Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage, weil mir ein Punkt nicht so ganz klar ist.
    Meine Hausverwaltung hat für meine Mietswohnung ein - auf meinen Wunsch - extra Blatt erstellt, wo die Haushaltsnahen Dienstleistungen ausgewiesen sind zur steuerlichen Absetzung (Steuererklärung für 2012).


    Ich habe ende April die Betriebkostenabrechnung erhalten für den Zeitraum 01.07.2011 - 30.06.2012.


    1. Kann ich den kompletten Betrag ansetzen oder nur anteilsmäßig, was ins Jahr 2012 fällt?


    2. In der WISO-Software kann ich unter "Allgemeine Ausgaben" --> "Handwerkerleistungen" einen Betrag angeben. Da ich laut Gesetzgebung ja "nur" 20% absetzen darf, gehe ich davon aus, dass wenn mein ausgewiesener Anteil (ohne Material) 712,64€ beträgt, ich dann in das Feld in WISO nur 142,53€ eingeben darf? Ist das soweit korrekt so?



    Besten Dank für hilfreiche Antworten.


    Olm

    • Offizieller Beitrag

    1. Kann ich den kompletten Betrag ansetzen oder nur anteilsmäßig, was ins Jahr 2012 fällt?

    So wie Dir es im Abrechnungszeitraum bescheingt wird. Zu kürzen wäre es nur, wenn Du aus Vorauszahlungen bei der ESt 2011 hieraus schon etwas erklärt haben solltest.


    2. In der WISO-Software kann ich unter "Allgemeine Ausgaben" --> "Handwerkerleistungen" einen Betrag angeben. Da ich laut Gesetzgebung ja "nur" 20% absetzen darf, gehe ich davon aus, dass wenn mein ausgewiesener Anteil (ohne Material) 712,64€ beträgt, ich dann in das Feld in WISO nur 142,53€ eingeben darf? Ist das soweit korrekt so?

    Nein. Schau Dir doch die Eingabemaske und die errechneten Beträge etwas genauer an, dann erübrigt sich die Frage.