Finanzierung Maschine: EÜR-Buchung?

  • Hallo zusammen,


    wenn man eine Maschine kauft, aber nicht zur doppelten Buchhaltung gezwungen ist, wie bucht man dann einen Maschinen-Kauf der auf Finanzierung läuft?


    Die Rechnung darf ich ja sofort geltend machen. Aber wie buche ich dann die Ratenzahlungen?


    Danke euch schon mal!

  • für die Ratenzahlung ist das Gegenkonto der Bankkredit (0630), und der Zinsaufwand(2110) und dann gibt es ja noch die Afa am Ende des Jahres



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    Peter Staps
    Edelstahl-Zubehör & Schmiedeeisen
    Edelstahl-Geländer-Stecksystem
    Kaufmann Professional
    danach Kaufmann Unternehmer Suite
    danach ?
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  • für die Ratenzahlung ist das Gegenkonto der Bankkredit (0630), und der Zinsaufwand(2110) und dann gibt es ja noch die Afa am Ende des Jahres



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  • Die Rechnung darf ich ja sofort geltend machen

    wie meinst Du das? Den kompletten Rechnungsbetrag?


    Ich würde mal so tippen:


    entweder:
    1. aus Rechnungsbetrag nur die Vorsteuer
    2. die gesamte monatliche Finanzierungsrate inkl. Zinsanteil, da dies die tatsächliche Ausgabe darstellt


    oder:
    1. aus Rechnungsbetrag nur die Vorsteuer
    2. Rechnungsbetrag komplett ohne Finanzierungskosten
    3. monatlicher Zinsanteil der Finanzierung


    Im Zweifel lieber einen Steuerberater befragen!


    Gruß
    Holger

  • Hallo Desecrator,


    ich habe den Eindruck, dass deine Frage doch auf eine gewisse Unsicherheit bei den Forenteilnehmern stößt. Und da dieses Thema ja bei Überschussrechnern immer wieder akut wird, will ich es einmal umfassender beantworten. Du kannst dir ja das Schema (unten) kopieren, um es künftig als schnelle Lösung parat zu haben. Um es zu verstehen, genügt alltägliches logisches Denken, man braucht keine Ahnung von Finanzmathematik zu haben.


    Der Hintergrund ist folgender: Die EÜR kann typischerweise ohne ein "Gegenkonto" arbeiten. Sie "listet" eigentlich nur auf, was an geschäftlich entstandenen erfolgswirksamen Einnahmen und Ausgaben angefallen ist und darf daher die übrigen Geschäftsvorfälle getrost ignorieren, weil diese - wie man sagt - das Vermögen nur "umschichten", es also weder mehren noch mindern.

    Doch bei einer langfristigen Anschaffung wie im Fall deiner Maschine ragt immer ein "bilanzielles Element" mit in die Überschussrechnung hinein, so dass hier jährlich sinkende Buchwerte, ganz wie in einer Bilanz, eben doch von Bedeutung sind. Ein Steuerberater würde hier kurzen Prozess machen und ohne lange zu überlegen, was er nun in der EÜR "buchen" soll und was nicht, am Jahresende routinemäßig das Folgende ermitteln und es im Rahmen seiner "Umbuchungen/Nachträge zur Überschussrechnung 2013" notieren (Beispiel):


    2013
    ----
    01.06. Anzahlung Fräsmaschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.000,00
    18.06. Fräsmaschine Nr.357 Zugang, ohne Vorsteuer . . . . . . . . . . . .39.000,00 AfA-Basis
    10.07. bis 10.06.2014 = 12 Raten à 2.650,00. . . . . . . . . . . . . . .31.800,00

    Finanzierungszuschlag (31.800 - 30.000) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.800,00.


    31.12. Davon entfallen auf das erste Jahr als zeitanteiliger Zinsaufwand
    (die Addition: 1 + 2 + 3 + ... 12 ergibt = 78 ), also sind zu addieren:
    12/78 + 11/78 + 10/78 + 9/78 + 8/78 + 7/78 = 57/78 = . .73 % x 1.800,00 = 1.314,00 ZinsAbfluß 2013

    2014: Und es entfallen auf das zweite Jahr als zeitanteiliger Zinsaufwand
    6/78 + 5/78 + 4/78 + 3/78 + 2/78 + 1/78 = 21/78 = . . . 27 % x 1.800,00 = . 486,00 ZinsAbfluß 2014

    31.12.2013 AfA Fräsmaschine, betriebsgewöhnl. Nutzungsdauer = 20 Jahre,
    degressiv 2,5fach von 5 % = 12,5 %. 12,5 % x 39.000 = 4.875,00 = 12/12 AfA.
    AfA Erstjahr 18.06. - 31.12. = 7 Monate. 7/12 x 4.875,00 = 2.844,00 . . .2.844,00 AfA degr 2013
    AfA Folgejahr 2014 = 12,5 % vom neuen Restwert (39.000 - 2.844 = 36.156) .4.520,00 AfA degr 2014


    Ich hoffe, alles logisch aufgebaut zu haben. So kann es sicherlich bei ruhiger Betrachtung jeder verstehen.


    Es grüßt
    eulaka

  • Hallo eulaka


    schoen erklaert, danke


    Fuer den EÜR steuerpflichtigen gilt folgende Aussage:
    Jedes Analgegut wird zunaechst nur steuerlich (VSt-Abzug) beruecksichtigt. Keinesfalls darf die Anzahlung, Bezahlung gebucht werden.
    Diese Betraege werden nur als Teilbetraege (Abschreibung ohne USt) jeweils einmal im Jahr gebucht bis der Anschaffugnswert abgetragen ist.
    Ueblicherweise bleibt das Anlagegut dann noch mit einem Restwert von 1EUR stehen es sein es wird verkauf oder verschrottet
    Das Anlageverzeichnis muss auch von EÜR steuerpflichtigen gefuehrt werden.