Buchungssatz Kontoauflösung durch Postbank

  • Hallo,


    ich brauche ganz dringend Hilfe! Ich muss - möglichst heute noch - meine Steuererklärungen einreichen und hänge bei einem Posten fest, bei dem ich nicht weiß, wie ich ihn eingeben soll. Ich bin im Steuersparbuch 2013 und mache die EÜR für 2012.


    Und zwar geht es darum: Im Mai hat die Poastbank mein Geschäftskonto aufgelöst, weil es nur noch im Minus war. die Abrechungen habe ich eingegeben. Nun ist das Minus ausgeglichen worden und die Forderung an ein Anwalts- bzw. Inkassobüro weitergeleitet worden. Dorthin habe ich den aufgelaufenen Gesamtbetrag (inkl. Gebühren/Zinsen) ratenweise abgezahlt. Meine Frage: wie verbuche/kontiere ich den Eingang des Ausgleichsbetrages auf dem Geschäftskonto? Ich finde kein passendes Konto dafür im Kontenplan. Es geht wohl nur als freie Buchung, aber mit welchem Buchungssatz? Die Raten an dieses Inkassobüro evtl. als "sonstige betriebliche Aufwendungen"? Dafür finde ich schon ein Buchungskonto. Aber die Kontoauflösung war im Mai und es ist schon kurz vor 22 Uhr! Kann mir bitte, bitte, jemand helfen, der wirklich Ahnung davon hat? ich weiß wohl, dass beim FA heute niemand mehr arbeitet, aber ich muss zumindest im Laufe des Wochenendes fertig werden und einreichen und hoffen, dass ich keine "Strafgebühren" aufgebrummt bekomme!


    Ich habe die Suche benutzt, aber nichts dazu gefunden.


    Danke im voraus. Ich muss wohl erstmal so weitermachen und diese Buchung nachträglich hinzufügen oder vorläufig irgendein Konto nehmen, damit ich überhaupt weiterkomme und es später ggf. korrigieren.

  • Hallo Kibuwe,


    na, dann mal schnell ran! Doch warum machst du dir die Lösung so schwer? Sie liegt doch eigentlich auf der Hand.


    Die Römer haben gesagt: Divide et impera - das heißt: Wer eine Sache in den Griff kriegen, sie beherrschen will, der muss sie in ihre Bestandteile zerlegen, muss "aufdröseln". Bei dir hat sich zweierlei verheddert: Die Mehrkosten für die Ansprüche des Inkassobüros einerseits und die reine Ausgleichung des Postbankkontos.


    Von vornherein weißt du nicht die endgültige Höhe der Mehrkosten. Dennoch schuldest du bürgerlichrechtlich die Zahlung der Mehrkosten an erster Stelle. Also verbuche in 2012 eine Zeitlang die Raten an das Inkassobüro auf "allgemeine Kosten" oder ähnliches (per Bank oder per Kasse), und danach buche die weiteren Raten bis zur Volltilgung auf Konto Postbank ins Soll (wiederum per Bank oder per Kasse). Und die letzten Zahlungen, bis alle Ruhe geben, kommen dann wieder auf "allgemeine Kosten" oder ähnliches. Da brauchst du nicht innerhalb der Mehrkosten nach Kostenarten zu unterscheiden. Die interessieren dein Geschäft ja nicht.


    Du rechnest dir also gut aus, wieviele der Zahlungen, die vermutlich noch ins Jahr 2013 hinüber reichen, du im alten Jahr unterbringen musst. Falls du gut verdient haben solltest, nimm soviel Mehrkosten als möglich ins Jahr 2012. Falls du aber ohnehin nicht in die Einkommensteuerpflicht gerätst, jedoch erwarten kannst, dass das Jahr 2013 Einkommensteuerpflicht auslösen könnte, wird das Finanzamt es akzeptieren, wenn du umgekehrt verfährst und ins Jahr 2012 soviel Rückstandstilgung der Postbank in die Raten hineinnimmst wie möglich (Postbank per Kasse bzw. neue Bank). Als Unternehmerin zählt deine subjektive, buchmäßig sichtbare "Zweckwidmung" der Aufwendungen.


    Warum suchst du nun als Überschussrechnerin 2012 noch nach besonderen Konten? Der Saldoausgleich Postbank wirkt sich in der EÜR nicht aus, weil "vermögensumschichtend". Die Mehrkosten andererseits wirken sich ungemindert als "ergebniswirksam" aus, und genau diese Wirkung setzt das Konto "allgemeine Kosten" in die Tat um.


    Es grüßt, schon jenseits des Ultimo,
    eulaka

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    Hallo eulaka,


    vielen Dank für deine Antwort.


    Scheinbar gibt es da kleine Missverständnisse. Die Auflösung war im Mai 2012 und die letzte Rate habe ich im Dezember 2012 bezahlt. Ich benutze das Wiso-Steuersparbuch (jetzt 2013 für 2012) mit dem Kontenrahmen EKR03, um meine EÜR zu machen.


