Berücksichtigung USt-Vorauszahlungen in Einnahme-Überschuss-Rechnung

  • Hallo zusammen,


    es geht um die EÜR erstellt mit dem Unterprogramm des Wiso-Sparbuchs.


    Ich habe mich jetzt durch die Forenbeinträge rund um Gewinnermittlung und UST-Zahlungen in der EÜR gekämpft, aber irgendwie habe ich es immer noch nicht ganz verstanden, bzw. vielleicht fehlt noch ein Schritt.


    Folgendes Problem (veränderte/gerundete Werte):


    Brutto-Einnahmen: 100 TEUR, d.h. Netto 84,1 TEUR, UST 15,9 TEUR


    montatliche Umsatzsteuer-Vorauszahlung: in Summe 14,4 TEUR (Differenz sind Vorsteuerabzüge aus den Ausgaben)


    Wenn ich jetzt aber die Einnahme-Überschuss-Rechnung durchführe, taucht dort nirgendwo die geleistete Umsatzsteuer-Vorausszahlung auf.


    Ich habe unter Einnahmen, die 84,1 TEUR plus Umsatzsteuer 15,9 TEUR unter Ausgaben die Vorsteuer und die sonstigen (Netto-)Ausgaben. Aber es müßte doch auch die geleisteten Vorauszahlungen als Ausgabe abgezogen werden. Denn so ist der Gewinn genau um das Delta der Zahlungen zu hoch??


    Habe ich hier einen Denkfehler? Wenn ich mir die Saldenlisten etc. durchschaue, so sieht es so aus, dass das EÜR-Programm zwar korrekt die - ganz normal im Programm - durchgeführten UST-Vorauszahlungen anzeigt, aber leider keine Buchungen dieser Meldungen als Zahlung erzeugt?


    Meine einzige kleine Hoffnung ist noch, dass sich das alles berichtigt, wenn ich die Umsatzsteuererklärung durchführe? Ist es so, dass erst die UST-Meldung eine Buchung auslöst?


    Zusatzfrage zur Umsatzsteuererklärung: Warum werden dort nicht die - wie gesagt, mit dem Programm durchgeführten - Umsatzsteuervoranmeldungen als "Vorauszahlungssoll 2012" übernommen? Ist das tatsächlich so, dass ich hier manuell meine Vorauszahlungen addieren muss und die Summe hier eintrage?


    Da ich insgesamt mit meiner Steuererklärung noch nicht wirklich fertig bin, wollte ich eigentlich auch noch keine UST-Erklärung machen, aber wenn das tatsächlich die Basis einer korrekten Gewinnermittlung der EÜR wird, dann okay ... (aber ich glaube nicht, dass es daran liegt, oder??).


    Danke für Eure Hilfe und Aufklärung,


    LG,


    Lars

  • Nachtrag:


    Weil ich das im Zweifel ausschließen wollte, habe ich nun die Umsatzsteuer-Erklärung doch schon durchgeführt. Hierin habe ich dann auch als "Vorauszahlungssoll 2012" die tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen angegeben (es kommt eine kleine Rückzahlung raus).


    Habe das ganze per Elster mit Signatur übermittelt, gespeichert und nun nochmal in die EÜR geschaut.


    Und - LEIDER (aber zumindest konsistent) - keine Änderung.


    D.h. es ist definitiv so, dass das Wiso-Sparbuch Modul EÜR die geleisteten Zahlungen nicht (automatisch) berücksichtigt oder bucht...


    Und nun habe ich nochmal in die laufenden Buchungen geschaut, und da gibt es tatsächlich auch eine "Vorlage" für UST-Vorauszahlungen ... aber bedeutet das, das ich wirklich manuell, nachdem ich im Monat die Vorauszahlung durchgeführt habe, noch eine Buchung hierüber durchführen muss? Das macht das Programm nicht automatisch?


    ARX.


    Bitte erklärt mir das nochmal ....

