Hallo,
ich habe einen beruflich genutzen Festnetz-Anschluss. Ich führe aber keinen Einzelnachweis der Gespräche und aus diesem Grund lässt sich der Privatanteil schwierig ermitteln. Kann ich dafür eine Pauschale ansetzen?
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Hi Marc
Hier die Regelung für Arbeitnehmer/ Analog sollte dies auch für Unternehmer gelten.
Gesprächsgebühren für die geschäftlich/beruflich veranlassten Gespräche
Erforderlich ist entweder:· mtl. Einzelnachweis der Gespräche (Tag,Dauer,Gesprächsteilnehmer,Gebühren)
zulässig ist auch eine Erstattung anhand von Aufzeichnungen über einen
repräsentativen Zeitraum von mindestens 3 Monaten, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern.oder:
· wenn geeignete Aufzeichnungen fehlen kann der berufliche Anteil der Gebühren wie folgt geschätzt werden:o wenn die gesamten Gesprächsgebühren nicht mehr als DM 100,-- mtl. betragen, 20%
o wenn die gesamten Gesprächsgebühren mehr als DM 100,-- aber nicht mehr als DM 200,-- mtl. betragen DM 20,-- zuzgl. 40% des über DM 100,-- hinausgehenden Teilbetrags
o wenn die gesamten Gesprächsgebühren mehr als DM 200,-- mtl. betragen DM 60,-- zuzgl. des über DM 200,-- hinausgehenden Teilbetrags der Gebühren
bye