Gewinn aus EÜR = Einnahmen für EkSt

  • Hallo,


    Mittels EÜR habe ich einen Gewinn in der Nebentätigkeit von z.B. 5000 € erzielt.


    Bei der Übernahme der Daten in die Einkommenssteuererklärung wird dieser Gewinn nun als Einnahmen ausgewiesen.
    Der Betrag wurde aber nicht aus dem Betrieb entnommen, im Gegenteil dazu wurden 15.000 € Privateinlage getätigt.


    Der genannte Gewinn wird laut Berechnung als zusätzliche Einnahme versteuert.


    Ist das so richtig? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Was soll hier jemand dazu sagen, ohne zu wissen, was Du in der EÜR erfasst bzw. gebucht hast oder wie Du die Datenübernahme durchgeführt hast. Ohne bereinigte Screens kann man da nur mutmaßen.


    Mit einem Schuss ins Blaue würde ich mal auf unzureichende Datenerfassung und fehlerhafte Datenübernahme tippen.

  • Hallo yoby...,


    du sprichst interessanterweise ein altes Thema des Steuerrechts an, nämlich ob ein erzielter Gewinn SCHON steuerpflichtiges Einkommen ist, auch wenn der Vermögenszuwachs (Gewinn) aus rein geschäftlichen Gründen dem Betrieb GEWIDMET bleibt und der Unternehmer als Privatmann noch gar keinen Vorteil davon hatte. Doch das deutsche Steuerrecht hat sich nach einigem Hin und Her schon in der Bismarckära dafür entschieden, bereits das Betriebsvermögen für Zwecke der privaten Einkommensteuer anzuzapfen und nicht die (Re)privatisierung des Vermögenszuwachses abzuwarten.


    In deinem Fall ist also die Behandlung als zusätzliches Einkommen richtig so.


    Es grüßt
    eulaka

  • In deinem Fall ist also die Behandlung als zusätzliches Einkommen richtig so.


    Bei den Beträgen ist das aber reichlich voreilig geurteilt.
    Ich würde eher wie miwe4 sagen:
    Was soll hier jemand dazu sagen, ohne zu wissen, was Du in der EÜR erfasst bzw. gebucht hast oder wie Du die Datenübernahme durchgeführt hast.


    MfG Günter

  • hier die gefragten Ergänzungen:


    Ich benutze WISO EÜR & Kasse für die geschäftlichen Buchungen sowie die Umsatzsteuermeldungen.
    In diesem Programm werden alle Vorkommen entsprechend ihrem Datum erfasst.
    Den Abschluss fährt man zur 'Einnahme-Überschuss-Rechnung' die so über Elster an das Finanzamt geht.
    Darin wird ein Gewinn ausgewiesen der jenen Betrag ausweist.
    Im Wiso Steuersparbuch kann man die Daten der EÜR aus deren Datei importieren.



    Zum Start hatte ich Einlagen vorgenommen, Firmenfahrzeug und Büroeinrichtung gekauft.
    Das Problem liegt darin, dass von dem angeschafften Firmenfahrzeug und einer Büroeinrichtung nur die Abschreibungswerte den Einnahmen entgegengesetzt werden. (Einnahmen ca. 12 T€, Ausgaben ca. 20T€ KFZ/Einrichtung/ Computer etc.)
    Da ich aber keine Geldwerte aus der Firma zu privaten Zwecken entnommen habe, kann ich diesen Gewinn als private, zusätzliche Einnahme in der Einkommenssteuererklärung nicht verstehen. (Letztendlich ist ja auch der Gewinn nicht als Geldbetrag, sondern in Form von Anlagegütern vorhanden)



    Vielen Dank
    und einen tollen Vatertag, für die, die es mögen.


    Frank :)

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem liegt darin, dass von dem angeschafften Firmenfahrzeug und einer Büroeinrichtung nur die Abschreibungswerte den Einnahmen entgegengesetzt werden.

    Man könnte vermuten, dass dies an den deutschen Steuergesetzen liegt. 8)

    § 15 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 EStG


    § 4 EStG - Gewinnbegriff im Allgemeinen

    § 7 EStG - Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung (AfA)


    Ich würde Dir dringendst empfehlen, eine eingehende Erstberatung bei einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen und ergänzend Kurse bei der VHS oder IHK zu besuchen. Ein wirklich nur gut gemeinter Rat von mir. ;)

  • ja, besten Dank.


    Mir geht aber so langsam auf, dass ich hier eigentlich im falschen Forum bin, da der Fehler meinerseits bestimmt im EÜR liegt.
    Soll ich das besser da posten??


