Pauschalenutzung für die Telefonrechnung

  • Hallo,
    ich habe einen beruflich genutzen Festnetz-Anschluss. Ich führe aber keinen Einzelnachweis der Gespräche und aus diesem Grund lässt sich der Privatanteil schwierig ermitteln. Kann ich dafür eine Pauschale ansetzen?

  • Hi Marc
    Hier die Regelung für Arbeitnehmer/ Analog sollte dies auch für Unternehmer gelten.
    Gesprächsgebühren für die geschäftlich/beruflich veranlassten Gespräche
    Erforderlich ist entweder:


    · mtl. Einzelnachweis der Gespräche (Tag,Dauer,Gesprächsteilnehmer,Gebühren)
    zulässig ist auch eine Erstattung anhand von Aufzeichnungen über einen
    repräsentativen Zeitraum von mindestens 3 Monaten, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern.


    oder:
    · wenn geeignete Aufzeichnungen fehlen kann der berufliche Anteil der Gebühren wie folgt geschätzt werden:


    o wenn die gesamten Gesprächsgebühren nicht mehr als DM 100,-- mtl. betragen, 20%


    o wenn die gesamten Gesprächsgebühren mehr als DM 100,-- aber nicht mehr als DM 200,-- mtl. betragen DM 20,-- zuzgl. 40% des über DM 100,-- hinausgehenden Teilbetrags


    o wenn die gesamten Gesprächsgebühren mehr als DM 200,-- mtl. betragen DM 60,-- zuzgl. des über DM 200,-- hinausgehenden Teilbetrags der Gebühren


    bye