Einkommensteuer und Erträgnisaufstellung mit Veräußerungsverlust bzw. Verlustvortrag

  • Hallo All, guten Tag,


    auch als Nichtfachmann in Steuerfragen gelingt es mit den heutigen Programmen (wie z. B. WISO), die steuerrelevanten Daten zu erfassen. Das gilt zumindest für die recht einfachen und überschaubaren Vorgänge.


    Bei der mir vorliegenden Erträgnisaufstellung bin ich jetzt als Laie jedoch überfordert. Und auch die recht intensive Suche im Internet hat mir keinen zweifelsfreien Weg, wie damit umzugehen ist, aufgezeigt. Mein Fazit bei der Suche nach 'Erträgnisaufstellung' heißt, dass diese Bestätigung getrost ignoriert werden kann, weil sie lediglich die Detailangaben zu der für die Steuererklärung wichtigeren 'Steuerbescheinigung' enthält. Und bei der Suche nach 'Verlustvortrag' und/oder 'Veräußerungsverlust' wird es dann oft sehr komplex und schwierig, für einen Laien oft unverständlich. Deshalb erhoffe ich mir von den Fachleuten hier verständliche Tipps.


    Die Daten der 'Steuerbescheinigung' habe ich natürlich erfasst, wie auch in den Vorjahren. Für 2012 sind lediglich Kleinstbeträge für die 'Zeile 54 Anlage KAP' und "...nur nachrichtlich..." etwas zu der "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge ..." angegeben. In der Erträgnisaufstellung ist jedoch ein 'Veräußerungsverlust' von knapp unter 3 tsd EUR bestätigt worden.


    Wo in der Steuererklärung ist dieser Betrag einzugeben? Ein entsprechendes Feld habe ich nicht gefunden.


    Vielleicht sollte ich dazu sagen, dass es nicht um meine eigenen Daten geht und ich deshalb zu deren Entstehen nichts sagen kann. Ich möchte jedoch meinem Freund einen gesicherten Tipp geben, wie damit zu verfahren ist und auch selber sicher sein, dass ich seine Daten korrekt erfasse.


    Bei meinen Recherchen habe ich gelesen, dass Veräußerungsverluste mit später vielleicht zu erzielenden Veräußerungsgewinnen aufgerechnet werden können. Wenn das so ist, dann müssen die Verluste ja wohl erfasst (und vom Finanzamt bestätigt) werden, oder?


    Eine Bestätigung dafür meine ich auch in dem Bescheid zu erkennen, der bei seinen Unterlagen liegt. Dort hat das Finanzamt zum 31.12.2011 einen Verlustvortrag von knapp über 2 tsd EUR festgestellt und darauf hingewiesen, dass dieser auf Antrag mit Gewinnen aus Kapitalvermögen bis 2013 ausgeglichen werden kann.


    Würde der Verlustvortrag um den neuen Veräußerungsverlust erhöht und könnte dann insgesamt mit Gewinnen verrechnet werden? Und 'verfällt' der Verlustvortrag, wenn nicht bis Ende 2013 auf Gewinnseite entsprechende Gegenposten realisiert werden können?


    Ich hoffe, dass ich meine Fragen einigermaßen verständlich formuliert habe, wobei es vielleicht im Moment am Wichtigsten ist, zu erfahren, wo der Verlust in der aktuellen Erklärung einzutragen ist.


    Vielen Dank vorab für jeden konstruktiven Beitrag.


    Gruß


    Wolfgang