Rücklastschrift bei offline Konto

  • Hallo,


    wer kann mir eine Step by step Anleitung für den Umgang mit Rücklastschriften (kein online-Konto!) schicken. Irgendwie bekomme ich es nicht hin, die Rechnung automatisch als Rückbelastung und dann wieder als neue Rechnung zu verbuchen (möglichst einfach) Finde im Forum leider nur Beiträge zu online-Konten.


    Bitte um Hilfe! MfG Lobby

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Lobby,


    der Unterschied zur Online-Bearbeitung liegt ja letztlich nur darin, dass die Buchungen mit Betrag und Datum manuell einzugeben sind. Die Zuordnung und die weitere Bearbeitung sind weitgehend gleich. Aus diesem Grund habe ich eine etwas ältere FAQ zur Bearbeitung von Rücklastschriften im Zusammenhang mit Online-Banking angefügt:



    Bei einer einzelnen Rücklastschrift klicken Sie im Bereich „Finanzen > Zahlungen Bank/Kasse“ im Kontoauszug die Buchung der Rücklastschrift doppelt an und wählen als Kategorie „Zahlung zu Beitrags-/Leistungsrechnung“. Ordnen Sie nun die ursprüngliche Rechnung zu. Anschließend erfolgt eine Abfrage, ob eine Rücklastschrift gebucht werden soll. Bestätigen Sie die Abfrage. Unter „Finanzen > Lastschriften & Überweisungen > Offene Lastschriften“ finden Sie nun eine neue Lastschrift zur Übergabe an die Bank.


    Bitte beachten Sie: Diese neue Lastschrift beinhaltet den Betrag der Rücklastschriftbuchung. Sofern Ihnen Ihre Bank also in einer einzigen Rücklastschriftbuchung neben dem ursprünglichen Rechnungsbetrag noch eine Lastschriftgebühr berechnet, enthält die neue Lastschrift diesen erhöhten Betrag.


    Beispiel 1: Die Rechnung beträgt EUR 10,00 und soll per Lastschrift eingezogen werden. Der Einzug scheitert jedoch und die Bank berechnet Gebühren in Höhe von EUR 3,00. Ihre Bank zeigt Ihnen das in einer einzigen Buchung mit dem Betrag EUR 13,00 an. Dann lautet auch die vom Programm erzeugte neue Lastschrift auf den Betrag von EUR 13,00.


    Im Allgemeinen wird Ihnen Ihre Bank im Fall einer Rücklastschrift jedoch zwei Buchungen ausweisen: Die Rücklastschrift des Ursprungsbetrages in einer Buchung und die Gebühr in einer weiteren Buchung. In diesem Fall wählen Sie nur bei der Rückbuchung des Ursprungsbetrages die Kategorie „Zahlung zu Beitrags-/Leistungsrechnung“ und weisen die Ursprungsrechnung zu. Die Gebühr verbuchen Sie mit einer passenden anderen Kategorie.


    Des Weiteren lässt sich im Programm in der Menüleiste unter „Stammdaten > Zahlungsbedingungen > Lastschriftverfahren“ im Feld „zusätzliche Gebühr je erneutem Versuch“ ein Betrag hinterlegen. Diese Gebühr wird in der neuen Lastschrift aufgeschlagen, gegebenenfalls auch zusätzlich zu der in Beispiel 1 beschriebenen Bankgebühr.


    Beispiel 2: Die Rechnung beträgt EUR 10,00 und soll per Lastschrift eingezogen werden. Der Einzug scheitert jedoch. In den Stammdaten ist als „zusätzliche Gebühr je erneutem Versuch“ EUR 2,50 hinterlegt. Dann lautet die vom Programm erzeugte neue Lastschrift auf den Betrag von EUR 12,50.


    Beispiel 3: Wenn Ihre Bank für die Rücklastschrift nur eine Buchung zur Verfügung stellt, in der wie in Beispiel 1 bereits die bankseitigen Gebühren enthalten sind, wird die programminterne Gebühr noch zusätzlich berechnet. Die neue Lastschrift beinhaltet dann den Betrag von EUR 15,50.


    Mit dem hier beschriebenen Verfahren zur Bearbeitung einer Rücklastschrift ist es nicht notwendig, im Fall einer Rücklastschrift manuell eine Gutschrift zur Ursprungsrechnung zu erzeugen und eine neue Rechnung anzulegen, in der die Rücklastschriftgebühr als weitere Position aufgeführt wird.


    Wenn die neue Lastschrift eingezogen wurde, ordnen Sie diesen Zahlungseingang der Ursprungsrechnung über die Kategorie „Zahlung zu Beitrags-/Leistungsrechnung“ zu. WISO Mein Verein wird nun selbständig den ursprünglichen Rechnungsbetrag als Beitrag und den zusätzlichen Gebührenanteil nur als Zuschlag verbuchen.


    Sofern Sie eine Sammellastschrift an die Bank gegeben haben und mehrere Lastschriften zurückgehen, finden Sie im Handbuch unter „Hilfe > Bedienanleitung öffnen“ ab Seite 245 (WISO Mein Verein 2012) bzw. 248 (WISO Mein Verein 2013) unter der Überschrift „Probleme mit Online-Sammellastschriften“ eine entsprechende Anleitung.



    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel