Nicht alle Erträge bekannt

  • Moin,


    meine Bank hat mit mir eine Steuerbescheinigung für mein Depot ausgestellt, dort aber nur einen Betrag für ausländische anrechenbare Steuer ausgewiesen und bescheinigt, dass noch nicht alle Erträge für ausländische thesaurierende Investmentvermögen bekannt sind.


    Ich weiß nun nicht was ich in der Steuerbescheinigung angeben soll/muss. Ich habe aus dem Jahr folgende Schreiben der Bank:

    • Benachrichtigung über thesaurierung von Investmentverträgen
    • Benachrichtigung über Zinsgutschrift
    • Benachrichtigung über Gutschrift aus Investmentverträgen


    Alle diese schreiben haben diverse Angaben, die ich aber nicht genau einordnen kann, außerdem weiß ich nicht welche ich in die Steuererklärung einbringen muss, da einige aus der Zeit um den Jahreswechsel stammen. Zählt da das Abrechnungsdatum, der Zahlbarkeitstag, der Bestandsstichtag oder der Ex-Tag?
    Einige dieser Benachrichtigungen enthalten die Ausschüttungsbeträge sowie angaben zur Kapitalertragssteuer und Soli. Andere wiederum nur den Ausschüttungsbetrag und "Kapitalertragssteuerpflichtige Zinsanteile" und "negative Kapitalerträge" oder den Thesaurierungsbetrag und die anrechenbare Quellensteuer.


    Kann mir da jemand behilflich sein?


    Gruß


    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Ohne eine vernünftige Steuerbescheinigung zu den Kapitalerträgen welche Sie von Ihrem Kreditinstitut erhalten, ist die Erfassung sozusagen ein Glücksspiel. Ich kenne die Steuerbescheinigungen zu Kapitalerträgen als detaillierte Aufstellung, in welcher sogar die Zeilennummern der Anlage KAP mit den darin einzutragenden Beträgen angegeben sind. Ohne diese Steuerbescheinigung der Bank gehts halt nicht und verbessert mich bitte, aber meines Wissens ist die Bank dazu verpflichtet eine Steuerbescheinigung zu den Kapitalerträgen auszustellen.

  • Nach § 24c EStG sind seit 01.01.2004 Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, die nach § 45a EStG zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen berechtigt sind, sowie Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge oder dem Hinterleger der Wertpapiere für alle bei ihnen geführten Wertpapierdepots und Konten eine zusammenfassende Jahresbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die für die Besteuerung nach §§ 20 und 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 EStG erforderlichen Angaben enthält. Dies gilt für Kapitalerträge i. S. von § 20 EStG, ....


    (Quelle: http://www.handelsblatt.com/fi…inanzanlagen/2306966.html (14.05.2013))

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  • Junior: § 24c wurde mit Einführung der Abgeltungsteuer aufgehoben.


    @TE: Es ist nicht unüblich, dass in der Jahressteuerbescheinigung die Werte für ausländische Thesaurierungsfonds als noch nicht bekannt ausgewiesen werden. In dem Fall musst du entweder selbst recherchieren oder die Bank fragen. Manchmal kommt die Ertragsmitteilung von der Bank auch erst Mitte des Folgejahres.