Altersentlastungungsbetrag § 24a EStG bei Wiso-Steuerberechnung 2012 nicht berücksichtigt

  • Hallo


    Das dicke Ende kommt (wie so oft bei Wiso) immer zum Schluss. Wenn ich mir die Wiso-Steuerberechnung aufrufe, dann stellen sich mir einige Fragen, warum das Programm so rechnet und wo ich die Eintragungen dafür wiederfinden kann.


    So suche ich verzweifelt nach dem Altersentlastungsbetrag, der mir, Pensionär, und meiner Frau, Rentnerin, zusteht und bisher auch in Berechnungen der letzten Jahre immer sichtbar war. Da ich auch die Steuerberechnung für meine Mutter (Rentnerin) mache, suche ich auch dort. Und dort ist er eingetragen. Warum bei uns nicht mehr (meine Frau hatte etwas mehr Kap-Einkünfte)?


    Ich weiß also nicht, wie ich an die entscheidende Stelle komme, wo dieser Betrag sich auswirkt.


    Ebenso ist mir nicht ganz klar, warum das Programm die Automatische Günstigerprüfung ausschaltet, während ich sie eingetragen habe, denn ich lag bisher immer unter den 25 % Abgeltungssteuersatz. Diesmal haben wir außerdem außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) und dafür muss ich doch die Kap-Einkünfte eingeben. Ich glaube allerdings, dass ich wohl mit meinem Steuersatz dicht an der Grenze der Kap-Steuer von 25 % liege, und deshalb das Programm die Kap-Einkünfte garnicht angeben möchte. Diese nachträglichen Prüfungen finde ich äußerst schwierig und ich sitze nun schon seit Stunden daran und komme trotz allen Lesen der Hilfe-Texte, der Gesetzestexte usw. nicht weiter. Und dabei würde ich doch so gern dieses Programm auch am Ende verstehen.


    Vielleicht erbarmt sich jemand meiner.


    Schönen Sonntag

    • Offizieller Beitrag

    Pensions- und Renten einkünfte sind beim Alterentlastungsbetrag (AEB), wie Dir wahrscheinlich bekannt sein wird, ja unbeachtlich.


    Und wenn das Programm keinen AEB i.S. § 24a EStG, dann wohl deshalb, weil keine nach dieser Vorschrift in die Berechnungsgrundlage einfließenden Einkünfte gegeben sind.


    Wenn Du dem Programm sagst, dass du alle Kapitalerträge, also die mit und ohne Zinsabschlagsteuern belasteten, erklärst, sollte das Programm eigentlich die für dich günstigste Wahl treffen. Und was das Programm warum macht sollte sich eigentlich auch aus der Steuerberechnung nebst Erläuterungen ergeben.


    Aber ohne Screens und ohne Kenntnis aller daten, kann Dir niemand dazu etwas Konkretes sagen.