MWSt / Umsatzsteuer = Gewinn oder Verlust?

  • Guten Morgen,


    ich habe ein größeres Problem was mich zweifeln lässt.


    Jetzt eine sehr einfache Darstellung.


    Normal kalkuliert man netto, packt die MWSt oben drauf und hat somit den Angebotspreis. Wenn man den Auftrag bekommen hat kauft man Material, muss die MWSt logisch mit bezahlen, verarbeitet alles, liefert alles und stellt dem Kunden die Rechnung mit ausg. MWSt.. In der Buchhaltung rechnet man dann die MWSt aus dem Material die man bezahlt hat gegen die MWSt aus der Kundenrechnung. Die Differenz, normal kommt da ein Betrag den man an das FA bezahlen muss raus, bezahlt man an das Finanzamt. Diese Differenz die man an das Finanzamt bezahlt soll ein Verlust sein? Nach meiner Ansicht beschummelt sich der Staat da selbst. Ich habe das auch noch nie als Verlust angerechnet.


    Jetzt eine anderes Beispiel. Eine Baufirma erbringt Leistungen für eine andere Baufirma und stellt die Rechnung nach 13b, also ohne ausg. Umsatsteuer. Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer. Da sieht és anders aus.


    Auftrag netto 10.000,- Euro, Materialeinsatz netto 7.000,- Euro sehr einfach gerechnet bleiben 3.000,- Euro übrig die wir hier als Gewinn annehmen.


    Jetzt verzerrt sich alles. Auf das Material werden vom Unternehmer an den Lieferanten 1.300,- MWSt gezahlt (7.000,- netto = ~Brutto 8.300,- Material) die er in seiner rehnung an den Kunden nicht ausweisen darf, weil der Kunde eine Firma ist und die Rechnung nach 13b gestellt wird, bekommt also nur die 10.000,- Euro netto bezahlt. Die 1.300,- Euro erhält er vom FA erstattet. Die 1.300,- Euro haben auf seine Kalkulation keinerlei Auswirkungen da sie auf der einen Seite nur Verausslagt wurde und auf der anderen Seite 1:1 erstattet wurde.


    Wenn man sehr viel nach 13b arbeitet wird das zum großen Problem. Das FA meint die 1.300,- Euro erhöhen den Gewinn??? Es würden also wie oben nicht 3000,- Euro Gewinn erziehlt sondern 4.300,- Euro was kompletter Unfug ist. Man würde auf die nur verauslagten 1.300,- Euro angefangen von der Einkommensteure über Krankenkasse bis zum HWK und sonstigen Beitrag alles bezahlen müssen da sowas immer nach der Einkommsnsteuererklärung berechnet wird.


    Ganz schlimm wird es bei größeren Anschaffungen. Sie kaufen einen Firmenwagen für Brutto 24.000,- Euro bekommen die 4.000,- Euro MWSt vom FA zurück und diese 4.000,- Euro sollen den Gewinn und die Einkommensteuerschuld erhöhen?


    Könnte mich da bitte mal jemand aufklären was das für ein Unsinn ist?


    In der Hoffnung auf baldige fachkundige Antworten.


    Grüße Pok

  • Könnte mich da bitte mal jemand aufklären was das für ein Unsinn ist?


    Bitte vorab einen Buchführungs-Grundkurs besuchen, um den Unterschied zwischen EÜR und FIBU kennenzulernen.


    Beispiel:
    Kunde bezahlt Rechnung, darin sind 380,00 € MwSt. = Einahme 380,00 €
    Du bezahlst Rechnungen, darin sind 200,00 € Vorsteuer = Ausgabe 200,00 €
    Du zahlst 180,00 € Umsatzsteuer ans Finanzamt = Ausabe 180,00 €
    Einnahme - Ausgabe = 0,00 €


    Wo ist hier ein Gewin oder Verlust ?


    MfG Günter

  • Ganz schlimm wird es bei größeren Anschaffungen. Sie kaufen einen Firmenwagen für Brutto 24.000,- Euro bekommen die 4.000,- Euro MWSt vom FA zurück und diese 4.000,- Euro sollen den Gewinn und die Einkommensteuerschuld erhöhen?


    Na logisch, weil vorher bei Bezahlung des Autos die 4000,-- € deinen Gewinn geschmälert haben. ?(


    MfG Günter

  • Jetzt rechne das mal nach 13b, also wenn du die Rechnung an den Kunden ohne die 19% stellen musst.


    Beispiel:
    Kunde bezahlt Rechnung nach 13b, ohne MwSt. = Einahme 0,00 €
    Du bezahlst Rechnungen, darin sind 200,00 € Vorsteuer = Auslage 200,00 €
    Du bekommst 200,00 € Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet die Du vorher ausgelegt hast
    diese 200,- Euro sollen angeblich den Gewinn erhöhen?


    Wenn ich mit dem WISO EÜR Programm buche bucht das Programm in seinen Buchungsvorlagen diese 200 Euro als Ausgabe? Wenn ja wo kann ich das kontrollieren?


    Bei der Anschaffung z. B. des Firmenfahrzeuges soll auch die erstattete MWSt den gewinn erhöhen?


    Jetzt wird jedes Quartal eine Voranmeldung abgegeben:


    Quartal I = zu zahlen 4000,- Euro


    Quartal II = zu Zahlen 2000,- Euro


    Quartal III = erstattet 4500,- Euro


    Quartal IV = erstattet 3000,- Euro


    Im Ergebnis +4000 + 2000 - 4500 - 3000 = wurden 1500 vom FA erstattet und dem Gewinn zugeordnet. Also 1500 Euro mehr Gewinn?


    Wurde das alles tatsächlich vom Programm irgendwo gebucht? Wie kann ich das kontrollieren? Laut FA ist sonst alles ok und es gab keine Beanstandungen.


    Mich wundert es nur das so eine MWSt / USt den Gewinn erhöhen kann.


    Grüße Pok

    • Offizieller Beitrag

    Mich wundert es nur das so eine MWSt / USt den Gewinn erhöhen kann.

    Die vereinnahmte USt-Erstattung seitens des FAs erhöht bei der EÜR die Betriebseinnahmen und wirkt somit gewinnerhöhend. Im Gegenzug erhöht eine an das FA zu zahlende Zahllast die Betriebsausgaben und wirkt somit gewinnmindernd.


    Die vereinnahmte Umsatzsteuer aus Lieferungen und Leistungen war im Zeitpunkt der Vereinnahmung bei der EÜR schon immer als Betriebseinnahme zu erfassen. Auch hier stellt im Gegenzug die verausgabte Umsatzsteuer (Vorsteuer) aus Lieferungen und Leistungen anderer Unternehmer natürlich eine Betriebsausgabe im Zeitpunkt der Verausgabung dar.


    Nennt sich Einnahme/Ausgabe eigener Art.


    Es kann sich in einem Veranlagungszeitraum tatsächlich eine Gewinnauswirkung durch Verschiebungen bei Zufluss und Abfluss ergeben, die sich aber über mehrere Veranlagungszeiträume betrachtet ausgleicht.

    • Offizieller Beitrag

    Beispiel:
    Kunde bezahlt Rechnung nach 13b, ohne MwSt. = Einahme 0,00 €
    Du bezahlst Rechnungen, darin sind 200,00 € Vorsteuer = Auslage 200,00 €
    Du bekommst 200,00 € Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet die Du vorher ausgelegt hast
    diese 200,- Euro sollen angeblich den Gewinn erhöhen?


    Ja. Und die zuvor in Rechnung gestellten 200 Euro mindern den Gewinn. Sehen Sie einmal in das EÜR- Formular Zeile für Zeile hinein. Da taucht neben den unterschiedlichen Zeilen für verschiedene Ausgaben auch ein Feld mit der Bezeichnung "gezahlte Umsatzsteuer" auf. HIER steht der Gesamtsaldo des Vorsteuerkontos. In den Beispielfall hier am Jahresende dann 200,00 Euro. Wenn Sie die aber schon erstattet bekommen haben, dann steht in der dazugehörenden Zeile eine Erstattung über 200,00 Euro. Saldo: Null.


    • Malen Sie sich zum Verständnis mal das Bild des Möbelhändlers. Der einzige Umsatz des Jahres findet statt im Oktober: Er kauft einen Schrank für 100,00 Euro zzgl 19,00 Euro Vorsteuer, verkauft den Schrank im gleichen Monat für 200,00 Euro zzgl 38,00 Euro Umsatzsteuer. In der Umsatzsteuervoranmeldung steht: vereinahmte Umsatzsteuer: 38,00 Euro - gezahlte Vorsteuer 19,00 = Zahllast per Verrechnung an das FA: 19,00 Euro, fristgerecht zu zahlen am 10.11. Die EÜR sieht so aus: Einnahmen: 200 Euro Erlöse, 38 Euro vereinnahmte Umsatzsteuer, Ausgaben: 100 Euro Waren, 19 Euro Vorsteuer, 19 Euro Umsatzsteuerzahlung; Gewinn 100 Euro
    • Nun der Handwerker. Der einzige Umsatz des Jahres im Oktober. Er kauft Farbe im Oktober für 100,00 Euro zzgl 19,00Euro Umsatzsteuer, malt für einen anderen Handwerker eine Wand und stellt 200 Euro in Rechnung. in der Umsatzsteuervoranmeldung steht: Vereinnahmte Umsatzsteuer 0,00 Euro, gezahlte Vorsteuer 19,00 Euro = FA erstattet 19,00 fristgerecht zum 10.11. In der EÜR steht: Einnahmen: Umsatzsteuerlöse 200,00 Euro, Erstattung vom Finanzamt 19,00 Euro = 219,00 Euro, Ausgaben: Farbe: 100,00 Euro, gezahlte Vorsteuer 19,00 Euro = 119,00; Gewinn 100 Euro


    SoEin Unterschied ergibt sich lediglich dann, wenn die Zahlung oder Erstattung erst am 10.2.2013 vom Finanzamt überwiesen/gezahlt werden- dann fallen Ausgabe (als Vorsteuer) und Erstattung in unterschiedliche Jahre und die Progression macht darauf einen Unterschied. DAS aber ist das Wesen der EÜR.


    Ich hoffe, ich konnte zur allgemeinen Verwirrung beitragen. :D