Wie/wo im Programm einen Midijob angeben?

  • Ich habe in 2012 von Januar bis April einen Midijob mit Brutto 800 € und Rentenvers.beiträgen gehabt und dann ab Mai bei dem gleichen Arbeitgeber eine "richtige" Anstellung mit Lohn über 800 € wo ich auch Lohnsteuer gezahlt habe. Wenn ich nun in dem Programm (unter Nichtselbständige Arbeit/Lohnsteuerbescheinigungen) nur die Tätigkeit ab Mai angebe kommt bei der Überprüfung der Hinweis "Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung", ich hätte in 2012 nicht 360 Tage gearbeitet und solle das am besten dem Finanzamt erläutern. Daraufhin erscheint die Eingabemaske "Ersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung". Wenn ich dort nun meinen Midijob eintrage und den Verdienst in den 4 Monaten wird plötzlich eine Nachzahlung berechnet. Das kann ja nicht sein. Außerdem ist die Angabe meiner MidiJob-Tätigkeit in dieser Eingabemaske ja auch nicht logisch (war ja keine Nichtbeschäftigung).
    Wo also soll ich diesen Midijob angeben? Oder kann ich den weglassen und den Hinweis ignorieren?

    • Offizieller Beitrag

    Ein was? Also die Bezeichnung Midijob habe ich nun wirklich noch nie gehört. ?(


    Ist ja wohl ein ganz normales Arbeitsverhältnis auf Lohnsteuerkarte und ist m.E. gemäß der Lohnsteuerbescheinigung in eine eigene Eingabemaske 1:1 zu übernehmen bzw. einzutragen.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast dem AG doch eine Lohnsteuerkarte vorlegen müssen. Eine pauschale Lohnsteuer gibt es bei dem "Midijob", den ich so bisher begrifflich nicht gehört habe, nicht. Es gelten im Rahmen einer sogenannten Gleitzonenregelung nur andere Vorschriften für die Sozialversicherungsbeiträge. Die Bescheinigung aller Beträge hat m.E. zwingend auf einer Lohnsteuerbescheinigung zu erfolgen und ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung ganz normal zu erklären.


    Steuerfrei ist der "Midijob" also auf keinen Fall. Aufgrund der geringen Höhe der Einnahmen fällt halt beim Lohnsteuerabzug der Steuerklassen 1-4 keine Lohnsteuer an, bei 5 und 6 dagegen schon. Und am Jahresende hat der AG zwingend die Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen. Und der bescheinigte Arbeitslohn ist, wie schon gesagt, ganz normal zu erklären.

  • Ich habe jetzt noch mal genau auf die Lohnsteuerbescheinigung 2012 geguckt. Dort ist alles zusammengefasst aufgeführt (der Midijob bis Ende April + der "volle" Job ab Mai). Als Dauer des Dienstverhältnisses steht da auch das gesamte Jahr 1.1. - 31.12.12 und der Bruttoarbeitslohn ist auch die Summe aus dem Midijobverdienst + dem Lohn des Arbeitsverhältnisses ab Mai.
    Wenn ich allerdings nun den Zeitraum in der Eingabemaske Lohnsteuerbescheinugungen für das gesamte Jahr angebe (vorher hatte ich dort nur ab Mai angegeben) kommt eine Meldung des Programms, dass die angegebene Lohnsteuer zu hoch sei (siehe Anhang). Wie kann das sein? Und darf mein Arbeitgeber mir dieses unterschiedlichen Arbeitsverhältnisse auf einer Lohnsteuerbescheinigung ausweisen?