Hallo,
unser Unternehmen besteht aus mehreren Standorten. Ab und zu ist es erforderlich auch mal einen anderen Standort aufzusuchen.
In der Regel ist das alle zwei Wochen ein Tag, manchmal aber auch mehrere Tage am Stück.
Die Kosten (Bahnfahrt, Hotel) werden komplett vo der Firma übernommen.
Zudem gebe ich eine Spesenabrechnung ab, um die Verpflegungspauschalen zu bekommen. Das sind die üblichen 6, 12, 24 Euro - je nachdem wie lange die Reise dauerte. Bei Hotelaufenthalt werden 4,80 für Frühstück abgezogen.
Nun meinte ein Kollege, dass es bei ihm einen Steuervorteil bringt, wenn er diese Dienstreisen nochmal in der Steuererklärung angibt. Die Erstattung wäre höher als das was die Firma an Verpflegungspauschale gezahlt hat.
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Das müsste doch +/-0 sein. Oder übersehe ich da etwas?
Kurz gefragt: Macht es als Angestellter Sinn die Dienstreisen nochmal in der Steuererklärung anzugeben, wenn die Firma die Reisekosten komplett übernimmt und auch die Verpflegungspauschalen gezahlt hat?