Einnahmen nach § 26 EStG sollen im Formular EÜR in Zeile 12 Umsatzsteuerfrei auftauchen

  • Hallo,


    Wer kann helfen?


    Ich habe von meinem Finanzamt den Hinweis bekommen, meine Einnahmen nach § 26 EStG (Kursleiter) sollen in der Zeile 12 der EÜR aufgeführt werden. Ich bin grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig und habe genau diese umsatzsteuerbefreiten Einnahmen.
    Mir gelingt es nur entweder Zeile 8 oder 11 auszufüllen. :(


    Gibt es eine Möglichkeit das Fomular EÜR manuell vor dem elektronischen Versand zu bearbeiten?


    Danke :)
    MS

    • Offizieller Beitrag

    Erst einmal solltest Du potentiellen Helfern verraten, aus welchem Programmmodul Du Deine EÜR erstellst. Bei zutreffender Datenerfassung musst Du nichts manuell ändern. Mal abgesehen davon, ob das geht oder nicht. Dienlich sind immer entsprechende (bereinigte) Screens, aus denen man alles Wichtige erkennen kann.

  • Vielen Dank für den 1.Hinweis.


    Ich habe die Daten in das Modul Einkommenssteuererklärung eingetragen.
    Betriebe, Praxen... --> Freiberufliche und selbständige Arbeit --> Nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 26 EStG....
    Dort werden auch gleich 2100 € steuerfrei berücksichtigt.