Photovoltaik Eigenverbrauch - Probleme bei der Ermittlung und Erfassung

  • Hallo zusammen,


    ich schwitze gerade über meiner Einkommensteuererklärung bzw. Einnahmen- Überschussrechnung. Ich nutze - wie seit vielen Jahren - das WISO Steuersparbuch. Bisher war immer alles klar, nur für das Jahr 2012 stehe ich vor einer persönlichen Neuerung, bei der ich einfach nicht weiterkomme. Es geht um die Erfassung des Eigenverbrauchs von Photovoltaik-Anlagen. Ich habe hierzu im Forum auch schon einen Beitrag gefunden (hier ging es um Abrechnungen von EON) aber mein Energieversorgungsunternehmen/Netzbetreiber stellt die Sache m. E. ganz anders dar. Sofern ich einen passenden Beitrag übersehen habe, bitte ich das zu
    entschuldigen.


    Auf die Kleinunternehmerregelung habe ich verzichtet.


    Die für die Einkommensteuerklärung 2012 relevante Jarhesabrechnung habe ich am 18.01.2012 bekommen (liegt als Dateianlage bei). Im Ergebnis hat der Netzbetreiber eine Forderung mir gegenüber, die sich wie folgt berechnet bzw. darstellt:


    Erzeugung gesamt: 392 kwh
    davon Netzeinspeisung: 161 kwh
    davon Selbstverbrauch 59 %: 231 kwh
    davon Selbstverbrauch <= 30 %: 117,60 kwh
    davon Selbstverbrauch > 30 %: 113,40 kwh


    Die Jahresabrechnung lautet dann wie folgt:


    Einspeisung nach EEG netto -112,66 Ust -21,41 brutto -134,07
    Virtuelle Rücklieferung netto 32,87 Ust 6,25 brutto 39,12
    Betriebsmittelnutzung netto 0,78 Ust 0,15 brutto 0,93
    ausbez. Abschlagsbeträge netto 109,24 Ust 20,76 brutto 130,00
    Forderung EVU netto 30,24 Ust 5,74 brutto 35,98


    Die Forderung in H. v. 35,98 Euro wurde vom Netzbetreiber im Februar 2012 meinem Konto belastet.


    Ich habe die Abrechnung aufgeteilt:
    - Betriebseinnahme der Mehrerzeugung in Höhe von netto 3,42 Euro (112,66 Euro - 109,24 Euro). Die Mehrwertsteuer habe ich entsprechend per 02/2012 abgeführt.
    - Betriebsausgabe der Betriebsmittelnutzung in Höhe von netto 0,78 Euro. Die Vorsteuer habe ich per 02/2012 gezogen.
    - Betriebsausgabe der virtuellen Rücklieferung in Höhe von netto 32,87 Euro. Hier habe ich umsatzsteuerlich nichts gemacht.


    Nun komme ich aber nicht weiter:
    - Wie erfasse ich die virtuelle Rücklieferung (in Höhe von netto 32,87 Euro*) korrekt im WISO-Programm als Eigenverbrauch? Es gibt bei den Betriebseinnahmen die Maske für "Sonstige Sach,- Nutzungs,- und Leistungsentnahmen" und im Bereich Betriebsausgaben unter Schuldzinsen "Angaben über Entnahmen und Einlagen". Habe den Betrag in beiden Feldern erfasst, da eine Fehlermeldung kam, wenn ich im Bereich Schuldzinsen keinen Eintrag vornehme.


    - *) Welcher Betrag ist als Eigenverbrauch anzugeben. Ich bin von netto 32,87 Euro ausgegangen, habe aber den Verdacht, dass das nicht stimmt, und der Betrag separat zu berechnen ist, was ich aber nicht weiß, wie das funktioniert.


    - Und zum Schluss bin ich dann völlig verwirrt: Ich habe ja auch eine Betriebsausgabe in Höhe von 32,87 Euro (virtuelle Rücklieferung netto), 0,78 Euro (Betriebsmittelnutzung netto) angegeben, dann den Eigenverbrauch nochmals als Betriebseinnahme mit dem gleichen Betrag - darum meine ich, dass ich eben hier einen Fehler habe - auch im Hinblick auf die Umsatzsteuer.


    Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt einigermaßen gut dargestellt habe.


    Vielen Dank schon mal im Voraus für Anregungen und Hilfe
    Dubischs

  • Moin ...


    Wenn ich richtig gelesen habe, geht es nur um die Abrechnung für 2012 ... richtig ?


    2011 ist komplett mit EÜR ... Umsatzsteuervoranmeldungen ... Gewerbe ... und Umsatzsteuererklärung erledigt ... richtig ?


    Die Abrechnung für 2011 kam am 18.01.2012 !


    Dann verbuche die Rückzahlung i.H.v. 35,98 € unter Einnahmen mit einem ( - ) Minusszeichen !


    Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen: netto 30,23 €
    Vereinnahmte Umsatzsteuer: 5,74 €


    Einnahmen 142,89 + 27,16 = 170,05 €
    Ausgaben 112,66 + 21,41 = 134,07 €


    Rückzahlung = 35,98 €


    Anbei 4 Bilder ... lass Dich nicht von den Beträgen täuschen ... ich habe andere Beträge in der Testdatei !


    Da Du nur " eine Gesamtsumme " von Deinem Stromanbieter bekommst, must Du nicht zwischen geliefertem Strom und Eigenverbrauch unterscheiden !


    Gruß Kuddel