Minimale PKW Eigennutzung

  • Hallo, wir betreiben ein kleines Tranportgeschäft und nutzen dafür ausschließlich den PKW. Eigennutz ist nur mal gelegenlich einkaufen , oder zum Arzt.
    Nun ist es aber so, dass die WISO Software bei absoltu allem, was wir an Aufwändungen haben,
    sei es Diesel, oder Maut , 5% Steuer abzieht. DAs kann doch nicht sein. Dies summiert sich in einem viertel Jahr ganz gewaltig, da ich pro Woche mindestens zwei bis drei Auslandsfahrten haben.
    Weiss jemand eine Lösung? Denn das kann und darf ja nicht sein. Hoffe, dass uns hier geholfen werden kann.


  • Nun ist es aber so, dass die WISO Software bei absoltu allem, was wir an Aufwändungen haben,
    sei es Diesel, oder Maut , 5% Steuer abzieht. DAs kann doch nicht sein


    Moin,
    Steuer zieht MB sicher nicht ab, sondern allenfalls einen Privatanteil und den auch nur, wenn du diesen bei den Stammdaten eingestellt hast.Sieh dort einfach mal nach, evt. guck erstmal unter Hilfe Hilfe bei der Buchhaltung nach.

  • Denn das kann und darf ja nicht sein. Hoffe, dass uns hier geholfen werden kann.


    Die normale private PKW-Nutzung beträgt 1% vom Neuwagenwert im Monat.
    Beispiel: 30.000,- €, davon 1% ergibt 300,- € private Nutzung.
    MfG Günter


  • Die normale private PKW-Nutzung beträgt 1% vom Neuwagenwert im Monat.
    Beispiel: 30.000,- €, davon 1% ergibt 300,- € private Nutzung.
    MfG Günter


    Bei der minimalen Privatnutzung des TE dürfte dies kaum die Tatsachen wiederspielgeln. Bei dieser Nutzung sollte sich ein Fahrtenbuch auf jeden Fall lohnen. Aus diesem Fahrtenbuch ergibt sich dann die genaue private Nutzung. Ich würde entweder hierzu ein Gespräch mit einem Steuerberater oder auch dem Finanzamt führen, da das Fahrtenbuch den genauen Erfordernissen des FA zu entsprechen hat. Wenn zusätzlich kein privater PKW vorhanden ist, wird wohl entweder die 1% Regelung oder ein Fahrtenbuch verlangt werden.
    Bei MB kann eine private Nutzung pauschal bei KFZ und Telefon eingestellt werden unter Stammdaten- Finanzbuchhaltung- Meine Firma Steuereinstellungen.

    • Offizieller Beitrag

    Und um die rechtliche Komponente nicht zu vernachlässigen:


    Sie dürfen die private Kfz Nutzung auf zwei Arten versteuern:


    Entweder nach der pauschalen Ermittlung mit 1% des Bruttolistenpreises monatlich (davon 80% mit und 20% ohne Umsatzsteuer) oder nach dem tatsächlichen Gegebenheiten. Die unabdingbare Voraussetzung für den Ansatz des tatsächlichen prozentualen Anteils ist das Führen eines lückenlosen Fahrtenbuches.


    Zur Bedienung hat MausK.O. alles gesagt :thumbup:

  • Erstmal Danke für all die Antworten,
    doch so ganz glücklich machen mich diese noch nicht.


    Ein zusätzlicher PKW ist vorhanden.
    Dann mit dem angefragten Fahrzeug fahre ich vielleicht mal schnell zu Aldi oder Lidl im Nachbarort, wenn ich zuhause bin. Mehr nicht.
    Vor allen Dingen keine Auslandsfahrten. Bin zwar sehr viel im Ausland, doch sind dies dann alles Fahrten im Zuge eines Transportes.


    Da fallen dann in etlichen Fällen Maut an. Getankt werden muss auch. Und genau dabei wird auch die Steuer abgezogen.


    Wenn das alles so passen sollte, von der Software her, dann heißt das wohl nichts andres , als ein Fahrtenbuch zu führen.
    Ob die wissen beim FA was sie verlangen? Wenn man jährlich ca. 160 000 km fährt? :whistling:


    Grüsse tiga

  • Ob die wissen beim FA was sie verlangen? Wenn man jährlich ca. 160 000 km fährt?


    Gerade da sollte ein Fahrtenbuch oder sogar ein Fahrtenschreiber selbstverständlich sein.
    MfG Günter

  • Frage doch mal bei Deinem Finanzamt nach, schildere Ihnen deine Situation, dass Du Privatfahrten mit Deinem Privat-PKW nutzt und den Firmen-PKW ausschließlich betrieblich nutzt.
    Vielleicht kommen sie Dir entgegen und sind mit einem befristeten Führen eines Fahrtenbuchs zufrieden.
    Ein Fahrtenbuch ist zwar lästig, aber Du kannst damit einiges an Geld sparen....

    • Offizieller Beitrag

    Wenn es einem zuviel Arbeit ist, bleibt es weiterhin unbenommen, kein Fahrtenbuch zu führen und die 1% Methode zu wählen.


    Allein die Tatsache, dass man einen weiteren Wagen hat, reicht dem FA jedenfalls nicht aus.