VBL Abgekürzte Leibrente Erwerbsunfähigkeit

  • Hallo,
    ich bin dieses Jahr erstmals über das Ablaufdatum der VBL-Rente gestolpert, obwohl die schon seit Jahren läuft.
    Ich habe hier auch gefunden, wie ich damit normalerweise im Programm umgehen müßte, aber...
    Die VBL-Leistung wird neben einer Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt, die wiederum naturgemäß bis zum Erreichen der Altersrente befristet ist.
    Durch die Eingabe dieses Datums ergibt sich ein sehr hoher Steuersatz. In den vergangenen Jahren gab es dieses Problem nicht.
    Und es heißt doch (Zitat):
    "Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst erhalten grundsätzlich eine Zusatzrente von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und vergleichbaren Zusatzversorgungseinrichtungen. Diese Renten sind grundsätzlich lebenslängliche Leibrenten."
    Als Ausnahme wird nur genannt (Zitat):


    "Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn eine von der VBL gewährte Zusatzrente, die neben einer Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, deshalb endet, weil die Erwerbs- und Berufsunfähigkeit nicht mehr besteht. Für diesen Fall hat der BFH mit Urteil vom 04. Oktober 1990 (BStBl II 1991, S. 89) entschieden, dass die Zusatzrente - ebenso wie die Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente - eine abgekürzte Leibrente ist, zu besteuern mit dem Ertragsanteil."


    Und nicht: ...endet, weil in Altersrente übergeht...
    Kann mir das jemand erklären? Die Kommunikation mit der VBL ist erbärmlich...
    Danke.
    ?(

    • Offizieller Beitrag

    Die VBL wird als abgekürzte Leibrente mit dem Ertragsanteil versteuert, der sich nach der voraussichtlichen Laufzeit der Rente berechnet. Also ab Beginn bis zur Vollendung des Renteneintrittsalters, im Zweifel 67. Lebensjahr, ggf. je nach Gleitregelung.


    § 55 EStDV Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen


    Die genauen Zahlen und Daten ergeben sich i.D.R. aus den Rentenbescheiden sowie den Leistungsmitteilung der VBL. Ddas Renteneintrittsalter nach neuester Gesetzesanpassung steht in den Mitteilungen nicht drin, daher musst Du das bei der VBL erfragen. Dem FA wird dieses Datum im Rahmen der allgemeinen Mitteilung der Rentendaten mitgeteilt.

  • Da ich in diesem Forum neu bin, möchte ich erstmal HALLO sagen, bevor ich mit meinem Problem loslege :)


    edit:
    Falls schon jemand hier gelesen hat.


    Es hat sich erledigt - ich habe ich Häkchen falsch gesetzt. :whistling:

    • Offizieller Beitrag

    Bitte nach Fragen nicht einfach etwas löschen und hier so einfach im raum stehen lassen. Das ist ein Userforum, was auch bedeutet, dass User aus den Fehlern der anderen Usern lernen. Davon lebt dieses Forum.


    Abgesehen davon hatte ich schon alles gelesen und angefangen, eine Antwort zu schreiben. Wobei ich genau auf die Problematik Eingabe/Häkchen etc. eingehen wollte.


    Deshalb zur information aller die Frage, die ja auch nichts Privates oder Zuzuordnendes preisgibt:

    Es hat sich erledigt - ich habe ich Häkchen falsch gesetzt.

    Das dann eben netter Weise für andere auch detailliert aufklären und nachvollziehbar erläutern.