Riester-Rente und Kinderzulage - Kinder angeben oder nicht?

  • Ich gehe gerade die EKSt-Erklärung durch und würde gerne wissen, ob man im Menü "Riester-Rente" im Feld "Kinderzulage" immer die Kinder eingeben muss oder nur dann, wenn man Zulagen von der Riester-Renten-Gesellschaft erhalten hat?


    Wir haben seit 2011 jeweils einen Riester-Vertrag, wobei mein Mann unmittelbar und ich mittelbar berechtigt bin. Im Jahr 2012 habe ich bereits den Mindestbeitrag eingezahlt, mein Mann ist mit seinen Beiträgen unter der 4% Grenze.


    Durch die Eingabe der Kinder verringert sich die Erstattungssumme, das verwirrt mich nun.

  • Sorry dass ich zur Sicherheit nochmal fragen muss:

    Selbstverständlich ist die Eingabe der Kinder bei Erhalt der Kinderzulagen vorgegeben.

    Also wenn man keine Kinderzulage vom Versicherer erhalten hat, d. h. wenn auf der Bescheinigung nach § 92 EStG für 2012 keine gezahlte Kinderzulage angegeben ist, braucht man hier keine Kinder zu erfassen? :wacko:


    Ich bin deshalb so irritiert, da in dem Hilfemenü folgendes steht:


    "Anspruch auf die Kinderzulage besteht, wenn im Beitragsjahr pro Kind für mindestens einen Monat Kindergeld an den Zulagenberechtigten gezahlt wurde."


    Daraus schließe ich, dass man die Kinder deshalb angeben muss, um den bestehenden Anspruch überhaupt geltend zu machen, sprich, um die Zulagen überhaupt erhalten zu können (ich nehme an, das Programm macht das nicht automatisch). Erst durch die Angabe der Kinder beantragt man quasi die Kinderzulage, die man nicht vom Versicherer erhalten hat und nun vom Finanzamt haben möchte.


    Die genannte Voraussetzung (gezahltes Kindergeld) bestätigt m. E. nur noch meine Auffassung.


    Ergänzungsfrage: z. B. man hat 3 Kinder, zwei sind aus der Vorehe der Frau. Werden die 3 Kinder bei


    - "verheirateten Eltern" und dann bei
    - "Kindergeld wurde an beide Eltern ausgezahlt"


    gemacht, obwohl der Mann nicht das Elternteil der beiden Kinder aus der Vorehe der Frau sind? Das Kindergeld habe stets ich bezogen.


    Ich weiß, ich denke manchmal viel zu kompliziert und phantasiere mir so viele Bäume, dass ich im Anschluss den Wald nicht mehr sehen kann :)


    Danke nochmal.


    Ergänzung: Ich habe jetzt mit der Versicherung telefoniert. Sie meinte, dort müsse man Angaben machen, wenn man Kinder hat, für die man Kindergeld bezogen hat. Es hätte nichts mit der Zulage zu tun. Die Anlage AV würde nicht nach erhaltenen Kinderzulagen fragen sondern nur danach, ob Kinder vorhanden sind, für die man Kindergeld bezogen hat.


    Also muss man gem. Versicherer bzgl. Riester-Rente unter "Kinder" immer Angaben machen, unabhängig von den Zulagen, die geflossen oder nicht geflossen sind und natürlich nur dann, wenn man Kindergeld bezogen hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von mega-sunshine ()

  • Ich würde mich an Deiner Stelle doch zunächst einmal fragen, warum man keine Kinderzulage erhält, obwohl Kinder vorhanden sind, für die man auch Kindergeld bekommt. Kann das denn korrekt sein? Oder läuft da vielleicht etwas schief beim Anbieter der Riester-Vertrages, welches man umgehend korrigieren sollte, damit die Kinderzulage nicht verloren geht? Wenn Du drei Kinder hast, geht es ja doch um einige hundert EUR jährlich...


    Die erhaltene Bescheinigung nach §92 kann durchaus falsch sein, weil irgentwo in den Datenbänken des Anbieters etwas falsch hinterlegt ist. Kenne ich aus eigener Erfahrung nur zu gut. Die Zulagengeschichte ist halt leider nicht ganz trivial, da läuft auch bei den Anbietern mal was falsch.


    Die Kinderzulage wird auch nicht per Steuererklärung beim Finanzamt beantragt und dann von dort bezahlt, sondern läuft grundsätzlich - wie die normale Zulage auch - über den Anbieter den Riester-Vertrages. Das FA prüft nur, ob evtl. die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Sonderausgaben in Frage kommt.

  • Vielen Dank.


    Die Zulagen für 2012 wären unterwegs und würden im Mai 2013 "ankommen". Kommen diese Zulagen eigentlich direkt aufs Bankkonto oder werden sie auf dem Vertragskonto gutgeschrieben?

    • Offizieller Beitrag

    Kommen diese Zulagen eigentlich direkt aufs Bankkonto oder werden sie auf dem Vertragskonto gutgeschrieben?

    Ich weiß jetzt nicht, wie Du Bank- und Vertragskonto genau unterscheidest, aber im Normalfall kommen die Zulagen auf das Bankkonto, auf das Deine Sparleistungen eingezahlt werden (also nicht auf Dein Girokonto, falls Deine Frage darauf abzielt).

  • Alles klar, danke sehr. Wäre zu schön, wenn es auf dem Girokonto gelandet wäre, nach dem Motto nur Bares ist Wahres :)

  • Alles klar, danke sehr. Wäre zu schön, wenn es auf dem Girokonto gelandet wäre, nach dem Motto nur Bares ist Wahres :)

    Das würde dem Sinn der Sache doch ziemlich zuwiderlaufen. Es handelt sich um eine Zulage des Staates, damit Du irgentwann eine bessere Altersversorgung hast. Es handelt sich nicht um einen Zuschuß für die FInanzierung des nächsten Urlaubs :)

    • Offizieller Beitrag

    Das würde dem Sinn der Sache doch ziemlich zuwiderlaufen. Es handelt sich um eine Zulage des Staates, damit Du irgentwann eine bessere Altersversorgung hast.

    Genau. Ist auch analog z.B. der Sparzulage bei Vermögenswirksamen Leistungen.