Z34 Zukunftssicherung

  • Guten Tag,


    ich habe auf meiner Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 34 einen Betrag Zukunftssicherung.


    Dieser hat aber den Vermerk Steuerpflichtig in Zeile 3 enthalten.


    Muss dieser Betrag nun in Zeile 34 des Steuersparbuchs bei den Eingaben erfasst werden oder wird er doppelt berechnet weil in Zeile 3 bereits berücksichtigt?


    Wenn jemand eine Antwort weiß würde ich mich freuen.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Wert auf der Lohnsteuerbescheibigung steht, dann ist es ratsam diesen auch zu erfassen (ähnliches gilt ja auch für die Zeile 4 und andere). Unterhalb der Zeile 33 den Haken setzen das noch weitere Einträge vorhanden sind und dann bei "Arbeitnehmeranteil zur Zukunftssicherung" eintragen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Christoph Krieger
    (Support Steuer-Software)

  • Guten Tag Herr Krieger!


    Wenn der Wert auf der Lohnsteuerbescheibigung steht, dann ist es ratsam diesen auch zu erfassen


    ("Ratsam" oder erforderlich? Sie werden als "Buhl Support" doch wissen, wozu der Eintrag in Z34 da ist und was die Software mit dem Eintrag macht?)


    1) Genauer: In meinem Fall steht bei dem Eintrag in Z34 ausdrücklich, daß der Betrag bereits in Z3 enthalten ist, er wird also nochmal angeführt, möglicherweise zur Information. Ist dieser nun nochmal in Wiso einzutragen oder nicht?


    2) Weiter steht in der Erläuterung der Abfragemaske ausdrücklich, daß diese Beträge nicht anzugeben sind bei Beschäftigungsverhältnissen, die ab 2005 geschlossen sind. "Beschäftigungsverhältnis" wäre in meinem Verständnis der jeweilige Arbeitsvertrag im Steuerjahr (Vertragsbeginn: 2012). Kollegen erklären mir nun, daß sich das auf die gesamte Beschäftigung im Öffentlichen Dienst bezieht. Wenn also auch frühere Arbeistverhältnisse im Öffentlichen Dienst vor 2005 begonnen haben, dann sei der Betrag anzugeben. Das widerspricht nun der Beschreibung in Ihrer Software. Bitte erklären Sie auch hier, was gemeint ist.


    Danke und freundliche Grüße
    zf9v