Zahlungen nach Baufortschritt, Buchung ins Anlagevermögen; Variante 2, EÜR

  • Hallo Zusammen,


    wie verbuche ich bei Variante 2 Zahlungen nach Baufortschritt ins Anlagevermögen?


    Ausgangspunkt:


    - 01.06. Vertragsunterzeichnung, Festlegung des Gesamtkaufpreises (100 T€) und Zahlung 1. Rate (10 T€)
    - 01.08. Zahlung 2. Rate (20 T€) und Produktionsstart
    - 01.10. Zahlung 3. Rate (30 T€)
    - 01.03. des Folgejahrs 4. Schlusszahlung (40 T€)


    Die Anlage wird also seit dem 01.08. genutzt, alle weiteren Zahlungen sind vertraglich geregelt, aber dabei handelt es sich NICHT um Anlagenerweiterungen.


    Damit für alle Teilzahlungen auch die gleiche Abschreibungsdauer angesetzt werden kann, müsste ich doch das Anlagengut zum 01.06. anlegen. Buche ich
    jedoch die Zahlungen zu den besagten Terminen und referenziere auf das Anlagengut, erhöht sich die Summe des Anlagevermögens.


    Wie muss ich die Zahlungen bei Mein Büro verbuchen, dass ich keine Erhöhung des Anlagevermögens habe, aber trotzdem die gesamte Nutzungsdauer berücksichtige
    und gleichzeitig den Geldausgang erfasse. ?(


    Vielen Dank Euch im Voraus
    Lieben Gruß
    dagoberti

  • Hallo dagoberti,


    die Frage, was wann gebucht werden soll, hängt kaum von deinen steuerlichen Gestaltungswünschen ab. Der nachweisbare Bau- und Nutzungsfortschritt bindet dein Unternehmen an eine bestimmte Behandlungsweise (Buchungsweise).


    In der Sekunde des Vertragsabschlusses am 1. 6. existiert einerseits der Anspruch auf Herstellung, andererseits die Schuld der
    Gegenleistungen. Das Ganze ist im Hinblick auf die in diesem Zeitpunkt noch bestehende Äquivalenz nur ein schwebendes Geschäft, das nicht bilanzierbar ist und daher auch nicht gebucht werden kann. Erst das Objekt der Fertigstellung selbst besitzt Bilanzierbarkeit als Anlagegut und kann unter Einschluss künftiger Zahlfälligkeiten zum Anlagevermögen gebucht werden, ebenso besitzt erst die Zahlschuld Passivierbarkeit ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung, bis dahin sind Zahlungen als Anzahlungen zu aktivieren.


    Da du mit "Produktionsstart" (1. 8.) wohl die Art und Weise der eigenen Nutzung im eigenen Betrieb und nicht den Beginn der
    vertraglichen Herstellung des Bestellobjekts meinst, und da bilanzrechtlich etwas (seit dem § 14 Abs.1 EStDV 1955) als "hergestellt" gilt, wenn es "fertig gestellt" ist, und das bedeutet, wenn die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind (was in der Regel durch die erfolgte Ingebrauchnahme indiziert wird), wäre das Herstellobjekt am 1. 8. mit der vollen Herstellkostensumme zu "aktivieren" und somit buchhalterisch einzubuchen.


    Wenn allerdings 70 % der Gegenleistungen (jeweils zu erbringen auf Basis des "Baufortschritts") erst nach dem 1. 8. fällig werden, dürfte zweifelhaft sein, ob der Nutzungsbeginn wegen der noch fehlenden Beendigung der "wesentlichen Bauarbeiten" überhaupt genügend Gewicht hat, um bilanzrechtlich den Zeitpunkt der Fertigstellung zu fixieren. Auf dieses Thema spitzt sich also deine Anfrage letztlich zu. - Und dieses Thema solltest du vor Ort mit einem steuerlichen Berater klären.


    Es grüßt
    eulaka

  • Hallo eulaka,


    vielen Dank für Deine schnelle und umfassende Antwort.
    Ja, Du gehst richtig davon aus, dass am 01.08. das Anlagengut zur eigenen Fertigung/Produktion genutzt werden kann.
    Die vereinbarten Zahlungsziele sind vertragsgemäß vereinbart und geben keinen Hinweis auf die tatsächliche Nutzung des Anlagengutes. Geh´ einfach davon aus, dass die Anlage schneller geliefert worden ist, die Zahlungsziele aber fix sind.


