Photovoltaik-Anlage und Umsatzsteuer

  • Hallo! Seit Oktober 2012 haben wir eine Photovoltaik-Anlage. Da wir uns für die Regelung als Unternehmer entschieden haben, mache ich auch fleißig jeden Monat die Umsatzsteuervoranmeldung. Dadurch haben wir bereits die Umsatzsteuer für den Kauf der Anlage wieder bekommen und zwar im Januar 2013. Jetzt bin ich gerade dabei, mich durch die Einkommenssteuererklärung und dabei besonders durch die EÜR zu kämpfen.
    Hier habe ich nun unter "Verwaltung - Abnutzbares Anlagevermögen" den Netto-Preis der Anlage und die gezahlte Vorsteuer eingetragen. Ebenfalls habe ich als "Anlagenzugang" den noch von uns gekauften SolarLog eingetragen. Dafür haben wir ebenfalls die Umsatzsteuer bereits zurück bekommen.
    Das Programm rechnet mir aber nun aus, das ich beides noch erstattet bekommen würde. Kann ich denn irgendwie eintragen, das ich die Umsatzsteuer schon zurück bekommen habe, oder wird dies automatisch nach Abgabe der Einkommensteuererklärung abgeglichen?

  • Moin ...


    Deine Anfrage ist ein bißchen konfus ... oder ich verstehe es falsch !
    Nutzt Du das WISO SteuerSparbuch 2013, oder was sonst ?


    Wo ist unter Verwaltung das " Abnutzbare Anlagevermögen " ? Oder meinst Du das Betriebsvermögen ?


    Von welcher EÜR sprichst Du ... von 2012 oder von 2013 ?
    Wann im Januar 2013 habt ihr die USt erstattet bekommen ?


    Hast Du in der EÜR unter Betriebseinnahmen die Anlage gegengerechnet ?


    Gruß Kuddel

  • Ja, ich nutze das WISO Steuer-Sparbuch 2013. Die Funktion Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die dort seperat enthalten ist, habe ich bisher nicht genutzt. Ich habe bisher nur die Umsatzsteuer-Voranmeldungen per Elster gemacht.


    Jetzt mache ich halt gerade die Einkommenssteuer-Erklärung für 2012. Ich habe mal ein paar Bilder angehängt um zu zeigen, wo ich was eingetragen haben.


    Das Programm weist ja hier die Vorsteuer aus. Diese habe ich aber am 08.01.2013 durch die Umsatzsteuer-Voranmeldung vom Oktober 2012 bereits zurückerstattet bekommen.


    Hoffe, jetzt ist es etwas klarer :)


    Gruß mamajuro!

  • Moin ...


    Es geht also um die Erstellung der " Einnahmen aus Gewerbebetrieb " für 2012 !


    Die Einträge in Deinen Bilder sehen erst mal gut aus !


    Wenn Du auf Deinem 1. Bild weiter nach unten scrollst, erscheinen dort die


    ... Betriebseinnahmen und
    ... Betriebsausgaben


    Hier werden die an das Finanzamt geleisteten Vorsteuerbeträge,
    die vom Finanzamt erstatteten Beträge und alle weiteren Kosten ( Versicherung, Schuldzinsen usw. ) eingetragen !


    PS: Die Erstattung der Umsatzsteuer vom Finanzamt ist eine EINNAHME !
    Damit gleichst Du die AUSGABE der Umsatzsteuer ( das Bezahlen der Rechnung mit MSt ) wieder aus !



    Kuddel

  • Auch das ist Richtig ...


    Da Du Dich hier aber in der " 10-Tages-Frist " befindest, würde ich den 31.12. eintragen !
    Kannst ja im Text in Klammern den 8.1.2013 dazuschreiben !


    Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • Schönen guten Abend,
    vielleicht könntet Ihr mir auch helfen.
    Habe soweit alles verstanden,
    jedoch kann ich in wiso noch nicht dir USt-Rückzahlung im März 2013 eintragen,
    es geht ja schließlich um die ESt etc. 2012, oder ?


    Gruß
    WindV

  • Moin ...


    Richtig ... diese Einträge gehören in die ESt für 2013 !


    Du kannst aber mit dem komfortablen Programm eine Belegvorerfassung 2013 und die EÜR für 2013 beginnen.
    Beides erleichert Dir dann später die Erstellung der ESt für 2013 mit dem Datenimport !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
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    :lol: