Ich gehe gerade die EKSt-Erklärung durch und würde gerne wissen, ob man im Menü "Riester-Rente" im Feld "Kinderzulage" immer die Kinder eingeben muss oder nur dann, wenn man Zulagen von der Riester-Renten-Gesellschaft erhalten hat?
Wir haben seit 2011 jeweils einen Riester-Vertrag, wobei mein Mann unmittelbar und ich mittelbar berechtigt bin. Im Jahr 2012 habe ich bereits den Mindestbeitrag eingezahlt, mein Mann ist mit seinen Beiträgen unter der 4% Grenze.
Durch die Eingabe der Kinder verringert sich die Erstattungssumme, das verwirrt mich nun.