Nachzahlung von Kirchensteuer - Änderung Bescheid für 2009

  • Hallo,


    leider haben wir es versäumt (u.a. Ehefrau Verlust Arbeitsplatz und Krankheit, bei denen man nicht an die Steuererklärung denkt), unseren Banken rechtzeitig Information über die Abführung der evangelischen Kirchensteuer zu geben.



    Wir haben nun einen neuen Bescheid für 2009 erhalten mit der Aufforderung "Nachzahlung der zu viel erstatteten Kirchensteuer 2010". Da uns das bisher noch nie passiert ist, wissen wir nun nicht, wohin wir die Nachzahlung schicken sollen.


    Bei telefonischer Nachfrage (Gemeinsame Kirchensteuerstelle beim Landeskirchenamt) erhielten wir die Information, das Geld an das Finanzamt zu schicken. Ist diese Aussage korrekt....ich will nicht beim FA nachfragen ;( .




    Vielen Dank für Hilfe!

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort...

    Dies müsste aber auch schon im Steuerbescheid vermerkt sein.


    Ja, darauf hatte ich gehofft....


    Habe mir den Bescheid jetzt nochmal angeschaut, aber außer auf der 1. Seite "Bescheid" ist außer der Anführung der Bankverbindung "Konto der Finanzkasse" leider kein weiterer Hinweis. Auch nicht unter "Erläuterungen", da steht zwar jede Menge Erklärung, aber leider kein Satz mit "Zahlung bitte an XYZ durchführen".


    Aber jetzt weiß ich ja Bescheid und werde die Nachforderung an die Finanzkasse überweisen.


    Herzlichen Dank nochmal für die schnelle Hilfe! :)

    • Offizieller Beitrag

    Sie dürfen sich glücklich schätzen, dass Sie nicht noch ein Verfahren wegen Steuerverkürzung / - hinterziehung am Hacken haben- das habe ich in diesen Zusammenhängen nämlich schon gehört und ist absolut zulässig.


    Merksatz für alle: bei Kirchensteuerpflicht sind zwingend alle Kapitalerträge zu erklären, von denen keine Kirchensteuer einbehalten wurden! Bei Nichtnacherklärung droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

  • Danke für die Erläuterung.....in der Steuererklärung geben wir immer alles wahrheitsgemäß an. Alles andere rächt sich sonst (Sprichwort: "Wahrheit währt am längsten") und bringt einem nur unnötigen Ärger ein. Das muss nicht sein.


    Ich muss in der Steuerklärung (Hardcopy) mir den Eintrag mit der KiSt nochmal anschauen. In der Datei meine ich in diesem Bereich "Entscheidung dem FA überlassen" angeklickt zu haben. Muss die Software von 2009 aber erst nochmal neu installieren und ich hoffe, die Stelle wieder zu finden.


    Das Geld muss zwar erst bis zum 17.06. bezahlt sein, ich will es aber lieber schon eher überweisen. Was weg ist, ist weg...

  • Noch ein Tipp:


    Allen Banken/Instituten die Religionszugehörigkeit mitteilen. Danach wird nicht nur von deren Seite evtl. fällige Ertragssteuer an das FA abgeführt, sondern auch die Kirchensteuer.



    Danke für den Tipp KiSt :) ....Ja, das werde ich auf jeden Fall machen. Im Programm ist glaube ich eh ein Musteranschreiben vorhanden.


    Dann schließe ich hier mal: