Stornobuchung in EB-Werten zulässig?

  • Hallo Zusammen,


    ich arbeite seit kurzer Zeit mit Wiso Kaufmann und bei dem Neubeginn der Buchhaltung aufgrund einer vorliegenden Bilanz habe ich die Werte von dort in die "Neu-EB" Spalte eingetragen.
    Nun its mir aufgefallen, dass dort eine Position enthalten ist, die unter "Sonst. Verbindlichkeiten" steht, die aber generell nicht mehr in die Bilanz gehört hätte, da die Rechnung im Vorjahr gezahlt wurde und der Steuerberater nur falsch buchte. Daher will ich diese Position über eine "Stornobuchung" aus den EB-Werten entnehmen.
    Es erscheint mir die einfachste Art, diesen Batrag zu beseitigen.
    Kann ich das so tun und ist dies zulässig?


    Über eine Hilfe würde ich mich sehr freuen und danke schon einmal.
    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Wenn hier im alten System eine Stornobuchung fehlerhaft war, dann sollte die vor Abschluss im alten System korrigiert werden. Wenn Du tatsächlich bilanzieren musst, dann weißt Du, dass zwischen Schlußbilanz Periode 1 und Eröffnungsbilanz Periode 2 kein Unterschied bestehen kann.
    Ergo: wenn die Bilanz im alten System erstellt wurde und diese "Sonstige Verbindlichkeit" auch in der Bilanz auftaucht, dann hast Du diese auch in die Eröffnungsbilanz zu übernehmen.

  • Hallo Manuel,
    danke für Deinen Tipp.
    Nun, die Bilanz ist so aufgestellt worden. Ich habe aber festgestellt, dass diese Position eigentlich nicht dorthin gehört, weil die betreffende Rechnung bereits im alten Jahr gezahlt wurde. Somit lag ein Buchungsfehler vor, welcher die Position in der Bilanz auftauchen läßt. Ich habe die EB-Werte auch so eingetragen, wie die Bilanz erstellt wurde.
    Jetzt wollte ich gern diese Position für das künftige Jahr entfernen. Daher der Gedanke, die EB-Werte zu korrigieren.
    An dieser Stelle ist mir noch nicht klar, wie ich dies machen kann.
    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
    Danke und viele Grüße
    PilloQuillo

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt: wenn die Abschlussbilanz im alten Jahr mit dieser "sonstigen Verbindlichkeit" erstellt wurde, dann muss diese "sonstige Verbindlichkeit" auch in der Eröffnungsbilanz des neuen Jahres auftauchen. Also korrigiere keinesfalls die EB-Werte. Stattdessen gehe wie folgt vor:


    1. Erfasse den EB-Wert für die sonstige Verbindlichkeit.
    2. Korrigiere diesen Fehler im neuen Jahr mittels Korrekturbuchung.
    3. Weise den StB auf diesen Fehler hin...


    Wenn die Verbindlichkeit im alten Jahr bezahlt wurde (bspw. per Banküberweisung), dann steht die Vermutung im Raum, dass entsprechend auch das Bankkonto nicht stimmt. Also erfasse im Januar des neuen Jahres eine Buchung, die die Verbindlichkeit ausgleicht und damit verbunden auch das Bankkonto korrigiert.
    Eine einfache Korrektur des EB-Wertes dürfte in Deinem Fall nicht zulässig sein.

  • Moin PilloQuillo,
    ob eine Stornobuchung über die Storno-Funktion im Bereich Geschäftsvorfälle ->Archivbuchungen möglich ist, habe ich nicht getestet. Aber Du könntest doch auch dort, wo Du die EB-Werte erfasst hast, den richtigen Wert eintragen, übernehmen, buchen...?! Ist denn auch ein Personenkonto (Debi/Kreditor) betroffen, dann müsste ja dort eine Buchung erfolgen, da ja sonst die offenen Posten nicht mehr mit den Verbindlichkeiten/Forderungen übereinstimmen...


    Viele Grüsse
    Maulwurf


    upps, Manuel war schneller... :thumbsup:

  • Hallo Zusammen,
    vielen Dank für Eure Hilfe.
    Es gibt einen Grund, weshalb ich mich nicht mehr auf den StB verlassen möchte und mich nun selbst mit der Materie befassen muss.
    Die Bank stimmt, nur würde ja bei der Bilanz in der Gegenüberstellunng
    das Jahresergebnis um diesen Betrag verändert. Nur wie ich das korrigiere, ist mir leider nicht klar.
    So, wie ich es rekonstruiert habe, ist der Betrag in meiner Bilanz das Überbleibsel einer Fehlbuchung (hier hat man wohl einen Rechnungsübetrag als "Betrag" gebucht und dann "vergessen zu korrigieren").
    Lustigerweise betrifft diese Position die Buchführungskosten über den StB.
    Folgende Konten wurden angesprochen 904950 und 72000.
    Dann taucht der Wert (115,00 €) in der GUV bei 4955 wieder auf; in der Bilanz erscheint er unter Sonstige Verbindlichkeiten Kto 1700.
    In der laufenden Buchhaltung für 2012 ist er in den Auswertungen des StB bis einschl. November unter 4955 zu finden. In der Auswertung Dezember 2012 Summen- u. Saldenliste habe ich eine entsprechende Habenbuchung gefunden, die den Wert ausbucht.
    Da ich jetzt den Jahresabschluss 2012 mit Bilanz machen muss, möchte ich die alten Fehler nach Möglichkeit korrigieren.
    Wie kann ich jetzt am besten vorgehen?
    Über eine weitere Hilfe würde ich mich sehr freuen....!
    Viele Grüße
    PilloQuillo

    • Offizieller Beitrag

    Also, wenn die Rechnung im Jahr 2011 bezahlt wurde, dann stimmen offensichtlich mindestens zwei Konten nicht (eins davon wurde dann wohl zurechtgemogelt).


    Geh mit der Schlussbilanz 2011 bitte zu dem Steuerberater und rüge die Arbeit. Denn offensichtlich ist sie falsch. Er möge Dir bitte eine korrekte Bilanz erstellen, wie es beauftragt war.
    Allerdings wird es wohl... schwierig... Aber augenscheinlich hast Du dem FA eine falsche Bilanz übermittelt, das muss eh früher oder später korrigiert werden.

  • Tatsächlich ist das jetzt sehr ungünstig.
    Wie gesagt, es gibt Gründe.
    Aber wie korrigiere ich denn jetzt die Sachen, um in 2012 korrekt weiter zu gehen?
    Kannst Du mir vielleicht helfen?


    Viele Grüße
    PilloQuillo

  • Ja, danke.
    Ich glaube, so werde ich es machen. Vielleicht werde ich doch nochmals selbst alles nachvollziehen.
    Hoffentlich finde ich nicht noch mehr....
    Ein schönes Wochenende
    PilloQuillo