Hallo,
Mittels EÜR habe ich einen Gewinn in der Nebentätigkeit von z.B. 5000 € erzielt.
Bei der Übernahme der Daten in die Einkommenssteuererklärung wird dieser Gewinn nun als Einnahmen ausgewiesen.
Der Betrag wurde aber nicht aus dem Betrieb entnommen, im Gegenteil dazu wurden 15.000 € Privateinlage getätigt.
Der genannte Gewinn wird laut Berechnung als zusätzliche Einnahme versteuert.
Ist das so richtig?