    Ich verstehe Deine Aussage so, dass zum 01.08. der Gesamtpreis in das Anlagenvermögen gebucht wird, unabhängig von den Zahlungszeitpunkten. So wäre auch mein Verständnis, aber wie buche ich die zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu tätigen Zahlungen dagegen ohne das Anlagenvermögen zu erhöhen?


    Gruß
    dagoberti

  • Zufällig stoße ich auf deine Antwort. - Eine Überschussrechnung ist grundsätzlich auch eine Vermögensvergleichsrechnung (wie bei Bilanzierung), nur in Kümmerform. Störe dich also nicht daran, dass du im Bereich langfristiger Investitionen eine "doppelte" Buchführung praktizieren musst. Für die Überschussrechnung ist das an sich höchst ungewöhnlich, aber vom System her unvermeidlich: Auch Abschreibungen sind ja in einer Überschussrechnung mangels punktuellen Abflusses eigentlich ein Fremdkörper, eben ein Stück Bilanztechnik.


    Du musst also jetzt ohne eine Bemühung von Erfolgskonten, nur unter den Bestandskonten buchen:


    a) Die Anzahlungen:
    Anlagevermögen Anzahlungen per Bank
    b) Die Herstellungskosten der 100 T€:
    Anlagevermögen Bauwerk per kzfr Verbindlichkeiten
    c) Die Umwidmung der Anzahlungen:
    kzfr Verbindlichkeiten per Anlagevermögen Anzahlungen
    d) Die restlichen Raten:
    kzfr Verbindlichkeiten per Bank


    Die Buchung (b) soll nicht den von den Parteien "geplanten" Fertigstellungszeitpunkt abwarten. Diese Buchung orientiert sich am realen (früheren) Fertigstellungsdatum.


    Hat mich gefreut, dein feedback zu erhalten. Es grüßt
    eulaka

  • Hi eulaka,


    nochmals meinen besten Dank an deine Hilfestellung.


    Kleines Problem habe ich mit Deinem Vorschlag, ich nutze Variante 2, also nicht den SKR03 oder 04. Mir stehen also die meisten der genannten Konten nicht zur Verfügung (kurzfristige Verbindlichkeiten, Anzahlungen). Habe auch gerade mal versucht die Konten über SKR03 sichtbar zu machen und bin dann wieder in die Variante 2 gesprungen in der Hoffnung, die Konten dort zu sehen. Hat bei mir leider aber nicht geklappt.
    Gibt´s denn eine Lösung für die Variante 2 ?(


    Liebe Grüße
    dagoberti

  • Gewiss können die vorgeschlagenen (vier) Buchungen unter den Bestandskonten nur mittelbar der Überschuß-Ermittlung dienen, indem sie die Grundlage für die Jahres-AfA auf das Anlagevermögen (Bauwerk) schaffen. Wenn die "Variante 2" der EÜR sich in laufender Buchführung nicht mit Bestandskonten-Bewegungen befasst, so wirst du dennoch bei der Bildung deiner Bauwerk-AfA nach Jahresschluss mit Erleichterung auf buchhalterisch oder wenigstens statistisch gesicherte Daten zurückgreifen wollen, um die zu ermittelnde AfA nach Zeit und Höhe aus schon dokumentierten Daten zu fundieren. Daher mein Rat: Halte alle besprochenen, das Bauwerk betreffenden Vorgänge unter der Überschrift "Statistische Daten zur Bauwerk-AfA" auf einem Blatt Papier fest, als hättest du sie der Zeitfolge nach gebucht, und nimm diese Daten nach Jahresschluss als Anlage zur späteren AfA-Buchung hinzu.


    Es grüßt
    eulaka

    • Offizieller Beitrag

    Bei allem Überflüssigem: die (alle) Zahlungen gehören auf das Konto 0290 Anlagen im Bau.


    Bei Nutzungsbeginn ist auf das passende Anlagekonto umubuchen und die Abschreibung anzusetzen.