Geringwertiges Wirtschaftsgut und nur 50% berufliche Nutzung

  • Hallo,


    ich möchte als Angestellter einen PC absetzen, der 400 Euro gekostet hat.


    Hier gibt es aus meiner Sicht 2 Alternativen es im Steuersparbuch einzutragen:


    1. Alternative:
    Zuordnung: Computer und Zubehör, Arbeitsmittel: Personalcomputer, Nutzungsdauer (automatisch): 3 Jahre
    Hier kann ich die 50% berufliche Nutzung angeben, aber Abschreibung über 3 Jahre.


    2. Alternative
    Zuordnung: Computer und Zubehör, Arbeitsmittel: geringwertiges Wirtschaftsgut, Nutzungsdauer (automatisch): 1 Jahr
    Hier kann ich die 50% berufliche Nutzung angeben, aber Abschreibung über 1 Jahr. Da PC im Dezember gekauft wurde nur sehr geringer Betrag in 2012 absetzbar.


    3. Alternative
    Zuordnung: Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 487,90 € (Sofortabschreibung)
    Hier funktioniert die Sofortabschreibung, es gibt aber keine Möglichkeit anzugeben, dass der PC nur zu 50% beruflich genutzt wird.



    Ist das eine Lücke im Steuersparbuch oder gibt es eine andere Möglichkeit?


    Viele Grüße
    daveson

  • Vielleicht hat ja doch noch jemand das gleiche Problem?


    Wo ist denn da ein Problem?
    Halte dich einfach an die gesetzlichen Vorgaben.
    MfG Günter

  • Ich möchte eigentlich Alternative 3 nutzen, die Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut.


    Hier bietet mir die Software aber keine Möglichkeit einzugeben, dass der PC lediglich zu 50% beruflich genutzt wird....


    mfg
    Daveson