    Und bitte keine lateinischen Sprüche, da ich kein Lateiner bin und davon keine Ahnung habe.


    Meiner Meinung nach habe ich gar nichts verheddert. (Sorry!) Ich muss beides irgendwie unterbringen. Der Kontoausgleich ist zwar ein theoretischer Geldeingang auf dem Konto, aber keine geschäftliche Einnahme. Kann ich die Raten an das Inkassobüro trotzdem als Ausgaben angeben?
    Ok, "dröseln" wir auf: Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der Hauptforderung der Postbank, den Zinsen darauf, der Geschäftsgebühr des Inkassobüros, seiner Auslagenpauschale und der auf beide Posten anfallenden MwSt.


    Ich weiß also den absoluten Gesamtbetrag und habe ihn auch komplett bereits abgezahlt. Und zwar alles zusammen komplett (in 6 Raten) an das Inkassobüro. Und nichts an die Postbank, weil die ja die Forderung an das Inkassobüro weitergegeben haben. Soweit alles klar, oder?


    Also, kannst du mir bitte evtl. die Buchungssätze nennen? Ich gebe ja alles in die Buchungsliste im Steuersparbuch ein. Deshalb meine Frage nach den Kontennummern. "Allgemeine Kosten"? Meinst du evtl. "sonstige betriebliche Aufwendungen" (Konto 4900) (natürlich an das entsprechende Geldkonto)? Und was genau dorthin? Nur die Kosten des Büros oder alles? Ich habe doch nichts an die Postbank gezahlt, sondern alles an das Büro! Innerhalb der Mehrkosten habe ich doch gar nicht unterschieden. doch nur zwischen der Hauptforderung und den Mehrkosten. Und auch nur evtl., also falls erforderlich. Ich wolte nur möglichst genau darstellen, worum es geht.


    Ich wollte und muss nur wissen, wie ich einerseits den Ausgleich des Postbankkontos (nicht durch mich!) und andererseits die Ratenzahlungen eingeben soll im EKR03. Als Konto für den Ausgleich kann ich ja kein Kostenkonto nehmen. Also muss ich ja wohl ein erfolgsneutrales Konto nehmen, das für geschäftsneutrale(?) Geldeingänge/Gutschriften geeignet ist.


    Einkommensteuerpflichtig bin ich nicht und werde es voraussichtlich auch nicht so schnell.


    "Der Saldoausgleich Postbank wirkt sich in der EÜR nicht aus, weil "vermögensumschichtend". Die Mehrkosten andererseits wirken sich ungemindert als "ergebniswirksam" aus, und genau diese Wirkung setzt das Konto "allgemeine Kosten" in die Tat um."
    Kann es sein, dass wir hier aneinander vorbei reden? Warum soll ich denn überhaupt die Beträge auseinander rechnen? Die Postbank hat das Konto aufgelöst und den Ausgleichsbetrag als Forderung an das Inkassobüro weitergegeben. Und dorthin habe ich dann den Gesamtbetrag aus der Forderung und den Mehrkosten ratenweise abgezahlt. Was soll ich denn da aufdröseln?


    Wenn ich den Kontoausgleich nicht angeben muss, dann muss ich das wissen. Wenn doch, dann natürlich auch, aber mit dem richtigen Buchungssatz.


    Die Raten kann ich ja dann komplett unter der 4900 "sonstige betriebliche Aufwendungen" eingeben, falls das so richtig ist. Bin leider heute nicht wirklich weiter gekommen und nicht fertig geworden, muss es aber bis morgen schaffen!


    Vielleicht kann mir jemand die richtigen Buchungssätze nennen? Wäre toll! Evtl. bin ich gerade in diesem Punkt total blockiert. Aber wenn ich den Kontoausgleich nicht eingebe, wie soll ich dann die Raten erklären und rechtfertigen? Ein neues Konto anlegen? Und was für eins? Ich verstehe im Moment nur noch "Bahnhof"!


    Mit verzweifelten Grüßen


    kibuwe


    PS: Ich habe den Kontoausgleich jetzt auf das Konto 1371 "Verrechnungskonto, für Gewinnermittlung nicht ergebniswirksam" gebucht und die Raten splitte ich entsprechend auf die 1371 und die 4900. Das einzige Problem ist jetzt nur noch, das es einen Vergleich gegeben hat und laut Schreiben des Herrn Heyl die Mandantin (Postbank) auf einen Teil der Forderung verzichtet. Das heißt meiner Meinung nach, dass Herr Heyl auf nichts verzichtet, sondern nur die Postbank. Wenn ich das nun korrekt auseinander rechne und die Buchungen korrekt splitte, bleibt ein Differenzbetrag auf dem Verrechnungskonto offen. Wie kann ich das denn als erledigt eingeben? Da komme ich jetzt doch noch ins Schleudern. Ansonsten finde ich den inzwischen (mit Anregungen) selbst gefundenen Weg so ganz ok. Ist aber vielleicht nicht so relevant, ob die Differenz ausgeglichen wird? Laut Kontoauszug blieb sowieso ein Betrag von ca. 1 Euro und etwas offen, der irgendwie anders ausgeglichen wurde. Ich weiß nicht mehr, wie.