  • Hallo Kuddel,


    ich fürchte genau das ist mein Bedienfehler. Ich bin davon ausgegangen, dass die Abgabe einer UST-Voranmeldung auch zur entsprechenden Buchung im Kassenbuch führt (genauso wie ja auch z.B. das anlegen eines Investitionsgutes zu entsprechenden Buchungen von Afa führt, oder wenn GWG dann gleich Vollabschreibung).


    Und das ist offensichtlich nicht der Fall! (Jetzt leider gelernt, damit aber die 2011 Steuererklärung falsch abgegeben). Ich habe einfach die Datenübernahme aller Daten aus dem EÜR-Modul in das WISO Steuersparbuch durchgeführt und dann (fälschlich) erwartet, dass damit natürlich auch die Voranmeldungen korrekt übernommen werden.


    Bin gerade dabei die Korrektur vorzubereiten....


    Aber vielleicht kann man das irgendwie an WISO als Verbesserungsvorschlag leiten? Es wäre doch zumindest eine deutliche Vereinfachung, wenn es im UST-Voranmeldungs-Dialog neben der Schaltfläche "Abgabe" dann auch eine "Buchen" gäbe? Oder einen Haken bei der Abgabe, o.ä.


    LG,
    Lars

    • Offizieller Beitrag

    Das macht das Programm nicht automatisch?

    Das Programm weiß doch nicht, wann, und ob überhaupt, die Zahlung geflossen ist. Nur zur Ergänzung, die aus etwaigen Rotbeträgen (Vorsteuerüberhang) vereinnahmten UST-Erstattungen des FA (soll es ja auch geben) sind natürlich analog bei den Betriebseinnahmen gesondert zu erfassen.


    Ich fürchte genau das ist mein Bedienfehler. Ich bin davon ausgegangen, dass die Abgabe einer UST-Voranmeldung auch zur entsprechenden Buchung im Kassenbuch führt (genauso wie ja auch z.B. das anlegen eines Investitionsgutes zu entsprechenden Buchungen von Afa führt, oder wenn GWG dann gleich Vollabschreibung).

    Geht aus dem o.g. Grund eben nicht.


    Es wäre doch zumindest eine deutliche Vereinfachung, wenn es im UST-Voranmeldungs-Dialog neben der Schaltfläche "Abgabe" dann auch eine "Buchen" gäbe?

    Auf diese Positionen weist das Programm ja an diversen Stellen in Form möglicher Eingabepositionen hin. Was soll es mehr geben. Man muss sich vorab auch ein bisschen Grundkenntnisse anlesen oder eben die Programmvorgaben Zeile für Zeile durchgehen und abhaken.

  • Moin ...


    Ich weiss ja nicht, was für ein Gewerbe Du hast ... 100.000 Euro ?


    Aber im optimalen Fall sollte die Umsatzsteuererklärung ausgeglichen sein ... zumindest im + - 1.-- € - Bereich.


    Wenn Du von den abziehbaren Vorsteuerbeträgen Deine erstattete Umsatzsteuer abziehst,
    sollte die gezahlte Umsatzsteuer herauskommen.
    Das müsste sich dann ziemlich genau mit dem Vorrauszahlungssoll decken.


    Wie gesagt ... unter Vorbehalt ... kann / könnte bei Dir anders sein !


    Gruß Kuddel

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du von den abziehbaren Vorsteuerbeträgen Deine erstattete Umsatzsteuer abziehst,
    sollte die gezahlte Umsatzsteuer herauskommen.
    Das müsste sich dann ziemlich genau mit dem Vorrauszahlungssoll decken.


    Wie gesagt ... unter Vorbehalt ... kann / könnte bei Dir anders sein !

    Bei Berechnung der Zahllast der USt-Jahreserklärung ja. Bei der EÜR kann sich das je nach Zufluss-/Abflussdaten im Kalenderjahr anders gestalten. Jahresübergreifend stimmt es dann wieder, mit unterschiedlicher Auswirkung bei der Progression der Kalenderjahre. Haben wir, insbesondere das häschen, hier schon öfters erklärt.