    Zitat §4:
    § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen


    (1) 1Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.


    Die Einlagen werden aber nicht vom Prg. abgezogen.


    Vielen Dank schon mal


    Frank

    • Offizieller Beitrag

    Das hat doch nichts mit dem falschen Forum oder Unterforum zu tun. Du wirst ja wohl kaum bilanzieren. Der § 4 EStG endet ja nicht mit dem Absatz 1 und hat noch einige Infos zu bieten.


    Es liegt einfach daran, dass Du offensichtlich keinerlei Grundkenntnisse im Steuer- und Buchführungsrecht hast und doch etwas überfordert scheinst. Das konnte man schon im Ansatz Deiner Frage erkennen. Deshalb ja auch meine Bemerkung:

    Ich würde Dir dringendst empfehlen, eine eingehende Erstberatung bei einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen und ergänzend Kurse bei der VHS oder IHK zu besuchen. Ein wirklich nur gut gemeinter Rat von mir. ;)


    Es scheint wirklich eine Eingangsberatung für Unternehmensstarter dringend geboten. Und eine solche Beratung darf das Forum leider nicht durchführen.

  • ja, da hast Du natürlich Recht. Ich habe keine Ahnung (und es widerstrebt mir auch, mich mit dieser Materie zu beschäftigen).
    Die Ahnung sollte das Programm haben (dachte ich)
    Mehr als Buchen kann man nicht. Buchen heißt, die Vorfälle den richtigen Konten zuordnen.
    Das wird meines Erachtens im Programm nicht ausreichend erklärt.
    Oder es ist fehlerhaft in der Auswertung von Privateinlagen / -entnahmen.
    Computer, Einrichtung und KFZ sind doch Investitionen, deren Vorhandensein man mir doch nicht versteuern darf.



    Wenn ich bei ca. 80 Buchungen im Jahr doch einen Steuerberater brauche,
    dann brauche ich kein Programm, da kann ich auch eine Tabelle führen.


    Letztendlich scheint mir das EÜR nicht so gut (ausreichend), wie es man (oder vielleicht nur ich) es gerne hätte.


    Ich danke aber recht herzlich für jedermanns Bemühungen.


    Frank


    und für alle, die es verdient haben noch einmal den schönen Vatertagswunsch
    aber denkt dabei an die Kinder.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe keine Ahnung (und es widerstrebt mir auch, mich mit dieser Materie zu beschäftigen).

    Eine denkbar schlechte Basis für jemanden, der versucht, Geld zu sparen und trotzdem seinen steuerlichen Pflichten in ausreichendem Maße nachzukommen.

    • Offizieller Beitrag

    ja, da hast Du natürlich Recht. Ich habe keine Ahnung (und es widerstrebt mir auch, mich mit dieser Materie zu beschäftigen).
    Die Ahnung sollte das Programm haben (dachte ich)

    Das hat es.
    Wenn man dem Programm sagt, was es tun soll, macht es das vollkommen regelgrecht und korrekt.


    Das wird meines Erachtens im Programm nicht ausreichend erklärt.
    Oder es ist fehlerhaft in der Auswertung von Privateinlagen / -entnahmen.
    Computer, Einrichtung und KFZ sind doch Investitionen, deren Vorhandensein man mir doch nicht versteuern darf.

    Hierfür müssen Sie sich mit dem Thema "Abschreibung" beschäftigen.
    Diese Anschaffungen selber werden nicht versteuert, aber die Sachablagen fließen nur mit dem jeweiligen Abnutzungsbetrag in die steuerlich relevanten Kosten ein. Das macht das Programm richtig, wenn Sie es ihm richtig sagen.

    Wenn ich bei ca. 80 Buchungen im Jahr doch einen Steuerberater brauche,
    dann brauche ich kein Programm, da kann ich auch eine Tabelle führen.

    Wenn Sie vorhaben, Ihr Unternehmen weiter zu betreiben, dann lohnt sich ein Buchführungskurs ganz sicher.
    Und wenn dann die 80 Buchungen korrekt erstellt wurden, brauchen Sie ggf. keinen Steuerberater mehr.


    Bei Ihrer Beschreibung können Sie Ihren Gewinn nachvollziehen, wenn Sie sich gemäß miwes Links und google mit dem Thema Abschreibungen auseinandersetzen- wenn Sie aufgrund von Unwillen oder Unwissenheit eine falsche Steuererklärung abgeben, dann machen Sie nicht nur "irgendwie was falsch" sondern sich im Zweifel auch noch der Steuerverkürzung schuldig.


    Hat niemand gesagt, Buchführung sei einfach.