ich die 46,50 EUR (3,10 x 15) Arbeitgeberanteil nichts auf der Gehaltsabrechnung zu suchen haben?


    nein, ist nicht richtig, Du solltest eine trifitgen Grund fuer diese Ausage haben,
    Alles wird ausgewiesen auch Deine "Zugabe" Wie sonst koenntest Du es als Aufwand in der Buchhaltung darstellen.


    Deine Zugabe:
    Lohnart wie 420 mit brutto=Netto zugabe


    Abzug bei MA
    Lohnart wie 830 mit Netto abzug der zugabe
    Lohnart wie 830 fuer Abzug Eigenanteil von Netto


    Vorgeschlagene Lohnarten kopieren und umbenenen

  • Also grundsätzlich handelt es sich sowohl bei Tank-/Warengutscheinen, sowie Restaurant-Schecks ja um Sachbezüge... Und wenn ich diesen Artikel (http://www.lohn-und-gehaltsprofi.de/newsletterarticle.asp?his=14.52.8839&id=18934&year=2013) richtig verstehe, dann muss ich die Restaurant-Schecks, sowie jene Gutscheine nicht in der Gehaltsabrechnung erfassen..


    Buchhalterich habe ich ja die Rechnung der Tankstelle, die mir diese zusendet, nachdem die Mitarbeiterin den Gutschein eingelöst hat (zumindest habe ich das so gelöst, weil dann die Mitarbeiterin mit dem Bezahlvorgang nichts zu tun hat und es für mich einfach bequemer ist). Nun ja und für die Restaurant-Schecks habe ich ja auch eine Rechnung, denn die Schecks muss ich ja vorher bestellen und bezahlen, bevor ich sie veteilen kann :)


    Also einfach Lohnart 830 kopieren und umbennen und die 43,95 EUR Eigenanteil (15 x 2,93 EUR) vom Nettolohn abziehen... Vielen Dank für die Info :)