Hallo,
ich habe mal eine Frage, weil mir ein Punkt nicht so ganz klar ist.
Meine Hausverwaltung hat für meine Mietswohnung ein - auf meinen Wunsch - extra Blatt erstellt, wo die Haushaltsnahen Dienstleistungen ausgewiesen sind zur steuerlichen Absetzung (Steuererklärung für 2012).
Ich habe ende April die Betriebkostenabrechnung erhalten für den Zeitraum 01.07.2011 - 30.06.2012.
1. Kann ich den kompletten Betrag ansetzen oder nur anteilsmäßig, was ins Jahr 2012 fällt?
2. In der WISO-Software kann ich unter "Allgemeine Ausgaben" --> "Handwerkerleistungen" einen Betrag angeben. Da ich laut Gesetzgebung ja "nur" 20% absetzen darf, gehe ich davon aus, dass wenn mein ausgewiesener Anteil (ohne Material) 712,64€ beträgt, ich dann in das Feld in WISO nur 142,53€ eingeben darf? Ist das soweit korrekt so?
Besten Dank für hilfreiche Antworten.
Olm