Bilanz, Saldo EB-Werte soll 0 sein - ist er aber nicht

  • Hallo Zusammen,


    ich würde gern die Bilanz für 2012 erstellen. Jetzt habe ich in der Kontenanalyse eine "Bilanzprüfung" für 2012 gemacht und folgende Fehlermeldung erscheint: Der Saldo der EB-Buchungen auf Bilanzkonten beträgt 4723,74. Für eine korrekte Bilanz muss der Saldo aller EB-Buchungen 0 sein.
    Dieser Betrag Kommt aus den Saldenvorträgen der Sachkonten 9000 und 9008.
    Aber was mache ich jetzt, um eine korrekte Bilanz zu erhalten?
    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen und danke schon einmal.

  • Hallo Günter,


    oh, ich habe das Gezeichnete Kapital, welches nun vollständig eingezahlt ist, gebucht.


    Der Betrag, welcher hier angezeigt und reklamiert wird, ist der Jahresfehlbetrag aus 2011.
    Im Moment stehe ich da jetzt etwas neben mir und kann Die nicht ganz folgen.
    Ist das der richtige Ansatz?

  • Ist das der richtige Ansatz?


    Ja, aber Vorsicht! Evtl. Steuerberater hinzuziehen!


    Wird die Bilanz vor der Ergebnisverwendung aufgestellt, wird der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag als Teil des Eigenkapitals in der Bilanz ausgewiesen. Der Wert dieses Bilanzpostens entspricht in diesem Fall dem Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung. Nach vollständiger oder teilweiser Ergebnisverwendung entfällt der Ausweis. In der Bilanz erscheint statt der beiden Posten Jahresüberschuss / -fehlbetrag und Gewinn- / Verlustvortrag der Posten Bilanzgewinn / -verlust.


    Verwendung
    Der Jahresüberschuss kann grundsätzlich für zwei verschiedene Zwecke verwendet werden: zur Thesaurierung (Einbehaltung des Gewinns) und zur Ausschüttung an Aktionäre oder Gesellschafter.


    Aktiengesellschaften müssen einen Teil des Jahresüberschusses zunächst in gesetzliche Rücklagen einstellen. Der verbliebene Überschuss wird entweder in freiwillige Rücklagen eingestellt, als Gewinnvortrag in die Folgeperiode übernommen, oder an die Anteilseigner ausgeschüttet. Bei Aktiengesellschaften dürfen Vorstand und Aufsichtsrat bis zu 50 % des Jahresüberschusses ohne Zustimmung der Hauptversammlung vorab in andere Gewinnrücklagen einstellen.


    Der Jahresfehlbetrag kann nicht „verwendet“ werden. Jedoch ist es möglich, einen Jahresfehlbetrag durch den Gewinnvortrag des Vorjahres und durch Entnahme aus den Rücklagen abzudecken und sogar in einen Bilanzgewinn zu verwandeln, beispielsweise um trotz negativem Ergebnis eine Ausschüttung vornehmen zu können


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Bilanz mit einem Fehlbetrag geschlossen hat, der Fehlbetrag also bilanziert wurde, dann ist über eine Umwandlung nicht mehr nachzudenken, dann ist er da.
    Unter diesen Umständen ist der Jahresfehlbetrag in die Saldenvorträge einzubeziehen.


    Bei Einzelunternehmen geschieht das durch Verrechnung mit dem Eigenkapital.


    Bei Körperschaften wird der Fehlbetrag als Verlustvortrag gesondert ausgewiesen, damit die Verrechnung mit Überschüssens des/der Folgejahre/s stattfinden können. (SKR 03 868).

  • Hallo Zusammen,


    danke für die Antworten.
    Ich glaube, ich mache folgendes:
    Ich buche die Konten mit den Saldovorträgen 9000er gegen 0868 Verlustvortrag vor Verwendung.
    Hoffentlich ist das richtig.
    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Machen Sie Ihren Jahresabschluss selbst?


    Wenn nein, dann wäre eine Falschbuchung an dieser Stelle nicht allzu schlimm, da der Steuerberater das korrigieren würde.

  • Ja, ich mache den Jahresabschluss selbst.


    Der Steuerberater hat leider nicht so toll funktioniert in letzter Zeit, daher habe ich selbst das Vergnügen und möchte es daher auch richtig machen.
    Das Konto 0868 Verlustvortrag vor Verwendung ist auch das einzig passende, was ich bei mir finden konnte (SKR03).
    Dager bin ich für jede Hilfe dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe oben beschrieben, dass es bei Körperschaften und Einzelunternehmen unterschiedlich zu handhaben ist- über was für ein Unternehmen reden wir denn hier?