Strom und Mehrwertsteuer

  • Hallo,


    könnte mir jemand dabei helfen, wie ich den geschäftlich genutzten Stromkostenanteil nachweisen/ermitteln kann? Damit ich auch die Mehrwertsteuer für Strom anteilig zurückfordern kann.


    Ich bin Freiberufler und momentan sind 13 Hochleistungs-PCs bei mir im Arbeitszimmerbereich mit der Berechnung von Grafiken tatgtäglich beschäftigt. Das macht den größten Teil meiner sehr hohen Stromkosten aus. Nun ist mein Arbeitszimmerbereich nicht sehr groß (12qm) und meine Rechner können auch nicht alle an einer 16A-Leitung hängen, somit sind einige davon auch an Stromkreisen aus anderen Räumen angeschlossen, damit bei mir die Sicherungen nicht rausfliegen.


    In diesem Zuge sehe ich es nicht ein, dass der prozentuale Anteil der Fläche meines Arbeitszimerbereichs zur Ermittlung der geschäftlichen Stromkosten herangezogen wird. Relevant ist schließlich der tatsächliche Stromverbrauch. Kann ich das anhand eines Energiekostenmessgeräts machen? Wobei ja damit auch nicht zu 100% nachgewiesen wird, dass tatsächlich nur meine PCs daran angeschlossen wurden...Bin etwas ratlos und danke für jede Hilfe!

  • Kein Problem.
    Habe denselben Fall.
    Mach eine Aufstellung aller PCs und wo und wie sie angeschlossen sind.
    Dann Wattzahl der Netzteile x Betriebsstunden x kWh-Preis.
    Beim Server werden auch 24 Stunden-Betreiubszeit anerkannt.
    Bei mir waren zeitweise 6 PCs gleichzeitig in Betrieb, war alles kein Problem.
    MfG Günter

  • Danke für die schnelle Antwort! Das werde ich dann so machen. Nur wie sieht es aus, wenn dieser Rechenschlüssel dazu führt, dass quasi fast 100% meiner Stromkosten geschäftlich sind? Denn ein Netzteil von 750W ist zwar in jedem meiner Rechner verbaut, genutzt werden aber meiner Meinung nach nur ca. 500-600W, da die Bauteile bei Vollast nicht mehr verbrauchen.


    Muss am Ende rechnerisch eine ÜBLICHE KWh Zahl für den Privatverbrauch eines X-Personen Haushalts übrigbreleiben, so dass das Finanzamt sich nicht wundert? Wobei das auch nicht ganz fair wäre, denn Vieles, was in einem rein privaten Haushalt in den üblichen Stromverbrauch p.P. einfließt, bei mir ja zu Geschäftszeiten anfällt (selbst am Wochenende). Gibt es einen Schüssel, auf den ich achten muss, dass dieses Stromvolumen immer als Privatanteil abgezogen werden muss?

    • Offizieller Beitrag

    Muss am Ende rechnerisch eine ÜBLICHE KWh Zahl für den Privatverbrauch eines X-Personen Haushalts übrigbleiben, so dass das Finanzamt sich nicht wundert?

    Würde ich, bei Anwendung einer pauschalen Regelung, so sehen. Es bliebe Dir ja unbenommen, einen gesonderten "offiziellen" Stromzähler für gewerblichen Strom zu installieren.