Entfernungspauschale bei Arbeitgeberwechsel und unterschiedlichen Beförderungsmitteln (ÖPNV / PKW)

  • Hallo zusammen,


    ich hätte eine Frage zur Berechnung der Entfernungspauschale bei einem Arbeitgeberwechsel:


    1. Der erste Zeitraum beim Arbeitgeber A bezieht sich auf Januar bis August und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln unter Angabe der tatsächlichen Kosten für 7x Monatskarte á 73,50 € angegeben. Macht in Summe also 514,50 €.
    2. Der zweite Zeitraum beim Arbeitgeber B ist September bis Dezember und wurde mit dem eigenen PKW zurückgelegt. In Summe ergibt das (57 Tage x 23 km x 0,30 €) 393,30 €.


    Nun wird bei der Berechnung (siehe Anhang) als anzusetzende Gesamtsumme jedoch nur 527 € angenommen. Das verstehe ich nicht, ich hätte 514,50 € + 393,30 € = 908 € erwartet. Kann mir jemand die Logik dahinter erklären oder ist das ein Programm-/ bzw. Bedienfehler?


    Vielen Dank & Gruß

  • Hallo miwe4, Danke für Deine Antwort.


    Ich habe mal recherchiert und folgendes gefunden http://www.steuer-navi.info/BM…Entfernungspauschale.html


    Zitat
    • Entfernungspauschale bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel – Günstigerprüfung (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EStG)

    Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamtals Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen.
    Künftig wird die Vergleichsrechnung zwischen Entfernungspauschale und tatsächlich entstandenen Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel jahresbezogen - und nicht wie bisher tageweise - vorgenommen. Die generelle Berücksichtigung höherer Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel bleibt erhalten.


    Es kann somit zu einer Mehrbelastung bei Arbeitnehmern kommen,- wenn sie unterjährig oder täglich mehrere Verkehrsmittel, also den Pkw und öffentliche Verkehrsmittel nutzen, oder- wenn sie mehrere Arbeitsplätze haben, die sie mit verschiedenen Verkehrsmitteln aufsuchen, oder- wenn sich die Verhältnisse während des Veranlagungszeitraums ändern und die öffentlichen Verkehrsmittel (wegen Umzugs oder Führerscheinentzugs) nur für einen Teil des Jahres genutzt werden.---


    Diese tolle "Vereinfachung" ist äußert unschön...