Hallo,
ich habe ein Notebook aus dem Anlagevermögen verkauft. Auf der Rechnung waren aber zusätzlich noch Dienstleistungen mit aufgeführt. Nun möchte ich gerne eine Splittbuchung durchführen. Zum einen den Verkauf von Anlagevermögen und den Verkauf der Dienstleistung. Aber ich finde keinen Punkt für den Abgang des Anlagevermögens. Muss ich die Abschaffung dann im Anlagenverzeichnis buchen? Dort kann ich aber keinen Betrag hinterlegen damit der Gewinn aus dem Abgang korrekt ausgewiesen wird. Ich weiss dort irgendwie nicht weiter.
Gruß
Helmut Jansen