Splittbuchung bei Verkauf von Anlagevermögen

  • Hallo,


    ich habe ein Notebook aus dem Anlagevermögen verkauft. Auf der Rechnung waren aber zusätzlich noch Dienstleistungen mit aufgeführt. Nun möchte ich gerne eine Splittbuchung durchführen. Zum einen den Verkauf von Anlagevermögen und den Verkauf der Dienstleistung. Aber ich finde keinen Punkt für den Abgang des Anlagevermögens. Muss ich die Abschaffung dann im Anlagenverzeichnis buchen? Dort kann ich aber keinen Betrag hinterlegen damit der Gewinn aus dem Abgang korrekt ausgewiesen wird. Ich weiss dort irgendwie nicht weiter.


    Gruß
    Helmut Jansen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo helmut.jansen,


    bei Splittbuchungen stehen die Kategorien "EInkauf bzw. Verkauf von Anlagevermögen" nicht zur Verfügung. Sie haben daher entweder die Möglichkeit, im Rahmen einer Splittbuchung bei den Kategorien über den Punkt "Weitere" direkt entsprechende Vermögens- oder Abschreibungskonten zu bebuchen und anschließend das Anlagegut manuell auszubuchen. Die Alternative besteht in Ihrem Fall darin, keine Splittbuchung vorzunehmen, sondern die Einnahme aus dem Verkauf des Anlagegutes als eigenständige Buchung mit der Kategorie "Verkauf von Anlagevermögen" vorzunehmen und für die zusätzlichen Dienstleistungen eine eigene, neue Buchung zu erstellen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel