Anlagen wie richtig einbuchen, damit für Steuer korrekt?

  • Hallo,


    nach meiner ersten Steuererklärung für mein Gewerbe musste ich erkennen, dass ich die Anlagen wohl nicht richtig verbucht hatte. In der Steuererklärung tauchten die Anlagen quasi zweimal auf: Im Anlagenverzeichnis (und Abschreibung ???) und in den Eingangsrechnungen bzw. Betriebsausgaben. Das Finanzamt hat mir die Anlagen dann folgerichtig aus den Betriebsausgaben gestrichen. Ich hatte das vorher nicht bemerkt/beachtet.


    Frage 1: Wie hätte ich denn das richtig verbuchen sollen?
    Frage 2: wie korrigieren ich die alten Buchungen jetzt, so dass für die Folgejahre die Abschreibungen (und nur die) als Ausgaben in die Steuererklärung fließen?


    Noch ein paar Infos:
    - Einzelunternehmen
    - Steuerliche Verbuchung nach Variante 2: Kleiner Kostenrahmen, EÜR
    - keine Umsatzsteuerbefreiung Kleinunternehmer (freiwillig)


    Ganz herzlichen Dank!
    Viele Grüße


    Sepp

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Sepp
    Steuervariante 2


    Die kleine Steuervariante 2 erlaubt nicht das Zuordnen von Eingangsrechnungen zum Anlagegut. Hierbei lege keine Eingangsrechnung an. Gehe über Zahlungen Bank / Kasse und wähle hier direkt > Kategorie > Einkauf von Anlagevermögen und nicht die > Kategorie > Betriebsausgaben!! Hier lag wohl dein Fehler mit anschliessend angelegten Anlagegut!!


    Hier daneben steht ein blauer Hinweis der führt zum Kapitel > Einkauf von Anlagevermögen. Selbsterklärend!
    Darunter über > Anlagegut zuordnen... wird in einem Zug das Anlagevermögen angelegt. Fertig.
    Über diesen Weg wird alles nachträglich und für die Zukunft korrigiert.



    Steuervariante 3


    Will man nun dennoch mit Eingangsrechnungen arbeiten, wechsle auf Steuervariante 3. Dadurch tut sich die Kategorie mit den Auswahl Weitere... auf.
    Die Eingangsrechnung der > Kategorie > Weitere... > Vermögen (für Anlage) entsprechend zuordnen.


    • Du verknüpfst DANN nicht mehr den Zahlungseingang direkt mit dem zugehörigen Anlagegut, sondern verknüpfst den Zahlungseingang mit der zugehörigen Eingangsrechnung!
    • Zuvor muss die Eingangsrechnung der > Kategorie > Weitere > Vermögen (für Anlage) richtig zugeordnet werden. Achte unbedingt auf den richtigen Steuerschlüssel Vorsteuer 19 % / 7 %. Falls Du Kleinunternehmer bist, heisst das: 0 %
      Vorsteuer. Mit Okay abschliessen.
    • Zum Schluß unter > Stammdaten > Anlageverzeichnis > NEU die Anschaffungskosten im NETTO eintragen und die > Art des Anlagegutes. Im Falle als Kleinunternehmer heisst das: den Gesamtwert (= das Brutto) eintragen.
  • Hallo SAMM,


    vielen herzlichen Dank. Mein Fehler war tatsächlich, dass ich Eingangsrechnungen erfasst habe. Das war für mich selbstverständlich, da es ja eben eingehende Rechnungen sind .... Aber gut. Wenn man weiß wie es geht, dann ist es ja auch OK.


    Wegen dieser Möglichkeit der Zuordnung lohnt sich ein Umstieg auf Variante 3 für jemanden, der nur EÜR macht, wohl eher nicht, oder?


    Muss ich denn bei Variante 2 irgendwas beachten, damit auch ggf. kommender Steuerprüfer zufrieden ist?


    Viele Grüße


    Sepp

  • Hallo Zusammen,


    wie verbuche ich aber bei Variante 2 Zahlungen nach Baufortschritt ?


    Ausgangspunkt:
    01.06. Vertragsunterzeichnung, Festlegung des Gesamtkaufpreises (100 T€) und Zahlung 1. Rate (10 T€)
    01.08. Zahlung 2. Rate (20 T€) und Produktionsstart
    01.10. Zahlung 3. Rate (30 t€)
    01.03. des Folgejahrs 4. Schlusszahlung (40 T€)


    Die Anlage wird also seit dem 01.08. genutzt, alle weiteren Zahlungen sind vertraglich geregelt, aber dabei handelt es sich NICHT um Anlagenerweiterungen.
    Damit für alle Teilzahlungen auch die gleiche Abschreibungsdauer angesetzt werden kann, müsste ich doch das Anlagengut zum 01.06. anlegen. Buche ich jedoch die Zahlungen zu den besagten Terminen und referenziere auf das Anlagengut, verdoppel ich die Summe des Anlagevermögens, ähnlich wie bei Sepp.
    Wie muss ich die Zahlungen bei Mein Büro verbuchen, dass ich keine Erhöhung des Anlagevermögens habe, aber trotzdem die gesamte Nutzungsdauer berücksichtige und gleichzeitig den Geldausgang erfasse. ?(


    Lieben Gruß
    dagoberti