Hallo Zusammen,
ich habe gehört, dass man bei den geschäftlichen Telefon-, Mobiltelefon- und Internetkosten einen Eigenanteil von 20% für private Nutzung ansetzen muss - insbesondere, wenn sich Privaträume und Firmenstandort nicht trennen lassen.
Ist dies korrekt und wie wird dies verbucht in einer GmbH, SKR03, Istversteuerung?
Gibt es hinsichtlich der Umsatzsteuerbehandlung besondere Vorschriften?
Kann die Umsatzsteuer z.B. komplett eingesetzt werden, wie bei Bewirtung?
Über eine Hilfe würde ich mich an dieser Stelle sehr freuen, dann kann ich es gleich richtig machen.
Vielen Dank schon einmal und viele Grüße
PilloQuillo