Einfuhrumsatzsteuer bei Leistungen aus den Drittländern

  • Ich hab eine Frage zu Buchungen von Leistungen aus Drittländern in Wiso EÜR 2013 mit unterschiedlichen Beträgen.
    Hier sind die Fälle und meine Interpretation.


    Bsp 1: Ich zahle für meine Domain eine jährliche Gebühr an ein Unternehmen in den USA. Der Betrag ist nur 8 Euro.
    Buchen als Fremdleistung (3100), keine Vorsteuer da der Betrag unter 22 Euro liegt.


    Bsp 2: Ich zahle das Hosting meiner Website ebenfalls an ein US-Unternehmen. Die Kosten sind 60 Euro pro Jahr. Da der Betrag zwischen 22 und 150 Euro liegt ist er zollfrei aber nicht Einfuhrumsatzsetuerfrei.
    Auch das würde ich als Fremdleistung (3100) buchen, aber was mache ich mit der Vorsteuer? Ist das in der Software "EU USt 19 % mit VSt Abzug 19%" oder wähle ich da "Bezahlte Umsatzsteuer 19%" aus? In dem Fall, wird Wiso das dann automatisch von meiner geschuldeten USt abziehen?


    Bsp 3: Meine Website ist so erfolgreich, dass ich für 200 Euro im Monat Social Media Monitoring Software abonniere, ebenfalls von einer Firma in den USA. Auch das ist wieder eine Fremdleistung (3100). Bei der Einfuhrumsatzsteuer verhält es sich wie in Bsp 2 (auch wenn ich nicht weiß, was das genau bedeutet). Zoll muss keiner bezahlt werden, da es sich nicht um einen "körperlichen Gegenstand" handelt.


    Kann mir jemand verraten was ich bei der Vorsteuer auswählen muss?


    Danke,


    Timo

    • Offizieller Beitrag

    Dir ist aber klar, dass Vorsteuer (die einem Unternehmer von einem anderen Unternehmer im Erhebungsgebiet für steuerpflichtige Lieferungen/Leistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer) und die Einfuhrumsatzsteuer sowie der Zoll komplett unterschiedliche Dinge sind, die rein gar nichts miteinander zu tun haben, oder? ?(

  • Hallo!


    Da scheine ich in der Tat ein bisschen was missverstanden zu haben.


    Nach Lektüre von http://de.wikipedia.org/wiki/E…msatzsteuer_(Deutschland) verstehe ich das jetzt so, dass ich bei Sachen die keine Waren sind sowieso weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer zahlen muss. Ich dachte dass "EU Ust" Einfuhrumsatzsteuer wäre - da ist aber offensichtlich "EU Umsatzsteuer". Sorry, und danke für die Klarstellung.


    Die Frage bleibt jedoch: wie muss ich (wenn überhaupt) die Umsatzsteuer buchen wenn ich sonstige Leistungen in beliebiger Höhe aus nicht-EU Ländern beziehe?


    "EU USt 19 % mit VSt Abzug 19%" kann ich ja nicht anwenden da ich ja keine Umsatzsetuer bei der Einfuhr bezahle. Also wie läuft das?


    Danke,


    Timo

  • Ok, jetzt weiß ich glaube ich wo das Problem lag.


    Ich darf das Ganze nicht auf 3100 sondern muss auf Konto 3125 buchen, was bei mir leider unsichtbar war.
    Und damit wird der Rest dann automatisch richtig gemacht.


    Grüße,


    Timo