Hi allerseits,
folgender Sachverhalt führt mich seit Tagen zur Verzweiflung:
Ich bin seit inzwischen etwa einem Jahr verheiratet. Meine Frau stammt aus einem afrikanischen Land, in dem es kein Kindergeld gibt. Ich habe unsem ersten Kind (vorehelich) gegenüber wenige Tage vor der Hochzeit in Afrika die Vaterschaft anerkannt. Wir haben außerdem noch ein eheliches zweites Kind. Meine Frau und beide Kinder lebten bis zum Herbst 2012 noch in Afrika (von einem zweimonatigen Besuchsaufenthalt 2011 einmal abgesehen war das durchgehend so). Ich wohnte und arbeitete (Staatsdienst) in D, hatte aber seit der Hochzeit daneben auch einen gemeinsamen ausländischen Wohnsitz mit meiner Familie.
Meine Bezügestelle wertet Vaterschaftserklärung und Eheschließung als Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in D, also habe ich rückwirkend ab dem Hochzeitsmonat Kindergeld erhalten.
Leider tut WISO Sparbuch nun aber so, als gäbe es einen Kindergeldanspruch im ganzen Jahr. Ich habe so ziemlich alles versucht - ich konnte das dem Programm nicht abgewöhnen, selbst wenn ich (sachlich falsch) eine dem Kindergeld vergleichbare ausländische Leistung in Höhe des inländischen Anspruchs angebe, behauptet das Programm weiter 12 Monate vollen Kindergeldanspruch.
Ich habe alle drei Wohnsitze unserer Kinder korrekt angegeben (1. Wohnsitz nur mit Mama in Afrika bis Beginn des Monats der Eheschließung, 2. Wohnsitz gemeinsam in Afrika, 3. Wohnsitz in D seit Einreise), habe alle Haushaltszugehörigkeiten angegeben (während des 1. Wohnsitzes nur bei Mama, danach in der gemeinsamen Wohnung) usw. Hat jemand noch eine Idee?
P.S.: Programmversion 20.06.8261
P.P.S.: Bei der Berechnung der Freibeträge stimmt alles, 3/4 Abzug in den Monaten in Afrika (Ländergruppe 4), voller Zuschlag ab Einreise D, meine Eingaben sind also zumindest nicht völlig falsch