Liebe Steuerspezialisten,
bitte um Hilfe bei folgenden Fragen (konnte leider keine Infos beim Googeln finden):
1. Auf wie viele Jahre kann man die Anschaffungskosten von u.s. Objekten bei Vermietung eines EFH abschreiben?
a) hochwertige Glasduschkabine
b) Terrasse (nicht überdachte Holzterrasse)
c) Rollrasen
d) Liguster-Hecke
e) Zaun
2. Was mache ich mit den Kosten, die der jeweilige Handwerker für die Installation / Anlage / Bepflanzung der o.g. Gegenstände/Pflanzen mir in Rechnung gestellt hat, also Arbeitskosten?
Vielen Dank im Voraus,
Kathi2010