PKW von Privat ins BGA buchen

  • Hallo,


    leider bin ich nicht mit der Gabe gesegnet durch das Wirrwar der DOPPELTEN Buchführung durch zu steigen. ?( Daher jetzt eine für die meisten wahrscheinlich besonders dumme frage ....


    Habe mir ein Pkw gekauft, wert 200 Euro von Privat, :?: wie buche ich den jetzt in mein Unternehmen welches eine UG ist ?? :?:


    Vielen lieben Dank vorab


    stefan spreng

  • Hallo stefan,


    deine angaben sind allzu spärlich. Wer einen Kauf macht, bezahlt keinen Wert, sondern einen Preis.
    Und was heißt "von Privat"? Gab es eine Anfangswidmung für Privat, die dann durch eine betriebliche Umwidmung abgelöst wurde?


    Es grüßt
    eulaka

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Sie für eine juristische Person ein Kfz erwerben, sollte es auch betrieblichen Mitteln gezahlt werden, da es hier keine Privateinlagen gibt. Es wäre also wichtig zu wissen, aus welchen Mitteln das Fahrzeug bezahlt wurde- das bestimmt das Gegenkonto


    VON Privat bedeutet üblicherweise, sie haben das Kfz von einer Privatperson ohne Umsatzsteuer erworben und können somit auch keine Vorsteuer abziehen.


    Das Kfz selbst gehört auf das Anlagekonto 320 (SKR 03), das Gegenkonto bestimmt sich aus den tatsächlichen Gegebenheiten- vermutlich 1000 (Kasse) oder ggf. etwa 1630 (oder 1631 - Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern), sofern es aus privaten Mitteln des Gesellschafters gezahlt wurde. Es sollte von der UG an den Gesellschafter erstattet werden, ggf. per Überweisung.

  • leider bin ich nicht mit der Gabe gesegnet durch das Wirrwar der DOPPELTEN Buchführung durch zu steigen. Daher jetzt eine für die meisten wahrscheinlich besonders dumme frage ....
    Habe mir ein Pkw gekauft, wert 200 Euro von Privat, wie buche ich den jetzt in mein Unternehmen welches eine UG ist ??


    Wie kann man bei dem Wissen eine GmbH bzw. eine UG eröffnen? ?(
    Bitte umgehend fachmännischen Rat hinzuziehen.
    MfG Günter