    Einmal editiert, zuletzt von Kibuwe () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Hallo Kibuwe,


    nachdem du nun gerade eine ärgerliche Bauchlandung bei einer Geschäftsbank hingelegt hast, nehme ich an, dass du schon drei oder mehr Jahre im Geschäft bist. Wie kann es da sein, dass du noch heute lauter Anfängerfragen stellst? Das lässt ja leider darauf schließen, dass dir das kaufmännische Denken, das sich Autodidakten durch kontinuierliches Beobachten wie mit der Muttermilch aneignen, noch gar nicht in Fleisch und Blut übergegangen ist.


    Ich frage mich, was es bringen soll, wenn ich dir die gewünschten "Buchungssätze nenne"? Ich glaube nicht, dass dadurch das, was du dem Finanzamt zu unterbreiten gedenkst, an Glaubwürdigkeit gewinnt. Und überhaupt, warum machst du dir das Leben schwer? Für eine Überschussrechnerin wie dich, die mangels 'Handelsgewerbe' auch kein 'Kaufmann' nach Handelsgesetzbuch ist und (vermutlich) auch nicht zur Umsatzsteuer 'optiert' hat, gibt es nirgendwo im Handels- oder Steuerrecht eine Verpflichtung, für das Finanzamt Einnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen. Die Bestimmungen des HGB betreffs Warenausgangsbuch (Rechnungsausgänge) und Wareneinangsbuch kommen bei dir nicht zum Tragen!


    Das klingt nach viel Freiheit. Wenn allerdings Aufzeichnungen und zugehörige Belege fehlen oder freiwillige Aufzeichnungen so schlecht gemacht worden sind, dass 'ein sachverständiger Dritter' kein sicheres und zuverlässiges Bild der realen Geschäftsvorfälle deines Unternehmens ermitteln kann, dann trägst du das Risiko einer steuerlichen Einschätzung von Einnahmen und Gewinn.


    Etwas Leichteres als eine Einnahme-Überschussrechnung aber gibt es überhaupt nicht. Eine EÜR hat praktisch nur drei große "Konten", für die du dir die Nummern und Bezeichnungen selber ausdenken kannst, wie du willst. Nummer-1000 nennst du "Kasse + Bank", Nummer-4000 "Erfolgswirksame Ausgaben", Nummer-8000 "Erfolgswirksame Einnahmen". Das Mindeste nämlich, was du kaufmännisch beherrschen musst, ist die Unterscheidung zwischen diesen drei Arten von Geschäftsvorfällen: (a) bloß vermögensumschichtende Vorgänge, (b) ergebniswirksame (erfolgswirksame) Ausgaben und (c) ergebniswirksame (erfolgswirksame) Einnahmen. Wenn du da auch heute noch nicht zu unterscheiden weißt, was dein Vermögen vermindert oder vermehrt hat oder was nur gleich-zu-gleich umgeschichtet wurde, dann lass es sein. Dann besorge dir eine externe Buchhaltungshilfe oder überlasse das Schätzen gleich dem Finanzamt.


    Nur auf diesem untersten Verständnisfundament kann dir jemand noch Ratschläge geben. Was du phantasievoll "theoretischer Geldeingang" bei der Postbank nennst, ist kaufmännisch eine typische Vermögensumschichtung: Ein Institut nimmt, ein anderes Institut gibt. Also lass es auf sich beruhen, da brauchst du nichts zu buchen, weil in eine EÜR nur erfolgswirksame Einnahmen und Ausgaben gehören. Bei den Vorgängen bei Anwälten und beim Inkassobüro musst du nachdenken und herausfinden, welcher einzelne dieser Vorgänge dich - zufolge deiner geschäftlichen Aktivitäten - reicher oder ärmer gemacht hat. Als Kauffrau musst du dafür ein sicheres Gespür haben. Und dann packe alles der Reihe nach auf Konto 4000, was unter die erfolgswirksamen Ausgaben gehört und alles auf Konto 8000, was unter die erfolgswirksamen Einnahmen gehört. Für Unterkonten wird sich niemand, auch nicht das Finanzamt interessieren. Dein WISO-Steuersparbuch wird dir aber garantiert fehlerfrei die Summen für die beiden Hauptkonten monatlich oder quartalsweise oder jährlich ermitteln. Und schon ist deine ganze "EÜR" fertig, die nur aus drei Zeilen zu bestehen braucht.


    Wenn ich dir schon raten durfte, dann zum Schluss: Denke gut nach, aber verschwende keine Zeit mit einer ungeliebten Buchhaltung. Und immer nur "ganze Sachen" machen!
    Es grüßt
    eulaka