Negativen Kassenbestand Kassenbestand über "Privateinlage" ausgeglichen GmbH

  • Hallo Zusammen,


    bei den Kassenbuchungen bin ich auf einen Negativbestand gestoßen, der durch eine Privateinlage (200,00 €) ausgeglichen wurde.
    Nur - es handelt sich um eine GmbH.
    Vom STB wurde der Betrag auch als Privateinlage gebucht.
    Wie kann ich hier am besten vorgehen?


    Ich bin für jede Hilfe dankbar
    Viele Grüße

  • Hallo,
    ja das stimmt.
    Nur ist es das Kassenbuch von Juni 2012.
    Jetzt dachte ich, ich könnte die position der "Privateinlage" auf ein bestehendes Konto mit "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter" bringen und dann wäre es o.k.
    Geht das?
    Viele Grüße
    PilloQuillo

    • Offizieller Beitrag

    Um das zu beantworten, bin ich im Gesellschaftsrecht nicht firm genug. Das Problem an einer solchen Vorgehensweise ist aber, dass Du mit Sicherheit das Problem "verschiebst" - es wird Dir wieder auf die Füße fallen.


    Wo ist das Problem, das Kassenbuch aus dem vergangenen Juni zu prüfen? Ich weiß zwar nicht, wieviele Buchungen da drinne sind, aber möglich sein müsste es. Das ist auf jeden Fall sinnvoller als eine belegfreie Mogelbuchung, der Du dann in zwei Jahren nachrennen musst ;)

  • Hallo PilloQuillo


    richtig angenommen: bei einer Kapitalgesellschaft gibt es keine "Privateinlagen" oder "Privatantnahmen".
    Buche in diesem Fall auf "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" oder "Forderungen gegenüber Gesellschaftern"

    • Offizieller Beitrag

    bei den Kassenbuchungen bin ich auf einen Negativbestand gestoßen, der durch eine Privateinlage (200,00 €) ausgeglichen wurde.

    Es wäre sinnvoller, den Fehler im Kassenbuch zu suchen - und zu korrigieren.

    Zumal es sich ja auch um mehrere Fehler handeln kann, die in der Summe nun einmal diesen Betrag ausmachen.


    Um das zu beantworten, bin ich im Gesellschaftsrecht nicht firm genug. Das Problem an einer solchen Vorgehensweise ist aber, dass Du mit Sicherheit das Problem "verschiebst" - es wird Dir wieder auf die Füße fallen.

    Spätestens mit der nächsten Steuerprüfung. Warum bemerkt man einen Kassenfehlbestand Juni 2012 eigentlich erst im Mai 2013? Dir ist klar, dass in diesem Fall die Kasse ab Juni 2012 beanstandet würde, natürlich mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen.

  • Hallo Zusammen,


    zunächst einmal vielen, vielen Dank für die zahlreichen Hilfen.
    Ich denke, ich werde diesen Betrag in die "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" aufnehmen.
    Dieser "Fehler" besteht tatsächlich aus der getätigten Privateinlage i.H. v. 200,00 €, weil etwas gekauft worden ist, ohne das in der Kasse genügend Geld war. Bei der Kassenbuchung im Nachhinein wurde der "Fehlbetrag" festgestellt. (Soweit Theorie und Praxis).
    Daher die private Einlage, nur dass das in einer GmbH verboten ist.


    @ miwe4 - Welche steuerlichen Konsequenzen wären das genau?
    Kann ich dies nicht mit dem Umweg über die "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" umgehen?
    Vielen Dank nochmals für eine kurze Erklärung
    Viele Grüße
    PilloQuillo

  • Das könnte mich vielleicht beruhigen, denn der Fehlbestand ist im Juni aufgetreten, Ende Juni wurde gebucht und auf die Frage, "Kasse im Minus?" wurde ja unmittelbar die Einlage von 200,00 € getätigt.
    Nur die Verbuchung als Privateinlage war dann wohl das Problem.
    Wenn der Betrag nun in die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter wandert, würde dies ja soweit korrigiert, denke ich.
    Danach warten die Verbindlichkeiten dann wieder auf eine Entnahme durch den Gesellschafter.
    Ist es so?