Anpassungsbetrag

  • Hallo!
    Ich habe bei Anpassungsbetrag einen Haken gemacht, das Programm errechnet aber nicht den dazugehörigen Betrag. Dadurch ist der steuerpflichtige Betrag zu hoch und ich habe zum zweiten mal eine höher Rückzahlung errechnet als mir das FA zubilligt.
    Wo liegt mein Fehler?
    Gruß aus Gütersloh
    K-H. Wentzell

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie verstehe ich überhaupt nicht, was Du meinst? ?(


    Mit so dürftigen Informationen Deinerseits kann hier jedoch niemand etwas Konkretes sagen.


    Wenn es um Korrekturen zum Bruttoarbeitslohn geht, dann wirst Du doch wissen, was Du da eingetragen und dem FA nachgewiesen hast und was die davon anerkannt haben. Lässt sich doch unschwer im Bescheid am steuerpflichtigen Arbeitslohn erkennen und ist mit Sicherheit auch in den Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid begründet.

  • Sorry, meine Angaben waren zu dürftig. Hier mein Problem:
    In dem Fenster <Rentenbezugsmitteilungen..|Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen|1. Altersrente|Rentenbetrag> gibt es in dem Feld <Angaben zum Rentenbetrag> die Frage <Der Anpassungsbetrag ist bekannt und/oder....>. Dort habe ich einen Haken gemacht, da meine Rente seit Rentbeginn - insbesondere aber auch seit 2005 - ausser den jährlichen gestzlichen Anpassungen keine Änderung erfahren hat. Der Info habe ich entnommen, dass in diesen Fällen der Anpassungsbetrag errechnet wird und ich keine Angabe zur Rente 2005 machen muss. Aber das Programm macht das nicht. Dadurch erstattet mir das Finanzamt eine geringeren Betrag, da es die Rente höher ansetzt.
    Habe ich die Info falsch verstanden? Im Steurbescheid stehen keine weiteren Erläuterungen.
    Entschuldigung für die unbollständige Frage.
    K-H. Wentzell

    • Offizieller Beitrag

    ausser den jährlichen gestzlichen Anpassungen


    Diese jährlichen Anpassungen ergeben doch die Rentenanpassungsbeträge seit 2005. Falls diese Beträge Dir bekannt sind, trägst Du sie in die Zeile 6 der Anlage R ein. In Zeile 5 gehört dann die Bruttorente aus 2012.


    Übrigens: Die Rentenanpassungsbeträge (seit 2005) unterliegen der vollen Versteuerung.

    • Offizieller Beitrag

    Damit die Steuerberechnung den Rentenanpassungsbetrag, welcher der vollen Besteuerung unterliegt, zutreffend berücksichtigt, musst Du entweder den zutreffend ermittelten Anpassungsbetrag eingeben oder diesen durch das Programm durch Eingabe des Rentenjahresbetrags 2005 durch das Programm maschinell ermitteln lassen (Unterschiedsbetrag zu Jahresrentenbetrag 2012).


    Die rentenzahlenden Stellen teilen dem FA den maßgeblichen Anpassungsbetrag über den elektronischen Datenaustausch mit und die halten sich strikt daran. In den Leistungsmitteilungen der Rentenkassen ist dieser Betrag meines Wissens nach nie aufgeführt und muss immer telefonisch erfragt werden. Bei Wechsel der Rentenart bzw. Rentenkürzungen wegen Hinzuverdienst etc. lässt sich der maßgebliche Betrag übrigens kaum selber ermitteln.